# Zolltarifnummer 6115.96.10.00: Kniestrümpfe

> Die Zolltarifnummer 6115.96.10.00 steht für Kniestrümpfe. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6115961000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6115.96.10.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken
    - 6115.96 andere, aus synthetischen Chemiefasern
      - 6115.96.10 Kniestrümpfe
        - 6115.96.10.00 Kniestrümpfe

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5512/25-5** (DE): Kniestrümpfe, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, - in verschiedenen Designs; aus bis zu 2,3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % synthetische Chemiefasern; mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen zusammengenäht (somit kon- fektioniert), - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem elastischen, umgeschlagenen und festgenähten Bündchen, - die Wade bedeckend, - ohne degressive Kompression, - im oberen Bereich mit Verzierungen in Form von "Ohren" aus verschiedenen Samtgewirken (teilweise mit Schaumkunststoff gepolstert) und aufgenähten "Innenohren" aus mit Folien aus Kunststoff (mit Glitterpartikeln ausgerüstet) laminierten Gewirken der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag: Polyester), - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware der Position 9505. "Kniestrümpfe aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI5512/25-2** (DE): Kniestrümpfe, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, - in verschiedenen Designs; aus bis zu 2,3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % synthetische Chemiefasern; mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen zusammengenäht (somit kon- fektioniert), - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem elastischen, umgeschlagenen und festgenähten Bündchen, - die Wade bedeckend, - ohne degressive Kompression, - je nach Design entweder mit verschiedenen Verzierungen aus zweilagigen, bedruckten (bei einem Artikel teilweise mit im Dunkeln leuchtenden Motiven) Textillaminaten mit jeweils einer Außen- und Innenlage aus einseitig (Außenseite) mit Zellkunststoff überzogenen, dichten und augenscheinlich dickeren (als der Zellkunststoff) Gewirken der Position 5903 aus Spinnstoffen oder mit verschiedenen Verzierungen aus dreilagigen Textillaminaten der Position 5903 (eines mit einem aufgedruckten Motiv) mit jeweils einer Außen-und Innenlage aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen und einer Zwischenlage aus Zellkunststoff (laut Antrag: Polyurethan), - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware der Position 9505. "Kniestrümpfe aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI5512/25-3** (DE): Kniestrümpfe, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, - in verschiedenen Designs; aus bis zu 2,3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % synthetische Chemiefasern; mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen zusammengenäht (somit kon- fektioniert), - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem elastischen, umgeschlagenen und festgenähten Bündchen, - die Wade bedeckend, - ohne degressive Kompression, - je nach Design: -- mit einer aufgenähten, mehrlagigen Rüsche aus bedruckten Geweben, -- mit kleinen Pompons oder einem Punkt aus Kunststoff (einen Blütenstempel nachbildend) und/oder mit Verzierungen aus Samt- oder Plüschgewirken (teilweise mit Wattierungsstoffen oder mit Schaumkunststoff gepolstert), -- mit Schleifen aus Rundgeflechten (Schnürsenkel nachbildend), -- mit Schneeflocken aus Kunststofffolien mit aufgeklebten Schmuckherzen aus Kunststoff, - alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware der Position 9505. "Kniestrümpfe aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI5512/25-4** (DE): Kniestrümpfe, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, - in verschiedenen Designs; aus bis zu 2,3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % synthetische Chemiefasern; mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen zusammengenäht (somit kon- fektioniert), - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem elastischen, umgeschlagenen und festgenähten Bündchen, - die Wade bedeckend, - ohne degressive Kompression, - mit verschiedenen Verzierungen aus einseitig (Außenseite) mit Zellkunststoff überzogenen, dichten und augenscheinlich dickeren (als der Zellkunststoff) Gewirken der Position 5903 (teil- weise als Textillaminat mit jeweils einer Außen- und Innenlage aus den vorgenannten Gewirken gearbeitet), je nach Design zusätzlich entweder mit einem "Schal" aus buntgewirkten Gewirken (vorn) und einfarbigen Geweben (hinten) oder mit verschiedenen, mit Wattierungsstoffen alter- nativ mit Schaumkunststoff gepolsterten Verzierungen aus Samt- oder Plüschgewirken versehen; alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware der Position 9505. "Kniestrümpfe aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI5512/25-1** (DE): Kniestrümpfe, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger verpackt, - in verschiedenen Designs; aus bis zu 2,3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % synthetische Chemiefasern; mit einem Titer der einfachen Garne von augenscheinlich mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen zusammengenäht (somit kon- fektioniert), - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem elastischen, umgeschlagenen und festgenähten Bündchen, - die Wade bedeckend, - ohne degressive Kompression, - je nach Design entweder mit einer aufgenähten, mehrlagigen Rüsche aus einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken oder mit Verzierungen aus Samt- oder Plüschgewirken aus Spinnstoffen versehen, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware der Position 9505. "Kniestrümpfe aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI53019/23-1** (DE): Kniestrümpfe, sog. Kniestrümpfe im Ringel-Look, in Größe 36-41, Foto siehe Anlage, - paarweise in eine bedruckte Banderole eingesteckt und in einem Polybeutel verpackt, - aus bis zu 2,3 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyacryl und 20 % Polyamid (beides synthetische Chemiefasern); mit einem Titer der einfachen Garne von laut Antrag mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen zusammengenäht (somit konfektioniert), - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem elastischen, umgeschlagenen und festgenähten Bündchen, - die Wade bedeckend, - ohne degressive Kompression. "Kniestrümpfe aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern"
- **IEBTI21NT-14-1020-DEC** (IE): Sports Socks. Knee length, Knitted. Made from 91% nylon, 7% polyester and 2% elastane Elasticated Top, Elasticated ankle, Cushioned sole, Flat seam stitch Sizes: Junior 2/4, 5/11 Youth 11/2, 2/4 Adult 4/6.5, 7/9, 9/12
- **FRBTIFR-BTI-2019-13007** (FR): Mi-bas pour femme en bonneterie de fibres synthétiques (96% polyamide, 4% élasthanne), titrant à 78 décitex. L’article couvre les mollets et monte jusqu’au-dessous du genou. L’article est présenté et vendu sur un emballage cartonné.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6115

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 192/23) (RV L 1911/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Fußbekleidung aus Spinnstoffen, aus Gewirken oder Gestricken (85 % Acryl, 13 % Nylon, 2 % andere), ohne angebrachte Sohlen, mit rutschfesten Streifen aus Polyvinylchlorid (PVC) auf dem mit dem Boden in Berührung befindlichen Teil zur Erleichterung des Gehens auf polierten oder glatten Flächen. (Siehe Fotografie 467). Unterposition 6115 96 99 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6115, 6115 93 und 6115 96 99. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. …

### Pos. 6115

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören ab folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. DIN 61525 für gestrickte Strümpfe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Fußlänge/ Fußmaß in cm Entsprechende Schuhgröße 3 15,5 23 – 24 Gemessen wird wie folgt: = Fußmaß - die Messpunkte sind die Spitze und die Mitte zwischen Fersenscheitelpunkt und Ende des nach oben verlaufenden Bogens Unterposition 6115 10 10 Waren dieser Unterposition aus synthetischen Chemiefasern müssen am Fußgelenk eine degressive Kompression von mindestens 15 mmHG aufweisen. (vgl. auch Dok. NR0379 27. Sitzung Harmonized System Review Sub-Committee, Europäische Vornorm ENV 12718). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 258. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6115.96.10.00.0 Kniestrümpfe

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6115.96.10.00?

Die Zolltarifnummer 6115.96.10.00 umfasst Kniestrümpfe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6115.96.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6115.96.10.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6115.96.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611596. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6115.96.10.00?

6115.96.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6115.96.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6115.96.10.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken > 611596 andere, aus synthetischen Chemiefasern > 61159610 Kniestrümpfe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6115.96.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6115.96.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5512/25-5. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6115.96.10.00?

TARIC-Code 6115.96.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6115961000 verlinken.
