# Zolltarifnummer 6115.96.91.00: Strümpfe für Frauen

> Die Zolltarifnummer 6115.96.91.00 steht für Strümpfe für Frauen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6115969100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6115.96.91.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken
    - 6115.96 andere, aus synthetischen Chemiefasern
      - 6115.96.91 Strümpfe für Frauen
        - 6115.96.91.00 Strümpfe für Frauen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI53025/23-1** (DE): Strümpfe, sog. Overknees im Ringel-Design, in Größe 34-38, Foto siehe Anlage, - paarweise in einer Pappbanderole in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern); laut Untersuchungsergebnis mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert; ohne ausgearbeitete Ferse, - am oberen Rand mit einem doppelt gearbeiteten, elastischen Abschluss, - über das Knie reichend, - ohne degressive Kompression. "Strümpfe, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, für Frauen, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kniestrümpfe"
- **DEBTI18289/22-1** (DE): Strümpfe, sog. Overknees "Schleife" weiß/schwarz, Größe 34-38, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Paar in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, -- aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), -- aus einem einfachen Garn mit einem Titer von ca. 87 dtex und einem einfachen Garn mit einem Titer von ca. 84 dtex, deshalb keine Ware der Unterposition 6115 3019, -- schlauchförmig gearbeitet und an den Fußspitzen zusammengenäht, u. a. somit konfektioniert, -- am oberen Rand mit einer Rüsche und einer Schleife aus kontrastfarbenen Geweben verziert, -- ohne ausgearbeitete Ferse, -- über die Knie reichend, somit keine Kniestrümpfe, -- ohne degressive Kompression. "Strümpfe, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, für Frauen, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kniestrümpfe"
- **DEBTI18287/22-1** (DE): Strümpfe, sog. Overknees "Karo" schwarz/weiß, Gr. 34-38, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Paar in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, -- aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), -- aus zwei einfachen Garnen mit einem Titer von ca. 88 dtex und einem einfachen Garn mit einem Titer von ca. 14 dtex, -- schlauchförmig gearbeitet und an den Fußspitzen zusammengenäht, u. a. somit konfektioniert, -- am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- ohne ausgearbeitete Ferse, -- über die Knie reichend, somit keine Kniestrümpfe, -- ohne degressive Kompression, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die dickeren Garne den Charakter der Ware, deshalb keine Ware der Unterposition 6115 3019. "Strümpfe, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, für Frauen, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kniestrümpfe"
- **FR-RTC-2015-005906-04** (FR): COSTUME DE NOËL POUR FEMMES, COMPOSE DE DIFFÉRENTS ARTICLES CONDITIONNES ENSEMBLE POUR LA VENTE AU DÉTAIL : - UN BONNET DE COULEUR ROUGE ET BLANC ET COMPORTANT UN POMPON SUR LE DESSUS, - UN SOUTIEN GORGE AVEC UN GRELOT ET UN NŒUD DÉCORATIF AU MILIEU, COMPORTANT DEUX LANIÈRES A NOUER ET UN STRING, - UN PORTE JARRETELLES CONFECTIONNE EN TISSU AVEC UNE CEINTURE INTÉGRÉE, - DES BAS. LE TOUT EST CONDITIONNE DANS UN EMBALLAGE EN MATIÈRE PLASTIQUE TRANSPARENT. CE RTC REPREND LE CLASSEMENT DES BAS, LES AUTRES ARTICLES FAISANT L'OBJET D'UN CLASSEMENT SÉPARÉ.
- **DEBTI13230/18-1** (DE): Strümpfe für Frauen, sog. Strümpfe mit Blut, Foto siehe Anlage, - paarweise in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); laut Antrag mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne ausgearbeiteter Ferse, - am oberen Rand mit einem elastischen Abschluss, - über das Knie reichend (oberschenkellang), - mit stilisierten Blutflecken bedruckt, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes keine Ware der Position 9505. "Strümpfe aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kniestrümpfe, für Frauen"
- **GB121098694** (GB): KNITTED STOCKINGS (PART OF FEVER BUMBLE BEE FANCY DRESS COSTUME). OF POLYESTER TEXTILE. BLACK AND YELLOW IN COLOUR. WITH VELOUR FABRIC AT THE TOP. PACKED IN A PLASTIC BAG WITH CARD INSERT, WITH TOP, SKIRT, CHOKER, ARMLETS, WINGS AND HEADPIECE ALL CLASSIFIED SEPARATELY.
- **GB120788571** (GB): A PAIR OF WOMENS FISHNET STOCKINGS. THIGH HIGH STOCKINGS MADE OF 90% NYLON/POLYAMIDE, AND 10% SPANDEX. PACKAGED WITH A LADIES KNITTED G-STRING, (CLASSIFIED SEPARATELY - GB 120715119 REFERS). PACKAGED IN A PLASTIC BAG WITH A CARD INSERT.
- **GB117898821** (GB): A PAIR OF LADIES LEOPARD PRINT STAY UP STOCKINGS MADE OF 92 PER CENT NYLON AND 8 PER CENT SPANDEX. WITH ELASTICATION AT THE TOP AND LACE TRIM. PACKAGED TOGETHER FOR RETAIL SALE WITH A MATCHING BRA AND THONG WHICH HAVE BEEN CLASSIFIED SEPARATELY. PRESENTED ON A HANGER.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6115

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 192/23) (RV L 1911/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Fußbekleidung aus Spinnstoffen, aus Gewirken oder Gestricken (85 % Acryl, 13 % Nylon, 2 % andere), ohne angebrachte Sohlen, mit rutschfesten Streifen aus Polyvinylchlorid (PVC) auf dem mit dem Boden in Berührung befindlichen Teil zur Erleichterung des Gehens auf polierten oder glatten Flächen. (Siehe Fotografie 467). Unterposition 6115 96 99 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6115, 6115 93 und 6115 96 99. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. …

### Pos. 6115

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören ab folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. DIN 61525 für gestrickte Strümpfe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Fußlänge/ Fußmaß in cm Entsprechende Schuhgröße 3 15,5 23 – 24 Gemessen wird wie folgt: = Fußmaß - die Messpunkte sind die Spitze und die Mitte zwischen Fersenscheitelpunkt und Ende des nach oben verlaufenden Bogens Unterposition 6115 10 10 Waren dieser Unterposition aus synthetischen Chemiefasern müssen am Fußgelenk eine degressive Kompression von mindestens 15 mmHG aufweisen. (vgl. auch Dok. NR0379 27. Sitzung Harmonized System Review Sub-Committee, Europäische Vornorm ENV 12718). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 258. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6115.96.91.00.0 andere, Strümpfe für Frauen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6115.96.91.00?

Die Zolltarifnummer 6115.96.91.00 umfasst Strümpfe für Frauen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6115.96.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 6115.96.91.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6115.96.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611596. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6115.96.91.00?

6115.96.91.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6115.96.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

6115.96.91.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken > 611596 andere, aus synthetischen Chemiefasern > 61159691 Strümpfe für Frauen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6115.96.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6115.96.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI53025/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6115.96.91.00?

TARIC-Code 6115.96.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6115969100 verlinken.
