# Zolltarifnummer 6116.91.00.00: Fingerhandschuhe, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

> Die Zolltarifnummer 6116.91.00.00 steht für Fingerhandschuhe, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6116910000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6116.91.00.00
- Drittlandszollsatz: 8,9 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
    - 6116.91 aus Wolle oder feinen Tierhaaren
      - 6116.91.00.00 Fingerhandschuhe, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8,9 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI33506/24-1** (DE): Fingerhandschuhe, sog. Unterzieh-Handschuhe, Gr. M, Foto siehe Anlage, - als Paar an einem Pappaufhänger befestigt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Wolle, - mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, elastischen Bündchen. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition (HS) 6116 10 genannte, aus Wolle"
- **DEBTI32327/21-1** (DE): Fausthandschuhe, sog. Bekleidung für Babys, Handschuhe oder Fäustlinge, in Einheitsgröße 0 - 2 Jahre, Foto siehe Anlage, - in Form von Fausthandschuhen ohne ausgearbeiteten Daumen, - aus ca. 2,5 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Merinowolle, mit Stulpen aus bunt- und gerippt gewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - mit einer angesetzten, ca. 6 cm langen Stulpe, - beide Handschuhe sind durch eine angenähte, etwa 60 cm lange Kordel miteinander verbunden, - aufgrund der Einheitsgröße 0 bis 2 Jahre und den Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt (somit keine Ware der Position 6111), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang ist das Gewirke aus Wolle das für die Spinnstoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Fausthandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
- **DE5813/16-1** (DE): Fausthandschuhe, sog. Wool Mitten, Art. 2362, Größe XL, Foto siehe Anlage, - paarweise an einem bedruckten Kunststoffaufhänger angebracht, - als Fausthandschuhe mit ausgearbeiteten Daumen gearbeitet, - aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 75 % Wolle und 25 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - im Handgelenkbereich mit einem elastischen Band verengt, - im Bereich des Zeigefingers mit einer Stickerei verziert, - am unteren Rand mit einem schmalen Gewirkeband eingefasst. "Fausthandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
- **DE545/16-1** (DE): Handschuhe, Größe M, Foto siehe Anlage, - als Paar auf einem bedruckten Pappetikett aufgebracht, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken aus lt. Antrag 60 % Wolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - im Bereich der Zeigefinger mit Besätzen aus Geweben aus Spinnstoffen und im Bereich des Handrückens mit einem verzierenden aufgenähten Zuschnitt aus o. g. Gewirken versehen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitel 62. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
- **DE24118/15-1** (DE): Handschuhe, Art. RSAGLF-1, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Paar auf einer bedruckten Pappkarte aufgebracht, - als Fünffingerhandschuh ohne Fingerspitzen gearbeitet, - aus ca. 1,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 88 % Wolle, 11 % Nylon und 1 % Elasthan (beides synthetischen Chemiefasern), - mit einem gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten Bündchen. "Handschuhe ohne Fingerspitzen, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
- **DE23353/15-1** (DE): Fingerhandschuhe, sog. Strick Wollhandschuhe, Art. RSAGL-1, Foto siehe Anlage, - als Paar auf einem Pappetikett aufgebracht, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 88 % Wolle, 11 % Nylon und 1 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern, - mit einem gerippt gewirkten, doppelt gearbeiteten Bündchen. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, andere als in Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
- **DEBTI33836/18-1** (DE): Handschuhe, sog. Damenhandschuhe, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte angebracht, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Wolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an der Kuppe des Zeigefingers und des Daumens mit einer Stickerei aus einem sog. Induktionsfaden verziert, - im Bereich des Handrückens mit einem verzierenden aufgenähten Zuschnitt aus o. g. Gewirken mit Paspelierung und Knöpfen versehen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Wolle"
- **GB502726277** (GB): A PAIR OF KNITTED GLOVES, WITH SPECIALLY ADAPTED FINGER TIPS WITH WOVEN FIBRES FOR USE WITH VARIOUS TOUCHSCREEN DEVICES. PREDOMINANTLY OF WOOL WITH SPANDEX

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6116

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …

### Pos. 6116

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …

### Pos. 6116

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

### Pos. 6116

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6116.91.00.00.0 andere, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.91.00.00?

Die Zolltarifnummer 6116.91.00.00 umfasst Fingerhandschuhe, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.91.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6116.91.00.00 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6116.91.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.91.00.00?

6116.91.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6116.91.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6116.91.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken > 611691 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.91.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.91.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI33506/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.91.00.00?

TARIC-Code 6116.91.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6116910000 verlinken.
