# Zolltarifnummer 6116.93.00: Fingerhandschuhe, aus synthetischen Chemiefasern

> Die Zolltarifnummer 6116.93.00 steht für Fingerhandschuhe, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61169300
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6116.93.00
- Drittlandszollsatz: 8,9 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
    - 6116.93 aus synthetischen Chemiefasern
      - 6116.93.00 Fingerhandschuhe, aus synthetischen Chemiefasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8,9 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI32216/25-1** (DE): Handschuhe, Größe L, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - alle textilen Flächenerzeugnisse sind aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Elasthan) gefertigt, - laut Untersuchungsergebnis: -- im Bereich der Handfläche sowie der Innenseiten der Finger und des Daumens überwiegend aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Mesh) und einer Innenlage aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- im Bereich des Handrückens sowie der Außenseiten der Finger und des Daumens überwiegend aus den o. g. netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken, -- im Bereich der Handfläche, der Innenkante des Daumens, der Außenkante und der Außenseite des kleinen Fingers sowie der Außenseite des Ringfingers mit Besätzen aus laut Antrag Ziegen- leder, -- im Bereich der Fingerzwischenräume überwiegend aus mit einer Folie aus Kunststoff (kein Zell- kunststoff) laminierten Geweben der Position 5903, -- im oberen Bereich der Zeigefingerzwischenräume aus gerauten, geprägten Gewirken sowie im oberen Bereich der Zeigefingeraußenseite aus einem dreilagigen Textillaminat der Position 5903 mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus Geweben, einer Zwischenlage aus einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) und einer Innen- lage aus Gewirken, -- im Handrücken- sowie im Knöchelbereich des Zeige- und des Mittelfingers mit einem drei- lagigen, abgesteppten Einsatz, mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakter- bestimmenden Außenlage aus den o. g. Geweben, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus Gewirken, - im Bereich des Ringfingers und des kleinen Fingers durch zwei elastische Gewebebänder verbunden, - im Bereich der Handaußenseite mit einem eingenähten Protektor aus Kunststoff versehen, - teilweise mehrlagig gepolstert/gefüttert, - mit einer Stulpe aus den o. g. ein- bzw. zweilagigen Gewirken der Handfläche bzw. des Hand- rückens, - im Bereich des Handgelenks und der Stulpe mit verengenden Klettverschlussriegeln ausge- stattet, von denen einer durch eine Umkehröse aus Kunststoff geführt ist, - an der Eingriffsöffnung mit einer schmalen Randeinfassung aus Leder versehen, - im Hinblick auf die Verwendung als Motorradhandschuh sind die Gewirke und das Leder gleich- bedeutend, die Gewirke überwiegen jedoch hinsichtlich ihres Umfangs und verleihen der Ware somit ihren wesentlichen Charakter. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, andere als in der Unterposition (HS) 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI32222/25-1** (DE): Handschuhe, Größe L, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - alle textilen Flächenerzeugnisse sind aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester und Elasthan) gefertigt, - laut Untersuchungsergebnis: -- im Bereich der Handfläche sowie der Innenseiten der Finger und des Daumens überwiegend aus einem zweilagigen Textillaminat mit einer Außenlage aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Mesh) und einer Innenlage aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- im Bereich des Handrückens sowie der Außenseiten der Finger und des Daumens überwiegend aus den o. g. netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken, -- im Daumenbereich mit einem kleinen und im Bereich der gegenüberliegenden Handkante mit einem bis auf die Handfläche und den Handrücken reichenden Besatz aus Vliesstoff, -- im Bereich der Fingerzwischenräume aus Gewirken sowie aus laut Antrag Ziegenleder, - im Bereich der Handaußenseite mit einem Protektor aus augenscheinlich Kunststoff versehen, - teilweise gepolstert/gefüttert, - im Bereich des Handgelenks mit einem verengenden Klettverschlussriegel ausgestattet, - an der Eingriffsöffnung mit einer schmalen Randeinfassung aus Gewirken eingefasst, - im Hinblick auf die Verwendung als Motorradhandschuh sind die Gewirke und die Vliesstoffe gleichbedeutend, die Gewirke überwiegen jedoch hinsichtlich ihres Umfangs und verleihen der Ware somit ihren wesentlichen Charakter. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, andere als in der Unterposition (HS) 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
- **ROBTI2025/005130** (RO): Produsul reprezinta manusi antitermice, tricotate integral, cu cinci degete, fara cusaturi, prevazute cu manseta elastica. Acesta se prezinta in doua variante: unul confectionat integral din fibre sintetice (aramide), unistrat, cu rol de protectie mecanica si a temperaturilor de contact de pana la 100°C, iar altul este confectionat din doua straturi, stratul exterior din fibre sintetice (aramide), cu rol de protectie mecanica si a temperaturilor de contact de pana la 350°C si pe interior cu bumbac, destinat asigurarii confortului utilizatorului. Sunt fabricate conform standardelor EN 388 si EN 407.
- **ROBTI2025/005140** (RO): Potrivit informatiilor cumulate transmise de solicitant si imaginilor publicate in baza de date, produsul reprezinta perechi de manusi cu 5 degete, confectionate din tricot fara cusaturi realizat din fibre mixte - amestec de poliester (aprox. 70%) si bumbac (aprox. 30%). Au aplicatii punctiforme din PVC pe palma sau pe ambele fete, nu si pe mansetele elastice scurte. Manusile se utilizeaza pentru protectie la riscuri minime si respecta cerintele standardelor pentru manusi de protectie.
- **ROBTI2025/005139** (RO): Potrivit informatiilor cumulate transmise de solicitant descrierii si imaginilor publicate in baza de date, produsul reprezinta perechi de manusi cu 5 degete, confectionate din tricot gros fara cusaturi realizat din fibre mixte - amestec majoritar din fire sintetice (aprox.65-70%) si din bumbac (aprox.35-30%), cu mansete scurte elastice. Manusile se utilizeaza pentru protectie la riscuri minime si respecta cerintele standardelor pentru manusi de protectie.
- **DEBTI28087/25-1** (DE): Fingerhandschuhe, Größe L, Foto siehe Anlage, - paarweise in einem Polybeutel verpackt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag Polyethylenfasern (synthetische Chemiefasern), - abgepasst gewirkt, - mit einem gerippt gewirkten, elastischen Bündchen, - an der Eingriffsöffnung durch eine kontrastfarbene Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI7377/25-1** (DE): Handschuhe, sog. Leichter Motorradhandschuh / Sporthandschuh, Größe 8, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Farben), die Ware wird durch ein Muster in Orange-Gelb-Schwarz veranschaulicht, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - mit einer Handfläche sowie mit den Innenseiten der Finger und des Daumen aus einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken, - mit einer Handaußenseite und Fingerzwischenräumen aus einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken, - im Handgelenkbereich aus einem dreilagigen Textillaminat der Position 5906 mit einer Außen- und Innenseite aus Gewirken und einer Zwischenlage aus augenscheinlich Kautschuk, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 98 % Polyester und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - auf der Handaußenseite mit Zuschnitten aus augenscheinlich Kunststofffolie versehen, - im Bereich des Handgelenks mit einem verengenden Klettverschlussriegel ausgestattet, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6216. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, andere als in der Unterposition (HS) 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI7376/25-1** (DE): Handschuhe, sog. Motorradhandschuh, Größe 8, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Farben), die Ware wird durch ein Muster in Schwarz veranschaulicht, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - mit einer Handfläche sowie mit den Innenseiten der Finger und des Daumen aus einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken, - mit einer Handaußenseite und Fingerzwischenräumen aus einfarbigen Gewirken, - im Handgelenkbereich aus einem dreilagigen Textillaminat der Position 5906 mit einer Außen- und Innenseite aus Gewirken und einer Zwischenlage aus augenscheinlich Kautschuk, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus überwiegend synthetischen Chemiefasern [laut Antrag 85 % Polyester, 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) sowie 5 % andere], - auf der Handaußenseite mit Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff und mit Zuschnitten aus augenscheinlich Kunststofffolien ausgestattet, - im Bereich des Handgelenks mit einem verengenden Klettverschlussriegel ausgestattet, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6216. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, andere als in der Unterposition (HS) 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6116

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …

### Pos. 6116

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …

### Pos. 6116

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

### Pos. 6116

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6116.93.00.00.0 andere, aus synthetischen Chemiefasern

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.93.00?

Die Zolltarifnummer 6116.93.00 umfasst Fingerhandschuhe, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.93.00?

Der Drittlandszollsatz für 6116.93.00 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6116.93.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611693. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.93.00?

6116.93.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6116.93.00 im Zolltarif eingeordnet?

6116.93.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken > 611693 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.93.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.93.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI32216/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.93.00?

KN-Code 6116.93.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/61169300 verlinken.
