# Zolltarifnummer 6117.80: Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, anderes Bekleidungszubehör

> Die Zolltarifnummer 6117.80 steht für Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, anderes Bekleidungszubehör. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/611780
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6117.80
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6117 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
    - 6117.80 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, anderes Bekleidungszubehör

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FR-RTC-2014-006476** (FR): CEINTURE, CONFECTIONNÉE EN BONNETERIE ÉLASTIQUE, 100% POLYESTER, COMPORTANT UNE FERMETURE PAR BOUCLE EN MÉTAL, UNICOLORE.
- **DE1634/12-1** (DE): Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Damen-Rock, Art. 2-212-02, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntbedruckten, elastischen Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, aus lt. Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (Elastomergarn; beides synthetische Chemiefasern), - flaches Erzeugnis, an den Ecken abgerundet und mit Überwendlichnähten gesäumt (damit konfektioniert), - in den Abmessungen: ca. 35 cm x 91 cm, - seitlich am oberen Rand rechts und links mit jeweils einer ca. 16 cm langen und ca. 5 cm breiten, abgerundeten Verlängerung (sog. Bindeenden), - wird um die Hüfte gebunden und soll z. B. über einem Badeanzug getragen werden, - kennzeichnet sich nach der Beschaffenheit und dem Verwendungszweck nicht als Kleidungsstück (Wickelrock/Rock), sondern als anderes Bekleidungszubehör der Position 6117. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Pareo), aus Gewirken, nicht gummielastisch oder kautschutiert"
- **DE169/12-1** (DE): Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schweißband), sog. Kwon Schweißbänder, Art. 5013511, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - in der von Sportlern verwendeten Art; wird u. a. zur Schweißaufnahme über das Handgelenk gezogen, - aus ca. 2,6 mm dicken, elastischen Schlingengewirken aus Spinnstoffen; doppellagig, - schlauchförmig, im flachliegenden Zustand ca. 8 cm lang und ca. 6,5 cm breit; durch Zusammennähen konfektioniert, - außen mit aufgestickten Logos. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schweißband), aus Gewirken"
- **DE13589/11-1** (DE): Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schweißband), sog. Frottearmband mit 1 Hologramm, Foto siehe Anlage, - in der von Sportlern verwendeten Art; wird u. a. zur Schweißaufnahme über das Handgelenk gezogen, - aus ca. 3 mm dicken, gummielastischen Schlingengewirken aus Spinnstoffen; doppellagig, - schlauchförmig, im flachliegenden Zustand ca. 8 cm lang und 8 cm breit; durch Zusammennähen konfektioniert, - außen mit einem aufgestickten Logo und innen mit einem aufgeklebten Gewebezuschnitt mit Hologramm. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Schweißband), aus Gewirken"
- **SE2015-00280** (SE): Bh-förlängare Beklädnadstillbehör i form av ett förlängningsband avsett att användas tillsammans med en bysthållare. Bandet är konfektionerat genom sömnad av textilvara bestående av trikå, enligt uppgift av polyester. BH-förlängaren har måtten ca 7 x 3,5 cm, är försedd med två krokar vid ena kortsidan och tre par hyskor på ovansidan. Bh-förlängaren föreligger i detaljhandelsförpackning om tre förlängare (vit, natur och svart) i varje förpackning.
- **DEF/261/09-1** (DE): Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Haar Cha-Cha, siehe Foto - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen aus 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, konfektioniert, weder gummielastisch noch kautschutiert, - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft, - in flachliegendem Zustand mit einem Außendurchmesser von etwa 11 cm, - wird zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Kopf- / Haarschmuck getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, kennzeichnet sich somit als konfektioniertes Bekleidungszubehör, damit keine Ware der Position 6307.
- **DEF/263/09-1** (DE): Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Haar Cha-Cha, siehe Foto - in zwei verschiedenen Farben (schwarz und weiß) als Sortiment zusammengestellt, - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen aus 2,7 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Etikett 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) konfektioniert, weder gummielastisch noch kautschutiert, - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft, - in flachliegendem Zustand mit einem Außendurchmesser von etwa 11 cm, - wird zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Kopf- / Haarschmuck getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, kennzeichnet sich somit als konfektioniertes Bekleidungszubehör, damit keine Ware der Position 6307.
- **DEF/260/09-1** (DE): Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Haar Cha-Cha, siehe Foto - durch schlauch- und ringförmiges Zusammennähen aus 1,5 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Etikett 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) konfektioniert, weder gummielastisch noch kautschutiert, - ein elastisches Band enthaltend und dadurch gerafft, - in flachliegendem Zustand mit einem Außendurchmesser von etwa 10,5 cm, - mit aufgeklebten Strasssteinchen verziert, - wird zum Zusammenhalten des Haares und zugleich als Kopf- / Haarschmuck getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst, kennzeichnet sich somit als konfektioniertes Bekleidungszubehör, damit keine Ware der Position 6307.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6117

Zu Unterpositionen 6117 80 10 und 6117 80 80: Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6117, Ziffer 12. Hierher gehören u. a. Stirnbänder und Handgelenkschützer aus Gewirken oder Gestricken in der von Sportlern als Schweißbänder verwendeten Art sowie Ohrenschützer aus Gewirken oder Gestricken; die Ohrenschützer können miteinander verbunden sein.

### Pos. 6117

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 926/2004 der Kommission vom 26. April 2004 (*) (RV L 926/2004), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Konfektionierte Ware, aus einem ringförmigen gummielastischen Gewirke aus Chemiefasern. (Haarband) (siehe Fotografie Nr. 629) Unterposition 6117 80 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 Buchstabe g) und Anmerkung 10 zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6117, 6117 80 und 6117 80 10. In Anbetracht des textilen Charakters der Ware ist diese, ebenso wie z.B. Schals, Umschlagtücher, Krawatten und Schleifen, als konfektioniertes Bekleidungszubehör einzureihen. …

### Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6117.80.10 aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken
- 6117.80.80 anderes

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6117.80?

Die Zolltarifnummer 6117.80 umfasst Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, anderes Bekleidungszubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6117.80?

Für 6117.80 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 6117.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611780. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6117.80?

6117.80 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6117.80 im Zolltarif eingeordnet?

6117.80 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6117 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6117.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6117.80 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2014-006476. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6117.80?

HS-Unterposition 6117.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/611780 verlinken.
