# Zolltarifnummer 6202.30.10: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger

> Die Zolltarifnummer 6202.30.10 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62023010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6202.30.10
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204
    - 6202.30 aus Baumwolle
      - 6202.30.10 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI10343/23-1** (DE): Zwei miteinander verbundene Kleidungsstücke, bestehend aus einem Mantel und einem windjackenähnlichen Kleidungsstück (wattierte Weste), Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - beide Teile sind durch Knöpfe miteinander verbunden, können aber auch separat getragen werden; keine getrennte Einreihung, da beide Kleidungsstücke derselben Unterposition zuzuweisen sind, - Mantel: -- aus ca. 0,2 mm dicken (leichten), einfarbigen Geweben aus laut Antrag Baumwolle; u. a. aufgrund der leichten Gewebe kein Parka, -- durchgehend leicht gefüttert, -- mit einem Stückgewicht von ca. 665 g, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 101 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte, die von rechts über links überlappt (Frauenkleidung), -- mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit eingesetzten, gerippt gewirkten Bündchen (sog. Windfang), -- im Bereich der Taille mit einem Tunnelzug zu verengen, -- mit zwei eingesetzten Taschen mit Patte und Druckknopfverschluss, -- am unteren Rand gesäumt; mit einem ca. 19 cm hochreichenden Rückenmittelschlitz, -- wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - windjackenähnliches Kleidungsstück (wattierte Weste): -- dreilagig gearbeitet, durch Steppen abgeteilt; mit einer Außen- und Innenlage aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag Baumwolle und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff, -- mit einem Stückgewicht von ca. 235 g, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78,5 cm), -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), -- ärmellos; mit weiten Armausschnitten, -- mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, -- am unteren Rand mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst; mit ca. 17 cm hochreichenden Seitenschlitzen, -- wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung getragen und bietet einen bedingten Wetterschutz. "Mantel und windjackenähnliches Kleidungsstück (wattierte Weste), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"
- **DEBTI8671/23-1** (DE): Wattierte Weste, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Wendekleidungsstück von beiden Seiten zu tragen, -- eine Seite zweilagig abgesteppt gearbeitet; mit einer Außenlage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 70 % Baumwolle und 30 % Polyamid (synthetische Chemiefasern) und einer Innenlage aus Wattierungsstoff, -- die andere Seite aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einem Stückgewicht von ca. 170 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 41 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; auf der versteppten Seite am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Mädchenkleidung) sowie vorn mit zwei aufge- setzten, offenen Taschen unterhalb der Taille; auf der anderen Seite am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Knabenkleidung), - ärmellos, - an allen Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung getragen und bietet einen bedingten Wetterschutz, - keinem der Flächenerzeugnisse (Gewirke bzw. Gewebe) kann eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden, damit ist das Kleidungsstück der von den beiden in Betracht kommenden Positionen (Positionen 6101 bzw. 6202) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Windjackenähnliches Kleidungsstück (wattierte Weste), aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"
- **DEBTI30702/22-1** (DE): Windjackenähnliches Kleidungsstück, sog. gequiltete Jacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus einem dreilagigen, durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis, mit einer Außenlage aus einer Stickerei der Position 5810 mit einem Stickgrund aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben, einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff und einer Innenlage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben, alle Gewebe sind aus laut Antrag Baumwolle gefertigt, - mit einem Stückgewicht von ca. 380 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 60 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, mit einer ca. 3 cm breiter Randeinfassung mit Ziernähten, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopf- und Schlaufenverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - an allen Rändern und an den Ärmelabschlüssen mit kontrastfarbenen, schmalen Gewebestreifen eingefasst, - am unteren Rand mit ca. 10 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, damit keine Jacke der Position 6204. "Windjackenähnliches Kleidungsstück, aus Stickereien und Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6202

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6102 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89), geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Codes 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz 1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 2) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 6202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …

### Pos. 6202

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Größentabelle für Mäntel für Frauen Land Größe S M L XL XXL GB 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 IE ES 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 GR AT 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 FI 34 36 38 40 42 44 46 48 50 FR 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 DK 34 36 38 40 42 44 46 48 50 PT 32 34 36 38 40 42 44 46 48 IT 40 42 44 46 48 50 52 BE 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 DE NL SE 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6202.30.10.11 Parkas
- 6202.30.10.19 andere
- 6202.30.10.91 nach dem Batik-Verfahren handbedruckt
- 6202.30.10.99 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6202.30.10?

Die Zolltarifnummer 6202.30.10 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6202.30.10?

Der Drittlandszollsatz für 6202.30.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6202.30.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6202.30.10?

6202.30.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6202.30.10 im Zolltarif eingeordnet?

6202.30.10 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 > 620230 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6202.30.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6202.30.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI10343/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6202.30.10?

KN-Code 6202.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62023010 verlinken.
