# Zolltarifnummer 6202.30.90: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg

> Die Zolltarifnummer 6202.30.90 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62023090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6202.30.90
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204
    - 6202.30 aus Baumwolle
      - 6202.30.90 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI14430/26-1** (DE): Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend (im Bereich der Ärmel abgesteppt, wattiert) gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 1260 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm), - mit einem Umlegekragen; auf der Innenseite aus einem Rippensamtgewebe, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex; somit keine Ware der Position 6201), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit Druckknöpfen zu verengen, - vorn mit einer eingesetzten Brusttasche mit Reißverschluss und zwei eingesetzten offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit Druckknopfriegeln zu verengen, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Blouson, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg"
- **DEBTI14496/26-1** (DE): Blouson, Größe XS, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 1020 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 , 5 cm), - mit einer Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen versehen, - vorn mit zwei aufgesetzten offenen Taschen (sog. Kängurutaschen) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Blouson, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg"
- **DEBTI15212/25-1** (DE): Blouson, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen, ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend, teilweise wattiert gefüttert; im Hauptkörper mit einem zusätzlichen, mittel Reiß- verschluss heraustrennbaren Futter, das aufgrund der Ausstattung (u. a. auch im Nacken verlau- fender Reißverschluss) nicht separat als Kleidungsstück (Weste) getragen werden kann, - mit einem Stückgewicht von ca. 1.350 g, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einem Stehkragen; innen mit einem zusätzlichen, mittels Reißverschluss und Klettverschluss- streifen abnehmbaren Stehkragen mit einer Schauseite aus einfarbigen Plüschgewirken, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen, mittels Reißverschluss abtrennbaren Ärmeln, die über den unteren Rand des Klei- dungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit verengenden, gerippt gewirkten Bündchen, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, verengenden, gerippt gewirkten Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Blouson, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg"
- **DEBTI23399/23-1** (DE): Anorak, sog. Damenanorak, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend abgesteppt, wattiert gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 1.210 g, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), - mit einem Stehkragen mit einer abknöpfbaren Kapuze mit Tunnelzug und einem Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Druckknopf- verschluss von rechts über links, - mit langen Ärmeln, - vorn mit jeweils zwei aufgesetzten Brusttaschen und Taschen unterhalb der Taille, alle mit Patte und Druckknopfverschluss, sowie mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - im Bereich der Taille mit einem Tunnelzug zu verengen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Anorak, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6202

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6102 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89), geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Codes 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz 1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 2) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 6202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …

### Pos. 6202

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Größentabelle für Mäntel für Frauen Land Größe S M L XL XXL GB 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 IE ES 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 GR AT 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 FI 34 36 38 40 42 44 46 48 50 FR 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 DK 34 36 38 40 42 44 46 48 50 PT 32 34 36 38 40 42 44 46 48 IT 40 42 44 46 48 50 52 BE 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 DE NL SE 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6202.30.90.11 Parkas
- 6202.30.90.19 andere
- 6202.30.90.91 nach dem Batik-Verfahren handbedruckt
- 6202.30.90.99 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6202.30.90?

Die Zolltarifnummer 6202.30.90 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6202.30.90?

Der Drittlandszollsatz für 6202.30.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6202.30.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620230. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6202.30.90?

6202.30.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6202.30.90 im Zolltarif eingeordnet?

6202.30.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 > 620230 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6202.30.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6202.30.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI14430/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6202.30.90?

KN-Code 6202.30.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62023090 verlinken.
