# Zolltarifnummer 6202.40.10: Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger

> Die Zolltarifnummer 6202.40.10 steht für Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62024010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6202.40.10
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204
    - 6202.40 aus Chemiefasern
      - 6202.40.10 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI14478/26-1** (DE): Blouson, Größe XS, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Nylon (synthetische Chemie- fasern), - durchgehend gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 660 g, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 69 , 5 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden elastisch verengt, - vorn unterhalb der Brust mit einer großen aufgesetzten Tasche mit Reißverschluss und einer über die gesamte Breite des Kleidungsstücks reichenden Patte sowie mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Blouson, somit keine Ware der Position 6211. "Blouson, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"
- **DEBTI10968/26-1** (DE): Blousonähnliches Kleidungsstück, Größe 2 (entspricht Größe S), Foto siehe Anlage, - vierlagig gearbeitet und durch Steppen abgeteilt; mit einer Außenlage aus ca. 0 , 2 mm dicken, bedruckten Geweben, einer Zwischenlage aus einfarbigen Geweben, einer weiteren Zwischen- lage (Füllung) aus Erzeugnissen der Position 6701 und einer Innenlage aus den o. g. einfarbigen Geweben; alle Gewebe bestehen aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - durchgehend gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 690 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm), - mit einem Schalkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand sowie an den Ärmelenden elastisch verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück, somit keine Jacke. "Blousonähnliches Kleidungsstück, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stück- gewicht von weniger als 1 kg"
- **DEBTI7623/25-1** (DE): Blouson, sog. Jacke für Frauen, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 50 % Polyester, 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), 37 % Wolle und 11 % Leinen, - durchgehend gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 498 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in den Kragen reichenden Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand teilweise mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, teilweise gerippt gewirkten verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Blouson, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"
- **DEBTI7613/25-1** (DE): Blouson, sog. Jacke für Frauen, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 68 % Polyester, 29 % Viskose und 3 % Elasthan (alles Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 564 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, teilweise elastischen, verengenden Bund, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Blouson, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"
- **DEBTI44823/24-1** (DE): Beheizbarer Anorak, sog. Set I-Thermic, Größe S, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Anorak und einem Ladegerät; gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Anorak: -- im Bereich der oberen Hälfte des Vorderteils vierlagig gearbeitet, durch Steppen abgeteilt, mit einer Außen-, einer Zwischen- und einer Innenlage aus verschiedenen einfarbigen Geweben sowie einer weiteren Zwischenlage aus Wattierungsstoff, -- im Bereich der Achseln und der Bündchen mit Einsätzen aus einfarbigen Gewirken, -- in allen übrigen Bereichen dreilagig gearbeitet, mit einer Außen- und Innenlage aus verschie- denen einfarbigen Geweben und einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff, -- alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, -- mit einem Stückgewicht von ca. 555 g, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), -- mit einer Kapuze, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißver- schluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), -- mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit leicht verengenden Bündchen, -- vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, -- mit integrierten, elektrischen Heizelementen (sog. clim8®-Technologie) mit Hohlstecker sowie einem Lithium-Ionen-Akkumulator in einem annähernd quaderförmigem Gehäuse mit Hohl- steckeranschluss, -- am unteren Rand gesäumt, -- wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit keine Jacke), - Ladegerät: -- mit einem USB-Kabel mit zwei Hohlsteckern, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht der Anorak der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Anorak, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"
- **DEBTI11041/24-1** (DE): Windjackenähnliches Kleidungsstück (wattierte Weste), sog. Wattierte Weste für Damen, Größe S, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenlage (Schauseite) aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Innenlage aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen; durch Steppen miteinander verbunden; mit Faserbällchen gefüllt, - durchgehend gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 476 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 61 cm), - mit einem Stehkragen mit angesetzter Kapuze, die am Rand mit einem schmalen, bedruckten Gewebeband eingefasst ist, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links (Frauenkleidung), - ärmellos, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - vorn im unteren Bereich mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - am unteren Rand gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die die Außenlage bildenden Gewebe den wesentlichen Charakter des Kleidungsstücks. "Windjackenähnliches Kleidungsstück (wattierte Weste), aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"
- **DEBTI43400/23-1** (DE): Anorak, sog. Steppjacke für Damen, Größe XS, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mehrlagig gearbeitet, durch Steppen abgeteilt, mit einer Außenlage aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben, einer Zwischen- und Innenlage aus Vliesstoffen sowie einer weiteren Zwischenlage aus Wattierungsstoff, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 635 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 56 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kapuzenspitze reichenden Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen, mittels Reißverschluss abtrennbaren Ärmeln, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - im Brustbereich mit einem aufgenähten sog. Logopatch verziert, - am unteren Rand gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit keine Jacke), - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die die Außenlage bildenden Gewebe den wesentlichen Charakter des Kleidungsstücks. "Anorak, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"
- **DEBTI23426/23-1** (DE): Mantel, sog. Damenmantel, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - zweilagig gearbeitet, durch Steppen abgeteilt, mit einer Außenlage aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Innenlage aus Wattierungsstoff, - durchgehend leicht gefüttert, - mit einem Stückgewicht von ca. 920 g, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 90 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit ca. 20 cm hochreichenden Reißverschlüssen, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit einem angenähten Logo verziert, - u. a. aufgrund der leichten Gewebe kein Parka, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen. "Mantel, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, mit einem Stückgewicht von weniger als 1 kg"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6202

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6102 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6202

Zu Unterposition 6202 40: 1. Langärmliges gewebtes Kleidungsstück aus Polyester, mit Kragen und Taschen. Es reicht über die Mitte der Oberschenkel, weist eine durchgehende Öffnung vorn mit einem Knopfverschluss rechts über links auf und ist mit einem Gürtel versehen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Zu Unterposition 6202 40: 1. Anorak ähnliches gewebtes Kleidungsstück aus Polyester bis unter die Taille reichend, mit einem Kragen, einer Kapuze und mit Seitentaschen. Der Schnitt des Kleidungsstücks lässt trotz des Druckknopfverschlusses von links über rechts und des durchgehenden Reißver­schlusses deutlich erkennen, dass das Kleidungsstück für Frauen bestimmt ist. Das Klei­dungsstück ist mit einem Gürtel versehen und weist einen gerippten Bund und einen Kordelzug am unteren Rand auf. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 6202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 989/89 der Kommission vom 17. April 1989 1) (RV L 989/89), geändert durch Verordnung (EU) Nr. 246/2010 der Kommission vom 23. März 2010 (ABl. EU Nr. L 77/51): Artikel 1 Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Codes 6101, 6102, 6201 und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben. In Abweichung von Absatz 1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben. Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 2) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 6202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 1989 Az.: VII K 11/88 Aus den Gründen: ... Das zu tarifierende Erzeugnis hat die Konfektionsgröße 122. Seine Rückenlänge beträgt 61 cm, an den längsten Stellen etwa 64 cm. Bei Zugrundelegung der Körpermaßtabellen des DOB-Verbandes - Mädchen-Größen-Tabellen auf Grund repräsentativer Reihenmessungen 1981/82 an 10000 Frauen und Mädchen - errechnet sich die Länge bis zum halben Oberschenkel auf 58,5 cm. Das streitige Erzeugnis reicht also nur 2,5 bis 5,5 cm weiter nach unten, erreicht also nach den repräsentativen Messungen des DOB-Verbandes kaum das Knie. Danach spricht einiges dafür, dass die Ware nicht die Länge erreicht, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein Mantel (Kurzmantel) haben muss. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6202.40.10.11 Parkas
- 6202.40.10.19 andere
- 6202.40.10.91 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6202.40.10?

Die Zolltarifnummer 6202.40.10 umfasst Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6202.40.10?

Der Drittlandszollsatz für 6202.40.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6202.40.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620240. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6202.40.10?

6202.40.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6202.40.10 im Zolltarif eingeordnet?

6202.40.10 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 > 620240 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6202.40.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6202.40.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI14478/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6202.40.10?

KN-Code 6202.40.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62024010 verlinken.
