# Zolltarifnummer 6204.31.00.00.0: Jacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

> Die Zolltarifnummer 6204.31.00.00.0 steht für Jacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62043100000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6204.31.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
    - 6204.31 aus Wolle oder feinen Tierhaaren
      - 6204.31.00.00.0 Jacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE13140/15-1** (DE): Jacke, sog. Mantel/Jacke, Art. XMW4154100, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 89 % Baumwolle, 9 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - in Bahnen gearbeitet, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - mit einem schmalen Schalkragen aus einfarbigen Samtgewirken, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, im Taillenbereich mit einem Hakenverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel und auch keine andere Ware der Position 6202. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Wolle"
- **DE7450/14-1** (DE): Jacke, sog. Damenweste, Artikel MW146105, Größe 36, Foto siehe Anlage, - überwiegend (mit Ausnahme der Ärmel) aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Wolle und 35 % Nylon (synthetische Chemiefasern); mit Ärmeln aus Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 59 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, überdeckt von einer Patte mit einer Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit sehr kurzen Ärmeln; aufgrund der Ärmel keine Weste, - vorn mit zwei Zierpatten in Brusthöhe und mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - körpernah geschnitten; im Rückenteil in Bahnen gearbeitet, - mit kontrastfarbenen Besätzen aus mit Kunststoff überzogenen Gewirken der Position 5903, - im Vorderteil unterhalb der Brust in Falten gelegt, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund des überwiegend verwendeten Flächenerzeugnisses (Gewebe) keine Kleidung des Kapitels 61. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Wolle"
- **DE13475/13-1** (DE): Jacke, sog. Damenjacke Tumby Bay Jacket, Artikel W04034, Größe S, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- Vorder- und Rückenteil, einschließlich des Kragens: --- aus etwa 1 mm dicken Geweben aus gewichtsmäßig vorherrschend Garnen aus Wolle sowie aus metallisierten Garnen der Position 5605, -- Ärmel: --- im äußeren Ärmelbereich aus Leder, im inneren Ärmelbereich aus gerippten Gewirken aus gewichtsmäßig vorherrschend Polyacryl (synthetische Chemiefasern) sowie aus Wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: etwa 56 cm), - mit einem sehr tiefen, V-förmigen Halsausschnitt mit Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung; unterhalb der Brust mit einem verdeckten Hakenverschluss zu schließen; die beiden Vorderteile stoßen aneinander, überlappen jedoch nicht (unisex), - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die Gewebe gegenüber dem Leder und den Gewirken charakter- bestimmend. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Wolle"
- **DE8892/13-1** (DE): Zweiteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Jacke und einem Gürtel, sog. MT Mawson jacket, W03063, Größe S, Foto siehe Anlage, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Jacke: -- aus ca. 1,8 mm dicken, beidseitig gerauten Geweben aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, -- ungefüttert, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), -- mit einem Reverskragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden gesäumt, -- im Bereich der Taille mit Gürtelschlaufen, -- mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand gesäumt, mit einem geraden Abschluss, -- wird nach Schnitt und Ausstattung (u. a. fehlendes Verschlusssystem) im Allgemeinen nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit keine Ware der Position 6202), - Gürtel (Bekleidungszubehör): -- überwiegend aus Geweben (ca. 78 cm lang und 2 cm breit), -- elastisch gearbeitet, - nach Wert und Umfang bestimmt die Jacke den Charakter der Warenzusammenstellung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Wolle"
- **DE6070/12-1** (DE): Zweiteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Jacke und einem Gürtel, sog. Frauenjacke W02058, Lake Eliza Jacket, Größe S, Foto siehe Anlage, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Jacke: -- aus ca. 2 mm dicken Geweben aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), -- mit einem Reverskragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit langen Ärmeln, -- im Bereich der Taille mit Gürtelschlaufen, -- mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand gesäumt, -- wird nach Schnitt und Ausstattung (u. a. fehlendes Verschlusssystem) im Allgemeinen nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit keine Ware der Position 6202), - Gürtel (Bekleidungszubehör): -- überwiegend aus Geweben (ca. 75 cm lang und 2 cm breit), -- elastisch gearbeitet, - nach Wert und Umfang bestimmt die Jacke den Charakter der Warenzusammenstellung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Wolle"
- **DE17705/11-1** (DE): Jacke, sog. Frauenoberteil Bramble Bay Parka W02013, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), der von einer Patte verdeckt wird, - mit langen Ärmeln, die hochgekrempelt und an einem Knopf befestigt werden können, an den Ärmelenden mit geknöpften Manschetten, - mit aufgesetzten Brusttaschen und Taschen unterhalb der Taille (u.a. deshalb keine Ware der Position 6206), alle Taschen mit Knopfverschluss und Patte, - am unteren Rand und in Taillenhöhe mit einem Tunnelzug zu verengen, somit kein Blouson der Position 6202, - weist aufgrund des Schnitts und der Ausstattung eine gewisse Formfestigkeit auf. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Wolle"
- **DE3230/11-1** (DE): Jacke, sog. Air River Anirak W1277, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 69 cm), - mit Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, mit geknöpften Bündchen, - mit Brusttaschen und Taschen unterhalb der Taille (u.a. deshalb keine Ware der Position 6206), - am unteren Rand und in Taillenhöhe mit Bindebändern zu verengen (somit kein Blouson der Position 6202), - wird üblicherweise nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit kein windjackenähnliches Kleidungsstück der Position 6202). "Jacke aus Geweben, für Frauen, aus Wolle"
- **DEF/750/07-1** (DE): Jacke für Frauen, sog. Damen - Blazer, in Erwachsenengröße, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben (dunkelgrau) aus laut Antrag 60% Wolle und 40% Polyester (synthetische Chemiefasern); durchgehend leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 68 cm); mit Reverskragen, - vorn durchgehend von rechts über links geknöpft (Frauenkleidung), - mit einer offenen, eingesetzten Brusttasche und zwei eingesetzten Taschen mit Patte unterhalb der Taille, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit seitlicher Knöpfung; mit Schulterpolstern, - in sechs Bahnen gearbeitet; mit einem ca. 16 hoch reichenden Rückenmittelschlitz, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; - wird üblicherweise nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Kleidungsstück der Position 6202.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

### Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.31.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6204.31.00.00.0 umfasst Jacken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.31.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.31.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6204.31.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620431. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.31.00.00.0?

6204.31.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6204.31.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.31.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620431 aus Wolle oder feinen Tierhaaren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.31.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.31.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE13140/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.31.00.00.0?

Warennummer 6204.31.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62043100000 verlinken.
