# Zolltarifnummer 6204.33.90.00.0: Jacken, andere

> Die Zolltarifnummer 6204.33.90.00.0 steht für Jacken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62043390000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6204.33.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
    - 6204.33 Jacken, aus synthetischen Chemiefasern
      - 6204.33.90 andere
        - 6204.33.90.00.0 Jacken, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI47496/25-1** (DE): Jacke, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 69 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex); somit keine Männerkleidung, - mit langen Ärmeln, - vorn mit drei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand mit einem angesetzten, nicht verengenden Bund; somit kein Blouson, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung"
- **DEBTI47582/25-1** (DE): Jacke, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0 , 1 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend leicht gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - entlang der Öffnung und an den Seitenteilen gerafft (gesmokt) gearbeitet, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Druckknopfverschluss unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung"
- **DEBTI17319/25-1** (DE): Jacke, Größe 36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,8 mm dicken Geweben aus laut Antrag 96 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 76 cm), - mit einem Reverskragen, - mit Schulterpolstern ausgestattet, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopf- sowie Haken- und Ösenverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - auf der Vorderseite sowie an den Ärmelenden mit Zierknöpfen versehen, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - an den Ärmelenden und an der Eingriffsöffnung der Taschen mit aufgenähten Borten aus Spinnstoffen verziert, - hinten mit einem ca. 12 cm hoch reichenden Rückenmittelschlitz, - in Bahnen gearbeitet, - an den Ärmelenden, am Kragen und am unteren Rand gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung"
- **DEBTI4745/21-1** (DE): Jacke, sog. Hemdbluse, Größe 156-166, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - mit Ausnahme der Ärmel leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 49 cm), - mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Mädchenkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden elastisch verengt, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille (somit keine Hemdbluse der Position 6206) - am unteren Rand gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
- **DEBTI50221/20-1** (DE): Jacke, sog. Hemdbluse, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken, gerauten, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Wolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 81 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen und zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille (somit keine Ware der Position 6206), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
- **DEBTI41194/20-1** (DE): Jacke, sog. Hemdbluse, Größe M/L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,5 mm dicken, einseitig (Außenseite) gerauten, buntgewebten Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm), - ungefüttert, - mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Knopfverschluss von rechts auf links (Frauen- kleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Patte mit Knopfverschluss, - mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille (u. a. somit keine Hemdbluse der Position 6206), - mit Schultersattel, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit nicht erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
- **DE23714/15-1** (DE): Jacke, sog. Poncho mit Fransen, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,6 mm dicken, buntgewebten, beidseitig gerauten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen, weiten Ärmeln, - seitlich offen, mit einem punktuellen Knopfverschluss, durch den die Ärmel gebildet werden, - am unteren Rand mit ca. 8 cm langen Fransen, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - stellt sich aufgrund des Schnitts, der Länge und der Ausstattung nicht als Ware der Position 6214 dar, - stellt sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Ärmel) als Jacke dar, u. a. somit kein Umhang. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"
- **DE23712/15-1** (DE): Jacke, sog. Ruana mit Fransen, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,1 mm dicken, buntgewebten, beidseitig gerauten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 69 cm), - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit halblangen, weiten Ärmeln, - seitlich teilweise offen, - am unteren Rand mit ca. 8 cm langen Fransen, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - stellt sich aufgrund des Schnitts, der Länge und der Ausstattung nicht als Ware der Position 6214 dar, - stellt sich insbesondere aufgrund der Ausstattung (Ärmel) als Jacke dar, u. a. somit kein Umhang. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

### Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.33.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6204.33.90.00.0 umfasst Jacken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.33.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.33.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6204.33.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620433. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.33.90.00.0?

6204.33.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6204.33.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.33.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620433 Jacken, aus synthetischen Chemiefasern > 62043390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.33.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.33.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47496/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.33.90.00.0?

Warennummer 6204.33.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62043390000 verlinken.
