# Zolltarifnummer 6204.43.00.00.0: Kleider, aus synthetischen Chemiefasern

> Die Zolltarifnummer 6204.43.00.00.0 steht für Kleider, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62044300000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6204.43.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
    - 6204.43 aus synthetischen Chemiefasern
      - 6204.43.00.00.0 Kleider, aus synthetischen Chemiefasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI26032/25-1** (DE): Kleid, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus einer Applikationsstickerei (mit Pailletten und Perlen aus Kunststoff) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen, durchscheinenden, netzartig durchbrochenen Gewirken, - bis zu den Knöcheln reichend (Rückenlänge: ca. 150 cm), - seitlich mit einer ca. 38 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, - mit einem runden Halsausschnitt, hinten mit einem V-förmigen, sehr tiefen Rückenausschnitt; an den Rändern mit schmalen Streifen aus einfarbigen Samtgewirken eingefasst, - mit langen Ärmeln, - in Taillenhöhe mit angenähten Gürtelschlaufen und einem Bindegürtel aus einfarbigen Samt- gewirken ausgestattet, - alle Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern (94 % Polyester und 6 % Elasthan), - an den Ärmelenden sowie am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Stickereien, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI13030/25-1** (DE): Kleid, Größe 34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - hinten mit einer kurzen Öffnung mit Knopfverschluss am oberen Rand; darunter mit einer bis zu ca. 7 cm breiten, etwa bis zur Taille reichenden Aussparung, - mit kurzen Ärmeln, an den Ärmelenden mit Bindebändern, - entlang der Ärmel und des Schulterbereichs mit zwei angenähten, bis zu ca. 90 cm langen und bis zu ca. 47 cm breiten Schulterschleppen aus den oben genannten Geweben, - im Bereich der Taille elastisch verengt, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI51783/19-1** (DE): Kleid, sog. FILA Nero MARI Sqeuin Dress, Größe S, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet; beide Lagen durch Zusammennähen miteinander fest verbunden; mit einer Außenlage aus Applikationsstickereien (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochenen Gewirken und einer Innenlage aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken; beide Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 87 cm), - mit einer Kapuze, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild bestimmt die äußere Lage aus Stickereien der Position 5810 den Charakter der Ware (damit keine Kleidung des Kapitels 61). "Kleid, aus Stickereien, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI39069/19-1** (DE): Faschingskostüm, sog. Erwachsenen Kostüm Damen Jocker, NAN 8053795, KopfNAN 8042350, Größe S/M, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid, einem sog. Haarreif und einer sog. Halskrause, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Kleid: -- aus verschiedenen, bis zu ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen (teilweise transparenten) bzw. bedruckten Geweben, mit einem Rückenteil aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken, zusätzlich im Bereich des Rockteils aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Vliesstoffen, -- alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern (Polyester und Nylon), -- bis zum halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 86 cm), -- mit schmalen, elastischen, gerafften Trägern und angesetzten, kurzen Ärmeln, -- mit einem zweilagig bzw. dreilagig und abgestuft gearbeiteten Rockteil, wobei die unterste Lage aus den oben genannten Vliesstoffen gebildet wird; diese ist zusätzlich mit einem leicht gerüschten Streifen aus den oben genannten, transparenten Geweben versehen, -- vorn mit sieben angenähten Pompons und am oberen Rand des "Oberteils" mit einer Rüsche verziert, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, -- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe den Charakter der Ware, - Karnevalsartikel (sog. Haarreif): -- in Form eines mit Gewirken aus Spinnstoffen überzogenen, sog. Haarreifs (ohne "Zähne") aus Kunststoffen; oben mit einem eingenähten, teilweise bedruckten Zuschnitt in Form einer stilisierten Narrenkappe aus augenscheinlich Vliesstoffen und zwei daran befestigten "Schellen" aus Pompons aus Spinnstoffen; dient als verkleidender Kopfschmuck, - Bekleidungszubehör (sog. Halskrause), -- aus den oben genannten, transparenten Geweben; längsseitig durch ein eingearbeitetes, elastisches Band gerafft; an allen Rändern mit kontrastfarbenen Überwendlichnähten gesäumt, -- wird um den Hals gelegt, hinten mit drei Klettverschlüssen geschlossen und in der Art eines Kragens getragen, -- individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - das Kleid verleiht der Warenzusammenstellung im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck ihren wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI11984/19-1** (DE): Kinderkostüm, sog. 2 teiliges Kostüm für Halloween, Artikel 8646300308, für Kinder im Alter von von 6 bis 8 Jahren (entspricht Größen 116 bis 128), Foto siehe Anlage, - Zusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einer langen Hose, - laut Antrag in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - keine Kombination, u. a. da die Kleidungsstücke nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt wurden, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- oberhalb der Taille aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken; im Vorderteil mittig zweilagig gearbeitet, mit einer Innenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben und einer Außenlage aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten, durchscheinenden Geweben, -- mit einem Rockteil aus den oben genannten, einfarbigen Geweben; mit angenähten Zuschnitten aus den oben genannten, bedruckten Geweben sowie aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 64 cm), -- mit elastischen Trägern, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand durch Überwendlichnähte gesäumt, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild verleihen die verschiedenen Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter (somit keine Ware des Kapitels 61). "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI44075/18-1** (DE): Kleid, in Größe 140, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - oberhalb der Taille: -- im Brustbereich aus einer Applikationsstickerei (mit Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen Gewirken, -- im Schulter- und Bauchbereich sowie im Rückenteil aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, doppelt gearbeiteten Gewirken, -- beide Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 95 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - im Rockteil: -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben, -- mit einem ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirke unterlegt, -- beide Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 93 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - auf der Rückseite mit einer ca. 10 cm langen Öffnung mit Knopfverschluss, - ärmellos, - am unteren Rand abgepasst gewirkt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - nach dem Umfang sowie im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewebe und die Applikationsstickerei gegenüber den Gewirken den Charakter der Ware, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die Gewebe aus synthetischen Chemiefasern die für die Spinnstoffermittlung maßgebenden Flächenerzeugnisse. "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI41318/18-1** (DE): Piratin-Kostüm, sog. Erwachsenen Kostüm Pirat, NAN: 8148456, Größe S/M, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem sog. Piratenhut, - laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- oberhalb der Taille so gearbeitet, dass optisch der Eindruck entsteht, als ob eine schulterfreie "Bluse" über einer "Weste" getragen wird; mit einem Vorder- und Rückenteil aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken, im Bereich des Dekolletés mit einem gerafften Einsatz aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben; mit langen, im Oberarmbereich gerafften Ärmeln aus den vorgenannten Geweben, -- im Rockteil dreilagig gearbeitet; mit einer Außenlage aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben, einer mittleren Lage aus netzartig durchbrochenen, ca. 0,2 mm dicken Kettengewirken und einer unteren Lage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben, wobei die Außenlage an zwei Stellen längsseits gerafft und kürzer als die beiden anderen Lagen gearbeitet ist, -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 84 cm), -- am Vorderteil mit aufgenähten Borten und einem aufgenähten "Gürtel" aus Geweben sowie einer "Gürtelschnalle" aus augenscheinlich mit "Glitter" bedruckten Vliesstoffen verziert, -- an den Rändern nur geschnitten oder durch Umschlagen und Festnähen bzw. mit Überwendlichnähten gesäumt, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und Gewebe gleichbedeutend, im Hinblick auf den Umfang bestimmen jedoch die Gewebe den Charakter des Kleides, - sog. Piratenhut: -- annähernd in Form eines Zweispitzes gearbeitet, aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Zuschnitten aus augenscheinlich Vliesstoffen, -- am unteren Rand mit angenähten Zuschnitten aus den oben genannten bedruckten Geweben, -- vorn mit einer aufgenähten Borte und einem aufgedruckten Totenkopf verziert, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das Kleid den Charakter der Warenzusammenstellung. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE9917/15-1** (DE): Kleid, Art. MW2152304, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 90 % Acrylic (synthetische Chemiefasern) und 10 % Wolle; im Rockteil zweilagig gearbeitet, mit einer Oberlage aus den o. g. Geweben und einer Unterlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer etwa bis zur Taille reichenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links, - im Schulterbereich mit Zierriegeln mit Knopfverschluss ausgestattet, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen mit Knopfverschluss, - mit aufgesetzten Brusttaschen mit Patte und Knopfverschluss sowie seitlich eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - in Taillenhöhe mit einem Tunnelzug zu verengen, - am unteren Rand abgerundet gearbeitet und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - stellt sich als Kleid dar, somit keine Ware der Position 6211. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 41 00 bis 6204 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00 gelten sinngemäß.

### Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

### Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 4100 bis 6204 4990: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, gewebte, sackartige, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Bund-Halsausschnitt. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6208 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.43.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6204.43.00.00.0 umfasst Kleider, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.43.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.43.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6204.43.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620443. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.43.00.00.0?

6204.43.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6204.43.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.43.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620443 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.43.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.43.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI26032/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.43.00.00.0?

Warennummer 6204.43.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62044300000 verlinken.
