# Zolltarifnummer 6204.49.90: Kleider, aus anderen Spinnstoffen

> Die Zolltarifnummer 6204.49.90 steht für Kleider, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62044990
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6204.49.90
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
    - 6204.49 Kleider, aus anderen Spinnstoffen
      - 6204.49.90 Kleider, aus anderen Spinnstoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI43272/22-1** (DE): Zwei miteinander verbundene Kleidungsstücke, bestehend aus zwei Kleidern, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - beide Teile sind durch Druckknopflaschen miteinander verbunden, können aber auch separat getragen werden; keine getrennte Einreihung, da beide Kleider derselben Unterposition zuzuweisen sind, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten bzw. einfarbigen Geweben aus laut Antrag anderen pflanzlichen Spinnstoffen als Baumwolle, - können ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - bedrucktes Kleid: -- knöchellang (Rückenlänge: ca. 142 cm), -- weit geschnitten, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, vorn mit einer V-förmigen Einkerbung mit Bindebändern versehen, -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden trompetenförmig gearbeitet und mit einfarbigen Gewebestreifen verziert, -- mit zwei Eingriffsöffnungen unterhalb der Taille, -- im Bereich des Rocks in regelmäßigen Abständen gerafft, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - einfarbiges Kleid: -- über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 90 cm), -- ärmellos, mit schmalen, längenverstellbaren Schulterträgern (sog. Spaghettiträger), -- mit Brustabnähern versehen, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleider, aus Geweben, für Frauen, aus pflanzlichen Spinnstoffen"
- **DEBTI29736/21-1** (DE): Kleid, Größe 92, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 55 % Leinen und 45 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge ca. 47 cm), - mit ca. 2,5 cm breiten Trägern mit angesetzten Rüschen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts auf links, der letzte Knopf befindet sich ca. 5 cm vom unteren Rand entfernt (somit schrittbedeckend), - mit einem angesetzten, weiten Rockteil, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus Leinen"
- **DEBTI30157/19-1** (DE): Kleid, sog. Bussarong, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge ca. 84 cm), somit keine Hemdbluse; vorne ca. 5 cm kürzer gearbeitet (schrittbedeckend), - weit geschnitten, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; mit ca. 16 cm hochreichenden Seitenschlitzen ausgestattet, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen"
- **DEBTI23376/17-1** (DE): Kleid, sog. Mantel aus Leinen gewebt, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen; an den Ärmelenden mit aufgesetzten Zuschnitten aus bedruckten Geweben aus laut Antrag 50 % Leinen und 50 % Baumwolle, - über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 106 cm), - hinten mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links; der letzte Knopf befindet sich ca. 33 cm vom unteren Rand entfernt (somit schrittbedeckend), - mit langen Ärmeln, - unterhalb der Taille mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, als den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen"
- **DEF/4099/04-1** (DE): Kleid für Frauen, sog. Damen-Bluse, Art. 602866, in Erwachsenengröße, s. Abb.; - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Leinen, - ungefüttert, - mit einem halsnahen Umlegekragen, - über die Knie reichend (Rückenlänge: 103 cm), damit u.a. keine Hemdbluse, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluß von rechts über links (Frauenkleidung); der letzte Knopf endet 27 cm oberhalb des unteren Randes und ist damit schrittbedeckend angeordnet; das Kleidungsstück kann somit aufgrund der Länge und Ausstattung ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungs- stück (Rock oder Hose) als Kleid getragen werden, - mit Brusttaschen, - mit langen Ärmeln, - mit 24 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
- **DEF/4096/04-1** (DE): Kleid für Frauen, sog. Damen-Kleid, Art. 602901, Gr. 46, s. Abb.; - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Leinen, - gefüttert, - über die Knie reichend (Rückenlänge: 112 cm); das Kleidungsstück kann somit aufgrund der Länge und Ausstattung ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungs- stück (Rock oder Hose) als Kleid getragen werden, - ärmellos, - mit Brustabnähern, - in der rechten Seitennaht mit einer Öffnung mit Reißverschluß, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 41 00 bis 6204 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00 gelten sinngemäß.

### Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

### Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 4100 bis 6204 4990: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, gewebte, sackartige, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Bund-Halsausschnitt. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6208 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6204.49.90.10 nach dem Batik-Verfahren handbedruckt
- 6204.49.90.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.49.90?

Die Zolltarifnummer 6204.49.90 umfasst Kleider, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.49.90?

Der Drittlandszollsatz für 6204.49.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6204.49.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.49.90?

6204.49.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6204.49.90 im Zolltarif eingeordnet?

6204.49.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620449 Kleider, aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.49.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.49.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI43272/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.49.90?

KN-Code 6204.49.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62044990 verlinken.
