# Zolltarifnummer 6204.59.10.90.0: Röcke und Hosenröcke, andere

> Die Zolltarifnummer 6204.59.10.90.0 steht für Röcke und Hosenröcke, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62045910900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6204.59.10.90.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
    - 6204.59 Röcke und Hosenröcke, aus anderen Spinnstoffen
      - 6204.59.10 aus künstlichen Chemiefasern
        - 6204.59.10.90 andere
          - 6204.59.10.90.0 Röcke und Hosenröcke, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI3749/19-2** (DE): Zwei miteinander verbundene Röcke, bestehend aus einem langen Außenrock aus Baumwolle und einem kurzen Innenrock aus Viskose, sog. Rock, Größe M, Foto siehe Anlage, - beide Kleidungsstücke sind durch Druckknopfriegel am Taillenbund miteinander verbunden, jedoch auch separat tragbar; getrennte Einreihung, da die Röcke aufgrund unterschiedlicher Materialbeschaffenheit in verschiedene Unterpositionen eingereiht werden, - Rock (Innenrock): -- aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), -- bis etwa zur Mitte der Oberschenkel reichend (Seitenlänge: ca. 51 cm), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 1,5 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
- **DE24927/14-1** (DE): Rock, sog. Damen Rock, Art. AS2153002, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 56 % Modal und 44 % Rayon (beides künstliche Chemiefasern), - gefüttert, - bis über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 49 cm), - in der Taille abschließend; hinten mit einer ca. 18 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, - vorn mit zwei Eingriffstaschen, - an den Seiten mit ca. 5,5 cm breiten, aufgenähten Streifen aus netzartigen Gewirken versehen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, "Rock, aus Gewebe, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DE19715/10-1** (DE): Rock, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus 0,3 mm dicken, cremefarbenen Geweben aus laut Antrag 80% Tencel (künstliche Chemiefasern) und 20% Nylon (synthetische Chemiefasern) und aus 0,2 mm dicken, schwarzen Geweben aus 100% Polyester (synthetische Chemiefasern); nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt, - die Gewebe sind abwechselnd in überlappenden, gerüschten Volants auf einem Gewirke aus laut Antrag 100% Polyester angeordnet, - über den halben Oberschenkel reichend (Seitenlänge: 50 cm), - in der Taille abschließend, - hinten mit einer vom oberen Rand ausgehenden, 16 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, - an allen Rändern gesäumt, - im Hinblick auf das Erscheinungsbild bestimmen die Gewebe gegenüber den Gewirken den Charakter der Ware; im Hinblick auf Umfang und Erscheinungsbild bestimmend die cremefarbenen Gewebe gegenüber den schwarzen Geweben den Charakter der Ware. "Rock, aus Geweben (charakterbestimmend), für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern (charakterbestimmend), nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt und Geweben aus synthetischen Chemiefasern sowie aus Gewirken"
- **DEF/5432/07-1** (DE): Rock für Frauen, sog. Rock rot (Art. 594-216), Größe 34, siehe Foto, - aus 0,6 mm dicken, einfarbigen, musterbildend in Ausbrennertechnik gearbeiteten Geweben aus lt. Antrag 51% Viskose (künstliche Chemiefasern) und 49% Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, 7 cm breiten Bund, - hinten mit einer von oberen Rand ausgehenden, 18 cm langen Öffnung mit Reißverschluss und mit einem 49 cm hoch reichenden Gehschlitz, - leicht gefüttert, - bis zu den Knöcheln reichend (Seitenlänge: 100 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt; - nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 51 00 bis 6204 59 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 51 00 bis 6104 5900 gelten sinngemäß.

### Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

### Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.59.10.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.59.10.90.0 umfasst Röcke und Hosenröcke, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.59.10.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.59.10.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6204.59.10.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620459. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.59.10.90.0?

6204.59.10.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6204.59.10.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.59.10.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620459 Röcke und Hosenröcke, aus anderen Spinnstoffen > 62045910 aus künstlichen Chemiefasern > 6204591090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.59.10.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.59.10.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3749/19-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.59.10.90.0?

Warennummer 6204.59.10.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62045910900 verlinken.
