# Zolltarifnummer 6204.62: Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und…

> Die Zolltarifnummer 6204.62 steht für Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/620462
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6204.62
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
    - 6204.62 Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE4184/12-2** (DE): Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung und einer langen Hose, sog. Judoanzug Platinum 339019182, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einem bedruckten Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - laut Antrag in den Größen 150 S/M - 200 S/M; zur Veranschaulichung liegt ein Warenmuster in Größe 180 M vor, - Oberteil und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse des Oberteils kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (andere Kleidung und lange Hose) zu zwei verschiedenen Positionen gehören, - lange Hose: -- aus ca. 0,8 mm dicken Geweben, -- in der Taille abschließend, mit einem Taillenzug zu verengen, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- vorn mit zwei Aufnähern ausgestattet, -- weit geschnitten, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen mit einem innen eingenähten Band verstärkt. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DE22846/11-2** (DE): Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer anderen Kleidung, einer langen Hose und einem Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Team Anzug für Training/Show, Art. 339030, Größe 5/190, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einem bedruckten Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus verschiedenen ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 55 % Baumwolle und 45 % Polyester (synthetische Chemiefasern); Oberteil und Hose bestehen aus unterschiedlichen, einfarbigen Geweben und sind damit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - aufgrund der fehlenden verengenden Ärmelabschlüsse des Oberteils kein Trainingsanzug der Position 6211, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Kleidungsstücke (andere Kleidung und lange Hose) zu zwei verschiedenen Positionen gehören, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem ca. 4 cm breiten, elastischen Taillenbund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis, -- im Schritt mit einem erweiternden Einsatz, -- weit geschnitten; seitlich mit kontrastfarbenen Gewebestreifen versehen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DE24106/11-1** (DE): Lange Hose, sog. Kano Judohose, Art.-Nr. 339217, Größe 200 (entspricht Größe XXL), Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, glatten, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem 4 cm breiten Taillenbund mit Gürtelschlaufen und Zugband; seitlich mit 8 cm langen Schlitzen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf den Trägerkreis hinweisen (unisex), - mit erweiterndem Einsatz im Schritt, - weit geschnitten, - mit knöchellangen Hosenbeinen; auf der Vorderseite doppelt gearbeitet, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
- **DEF/3025/08-2** (DE): Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Hemd und einer langen Hose, sog. Karnevalskostüm Dino, Artikel 23052, Größe 128, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, - getrennte Einreihung der Zusammenstellung, da das Hemd und die lange Hose nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind und somit nicht als Kombination in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus 0,4 mm dicken, einfarbigen (grün) Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, -- in der Taille abschließend mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf den Trägerkreis schließen lassen (unisex), -- mit wadenlangen Hosenbeinen (Seitenlänge: 73 cm), -- am unteren Rand mit verengenden Beinabschlüssen mit Ansätzen aus Plüschgewirken.
- **DEF/2355/08-3** (DE): Fünfteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Bluse, einer langen Hose, einer westenähnlichen Kleidung, einem Dreiecktuch (Bekleidungszubehör) und einer Schärpe (Applikationsstickerei), sog. Karnevalskostüm Piratin, Größe 38, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da die Bluse und die lange Hose nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind und somit nicht als Kombination in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- (charakterbestimmend) aus 0,5 mm dicken, einfarbigen (blau) Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), -- rechts mit einer aufgesetzten Seitentasche, -- mit 3/4langen Hosenbeinen, -- unten aus 1,3 mm dicken, einfarbigen (braun), trapezförmig geschnittenen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
- **DEF/2309/08-3** (DE): Fünfteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Hemdbluse, einer langen Hose, einer Weste (Kleidung aus Kunststoff der Position 3926), einem Dreiecktuch (Bekleidungszubehör) und einer Schärpe (Applikationsstickerei), sog. Karnevalskostüm Pirat, Artikel 4111, Größe 50, siehe Fotos, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Karnevalsartikel der Position 9505, - getrennte Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung, da die Hemdbluse und die lange Hose nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind (unterschiedliche Farben und Materialien) und somit nicht als Kombination in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- (charakterbestimmend) aus 0,5 mm dicken, einfarbigen (blau) Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), -- links mit einer aufgesetzten Seitentasche, -- mit knöchellangen Hosenbeinen (Seitenlänge: 82 cm), -- ab Kniehöhe bis zum unteren Rand aus 1,3 mm dicken, einfarbigen (braun), einseitig gerauten Gewirken aus synthetischen Chemiefasern; zu den Beinabschlüssen hin weiter (trapezförmig) geschnitten, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
- **FI161/301/06** (FI): Kyseessä on kudotusta kankaasta valmistettu naisten yöasun alaosa, ruudulliset shortsit(100 % puuvillaa). Housuissa on vyötärössä kuminauhakiristys ja lahkeensuut on päärmätty. Yöasu on pakattu sarjaksi vähittäismyyntiä varten
- **FI227/301/06** (FI): Kyseessä on kudotusta kankaasta valmistettu naisten yöasun alaosa, punapohjaiset raidalliset pitkät housut (100 % puuvillaa). Housuissa on vyötärössä kiristysnauha ja lahkeensuut on päärmätty. Yöasu on pakattu sarjaksi vähittäismyyntiä varten.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6204

Zu Unterposition 6204 62: 1. Lange Hose für Frauen („Shalwar“), aus Baumwollgewebe, von grüner Farbe. Diese Hose ist ein Teil einer als „Salwar Kameez“ bezeichneten Tracht für Frauen, die des Weiteren aus einer Bluse und einem Schal besteht (beide von grüner und gelber Färbung), die getrennt in die Unterpositionen 6206.30 und 6214.90 einzureihen sind. Die drei Teile werden zusammen gestellt und sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avise 6206.30/1 und 6214.90/2.

### Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

### Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6204.62.11 Arbeits- und Berufskleidung
- 6204.62.31 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, aus Denim
- 6204.62.33 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
- 6204.62.39 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere
- 6204.62.51 Arbeits- und Berufskleidung
- 6204.62.59 Latzhosen, andere
- 6204.62.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.62?

Die Zolltarifnummer 6204.62 umfasst Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.62?

Der Drittlandszollsatz für 6204.62 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6204.62?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620462. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.62?

6204.62 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6204.62 im Zolltarif eingeordnet?

6204.62 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.62?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.62 erfasst, zum Beispiel DE4184/12-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.62?

HS-Unterposition 6204.62 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/620462 verlinken.
