# Zolltarifnummer 6204.62.33.90.0: Kostüme, andere

> Die Zolltarifnummer 6204.62.33.90.0 steht für Kostüme, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62046233900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6204.62.33.90.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
    - 6204.62 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle
      - 6204.62.33 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten
        - 6204.62.33.90 andere
          - 6204.62.33.90.0 Kostüme, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI4484/23-1** (DE): Lange Hose, sog. Cordhose, Artikel-Nr.: 5702201, Größe 92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, Rippenschusssamtgeweben mit einem Grund und einem Flor aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend gefüttert, - in der Taille abschließend; mit einem doppelt gearbeiteten, ca. 7,5 cm breiten, angesetzten, elastischen Bund aus Gewirken, - vorn unterhalb des Taillenbundes mit einer angedeuteten Patte ohne Eingriffsmöglichkeit (Verschlussattrappe / sog. Blindpatte), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, hinten mit zwei aufgesetzten, offenen Gesäßtaschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, aus Rippenschusssamt, aufgeschnitten, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEF/4168/06-1** (DE): Lange Hose, sog. Mädchencordhose, Art. 3195 MARGOT, Größe 140, siehe Abbildung; - aus 1,2 mm dicken, einfarbigen Rippenschusssamtgeweben aus lt. Antrag 98% Baumwolle und 2% Elasthan (Elastomergarn, synth. Chemiefasern), mit einer Floroberfläche aus lt. ergänzenden Antragsangaben 100% Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem 4,5 cm breiten, elastischen Taillenbund aus gerippten Gewirken mit eingezogenem Band, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Knaben oder Mädchen) hinweisen (unisex), - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen mit Reißverschluss, auf den Hosenbeinen mit eingesetzten Taschen, jeweils mit Patte mit Knopfverschluss sowie mit zwei aufge- setzten Gesäßtaschen mit Reißverschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
- **DEF/3639/04-1** (DE): Lange Hose für Frauen, sog. Damen-Cordhose, Gr. 38, siehe Foto, - aus 1,7 mm dicken, einfarbigen Rippensamtgeweben mit Grund und Flor aus jeweils lt. Antrag 98% Baumwolle und 2% Elasthan (synthetische Chemiefasern), - als Hüfthose gearbeitet, ohne Taillenbund, mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Knopfverschluß und einem kurzen Reißverschluß mit Patte von rechts über links (Frauenkleidung), - mit eingesetzten seitlichen Eingriffstaschen und mit aufgesetzten Gesäßtaschen mit geknöpften Patten, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

### Pos. 6204

Zu Unterposition 6204 62: 1. Lange Hose für Frauen („Shalwar“), aus Baumwollgewebe, von grüner Farbe. Diese Hose ist ein Teil einer als „Salwar Kameez“ bezeichneten Tracht für Frauen, die des Weiteren aus einer Bluse und einem Schal besteht (beide von grüner und gelber Färbung), die getrennt in die Unterpositionen 6206.30 und 6214.90 einzureihen sind. Die drei Teile werden zusammen gestellt und sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avise 6206.30/1 und 6214.90/2.

### Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

### Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.62.33.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.62.33.90.0 umfasst Kostüme, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.62.33.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.62.33.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6204.62.33.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620462. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.62.33.90.0?

6204.62.33.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6204.62.33.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.62.33.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620462 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle > 62046233 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, aus Rippenschusssamt und Rippenschussplüsch, aufgeschnitten > 6204623390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.62.33.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.62.33.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4484/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.62.33.90.0?

Warennummer 6204.62.33.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62046233900 verlinken.
