# Zolltarifnummer 6208.92.00: Unterhemden, aus Chemiefasern

> Die Zolltarifnummer 6208.92.00 steht für Unterhemden, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62089200
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6208.92.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6208 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen
    - 6208.92 aus Chemiefasern
      - 6208.92.00 Unterhemden, aus Chemiefasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2023-03961-01** (FR): Ensemble de vêtements de nuit, pour enfants (taille 3 ans), conditionnés ensemble pour la vente au détail comportant 3 pièces : - un pyjama confectionné en tissu de coton, comprenant un haut avec ouverture gauche sur droite par boutonnage et un pantalon avec taille élastiquée. Ce pyjama comporte des motifs d’ours en peluche. - un peignoir non reconnaissable étant pour garçonnets ou fillettes, confectionné en tissu de velours de polyester comprenant une capuche avec des oreilles en relief, une ceinture, deux poches plaquées et le logo de la marque brodé sur la poitrine. Ce RTC reprend uniquement le classement du peignoir, le pyjama fera l’objet d’un classement séparé.
- **PLPL-WIT-2017-00647** (PL): Jednoczęściowa bielizna w rodzaju kombinezonu, przykrywająca górną i dolną część ciała i każdą nogę oddzielnie. Wykonana z tkaniny (100 % poliester). Dekolt, rękawki oraz nogawki wykończone są koronką (93 % poliamid, 7 % elastan). W pasie wszyty jest elastyczny pasek biegnący po całym obwodzie odzieży. Kombinezon wiązany jest z tyłu szyi za pomocą tasiemek. Odzież przeznaczona do noszenia bezpośrednio na ciele jako bielizna nocna.
- **DE18918/10-3** (DE): Dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus anderer Kleidung (Corsage und "Rock") und einer slipähnlichen Ware, sog. Korsettset, Größe 2XL, Fotos siehe Anlage, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - keine Kombination, u. a. weil die Bestandteile der Zusammenstellung aus Geweben und Gewirken und somit nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt sind, - slipähnliches Kleidungsstück: - - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen, blickdichten Geweben aus laut Antrag 90% Polyester und 10% Spandex (Elastomergarn, beides synthetische Chemiefasern), - - als sog. Stringtanga aus einem annähernd dreieckigen Zuschnitt gearbeitet, - - mit einem elastischen Band aus Geweben im Taillenabschluss, im Schritt- und Gesäßbereich, - - im Schritt nicht doppelt gearbeitet und ohne Hygieneeinlage, kennzeichnet sich jedoch aufgrund der Ausstattung und des Verwendungszwecks als slipähnliches Kleidungsstück, - - aufgrund des Schnitts erkennbar Frauenkleidung. "Slipähnliche Ware, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"
- **DE18919/10-2** (DE): Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Corsage (andere Kleidung) und einer slipähnlichen Ware, sog. Korsettset, Größe L, Fotos siehe Anlage, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 62, weil ein Slip der Position 6208 nicht als Bestandteil einer Kombination zugelassen ist, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen, blickdichten Geweben aus laut Antrag 90% Polyester und 10% Spandex (Elastomergarn, beides synthetische Chemiefasern), - slipähnliches Kleidungsstück: - - als sog. Stringtanga aus einem annähernd dreieckigen Zuschnitt gearbeitet, - - mit einem elastischen Band aus Geweben im Taillenabschluss, im Schritt- und Gesäßbereich, - - im Schritt nicht doppelt gearbeitet und ohne Hygieneeinlage, kennzeichnet sich jedoch aufgrund der Ausstattung und des Verwendungszwecks als slipähnliches Kleidungsstück, - - aufgrund des Schnitts erkennbar Frauenkleidung. "Slipähnliche Ware, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern"
- **DE10660/09-1** (DE): Einteilige Unterwäsche für Frauen, sog. Body, in Erwachsenengröße, siehe Foto - aus charakterbestimmenden, 0,3 mm dicken, einfarbigen (lila), glänzenden Satingeweben und im Brustbereich aus 0,7 mm dicken, buntgewirkten, durchbrochenen Gewirken (sog. Raschelspitze), beide Flächenerzeugnisse aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - einteilig, den Rumpf bedeckend und unmittelbar auf der Haut zu tragen, - im oberen Teil in der Art eines Unterhemds, im unteren Teil in der Art einer Unterhose mit sehr hohem Beinausschnitt gearbeitet, - mit schmalen, verstellbaren Spagettiträgern, - mit ausgearbeiteten Büstenteilen (unterhalb der Brust mit einem eingenähten, elastischen Band), die keine Stützfunktion bewirken (somit keine Miederware der Position 6212), - im Rücken mit einem V-förmigen Ausschnitt, mit zwei Bindebänder aus den o. a. Geweben, - aufgrund des Schnitts eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - im Schritt mit Hygieneeinlage gearbeitet und mit Druckknopfverschluss ausgestattet, - an allen Rändern mit einem elastischen, eingenähten Band, - stellt sich insbesondere aufgrund des Materials (teilweise aus durchbrochenen Gewirken) und der Ausstattung (Hygieneeinlage) als einteilige Unterwäsche dar.
- **DEF/3933/08-1** (DE): Slipähnliches Kleidungsstück für Frauen, sog. Stringrock (Art. 300281), Größe 40, siehe Fotos, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochenen, durchscheinenden Gewirken sowie aus 1,7 mm dicken Stickereien der Position 5810; alle Flächenerzeugnisse aus lt. Antrag 100 % Chemiefasern, - als Tangaslip gearbeitet, aufgrund des Schnitts und der Ausstattung eindeutig als Frauenkleidung erkennbar, - mit einem elastischen Taillenabschluss mit einer kontrastfarbenen Wäscheschleife, - im vorderen Bereich aus einem annähernd dreieckig gearbeiteten Gewirkezuschnitt, im Gesäßbereich aus einem schmalen, elastischen Band gearbeitet (sog. Stringtanga), - im Schritt mit einer Hygieneeinlage, - mit sehr hohen Beinausschnitten, - am oberen Rand mit einem angenähten, ca. 12 cm breiten, rockartigen Gewirkezuschnitt; am unteren Rand mit einem angenähten, ca. 9 cm breiten, gerüschten Zuschnitt aus Stickereien der Position 5810 ausgestattet, - nach dem Umfang überwiegen die Gewirke, nach dem Wert herrschen die Stickereien vor; keines der beiden Flächenerzeugnisse verleiht der Ware somit ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6108 und 6208) der in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - weist aufgrund des Schnitts und der Ausstattung nicht die Eigenschaften einer Miederhose auf, somit keine Miederware der Position 6212.
- **DEF/3680/08-1** (DE): Slip für Frauen, sog. Unterhose, Artikel 641540 Aisha, Größe 38, siehe Foto - als sog. Hot Pants gearbeitet, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (Chemiefasern), - mit einem elastisch gearbeiteten Taillenabschluss, - mit kontrastfarbenen Borten und einer gewebten Schleife verziert, - mit sehr kurzen, weiten Hosenbeinen (Seitenlänge: etwa 13 cm), - im Schritt mit Hygieneeinlage gearbeitet, - aufgrund des Schnitts und der Ausstattung eindeutig als Frauenkleidung erkennbar.
- **FR-E4-2008-001865** (FR): LOT DE DEUX SOUS-VETEMENTS UNIS POUR FEMMES COMPOSE : - D'UN VETEMENT DESTINE A COUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, POUR FEMMES, GENRE CARACO, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES (100% POLYESTER), DE TYPE VOILE , TRANSLUCIDE, DESCENDANT A LA TAILLE, AVEC DES BRETELLES REGLABLES ELASTIQUEES COMPORTANT UN NOEUD A LA BASE SUR LE DEVANT, AVEC UNE DECOUPE POITRINE DOUBLEE COMPORTANT DES PINCES POITRINE, DES GUIRLANDES DE FLEURS BRODEES ET UN GALON DE DENTELLE A L'ENCOLURE, AVEC UNE BANDE ELASTIQUEE AU DOS ET AUX EMMANCHURE, AVEC UNE FENTE DE CHAQUE COTE COMPORTANT UN NOEUD DECORATIF. LA BASE EST ROULOTTEE. - D'UN SLIP, DANS LE MEME TISSU, COMPORTANT UNE PETITE FENTE DE CHAQUE COTE , UN ELASTIQUE A LA TAILLE AU NIVEAU DU DOS ET SUR LES COTES ET UNE DOUBLURE A L'ENTRE-JAMBE.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6208

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Für die Auslegung des Begriffs Nachthemden gelten die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Position 6108 (NEH) Randzahl 02.0 sinngemäß.

### Pos. 6208

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Unterwäsche für Frauen oder Mädchen (Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips, andere Unterhosen und ähnliche Waren), nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken. Zu dieser Position gehören ebenfalls Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen (Bekleidung, die üblicherweise im Haus getragen wird). Es ist zu beachten, dass Waren dieser Art aus Gewirken oder Gestricken je nach Beschaffenheit in Pos. 6108 oder 6109 einzureihen sind. Nicht zu dieser Position gehören außerdem Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsetts und ähnliche Waren (Pos. 6212).

### Pos. 6208

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. März 1998 VII R 11/95 Zu dieser Position gehört nicht nur Unterkleidung, die nach ihren objektiven Merkmalen ausschließlich dazu bestimmt ist, im Bett getragen zu werden, sondern auch solche, die im Wesentlichen hierfür bestimmt ist. Unschädlich für die Einreihung als Nachthemd ist folglich die Möglichkeit, dass das Kleidungsstück auch zu anderen Zwecken verwendet werden kann. Allerdings muss die Möglichkeit von untergeordneter, unwesentlicher oder nebensächlicher Bedeutung sein, denn die Möglichkeit, dass die Kleidungsstücke unterschiedslos im Bett oder an bestimmten anderen Orten getragen werden können, schließt eine Einreihung als Nachthemd aus.

### Pos. 6208

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Für die Auslegung des Begriffs Nachthemden gelten die Ausführungen im Teil

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6208.92.00.00.0 andere, aus Chemiefasern

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6208.92.00?

Die Zolltarifnummer 6208.92.00 umfasst Unterhemden, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6208.92.00?

Der Drittlandszollsatz für 6208.92.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6208.92.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620892. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6208.92.00?

6208.92.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6208.92.00 im Zolltarif eingeordnet?

6208.92.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6208 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen > 620892 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6208.92.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6208.92.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-03961-01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6208.92.00?

KN-Code 6208.92.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62089200 verlinken.
