# Zolltarifnummer 6209.20.00.90.0: Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

> Die Zolltarifnummer 6209.20.00.90.0 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62092000900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6209.20.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 10,5 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6209 Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder
    - 6209.20 aus Baumwolle
      - 6209.20.00 aus Baumwolle
        - 6209.20.00.90 andere
          - 6209.20.00.90.0 Kleidung und Bekleidungszubehör, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 10,5 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI29478/25-1** (DE): Kurze Hose für Kleinkinder, Größe 56, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten Doppelgeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend; mit einem elastisch verengten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; vorn mit einer Zierpatte mit drei Holzknöpfen versehen, - vorn mit zwei seitlichen Taschenattrappen versehen, - mit kurzen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und elastisch verengt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung für Kleinkinder (Kurze Hose), aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DEBTI29561/25-1** (DE): Schlafkleidung, Größe 70 cm, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einer Länge von ca. 72 cm, - mit einer Vorderseite aus verschiedenen, ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen sowie buntgewebten (gestreiften) Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester bzw. buntgewebten (kleine Sternchen) Geweben aus laut Antrag 55 % Polyester und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) sowie 42 % Baumwolle, - mit einer Rückseite aus den o. g. einfarbigen Geweben, - durchgehend gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen, von rechts auf links überlappen- den Patte, - ärmellos, - vorn mit aufgestickten Motiven verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit keine Ware der Positionen 6306 und 9404, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang sind die Gewebe aus überwiegend Baumwolle die für die Spinnstoffermittlung maßgebenden Flächenerzeugnisse. "Kleidung für Kleinkinder (Schlafkleidung), aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DEBTI56246/24-1** (DE): Schlafkleidung für Kleinkinder, sog. Funktionsschlafsack, Art. 9562318, Größe 70, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer Länge von laut Antrag 70 cm, - durchgehend wattiert gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen, von rechts auf links überlappen- den Patte, - ärmellos, - vorn mit aufgestickten Motiven verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit weder eine Ware der Position 6306 noch der Position 9404, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung für Kleinkinder, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DEBTI45223/24-1** (DE): Schlafkleidung für Kleinkinder, sog. Musselin Schlafsack DINO mit Kabelöffnung, Art. 9352423, Größe 70, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge von ca. 70 cm und einer max. Breite von 43,5 cm, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Doppelgeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer bis zum unteren Rand reichenden Öffnung mit Zwei-Wege-Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links, - ärmellos, - an den Rändern mit Streifen aus Gewirken eingefasst, - vorn mit diversen Applikationen verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit keine Ware der Position 9404, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung für Kleinkinder, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DEBTI28250/24-1** (DE): Strampelsackähnliche Ware, sog. Einschlagdecke, Artikel 9042453, Foto siehe Anlage, - annähernd quadratisch, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (L x B) von ca. 72 cm x 72 cm, - aus ca. 1,9 mm dicken, einfarbigen, strukturiert gewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an einer Ecke mit einer aufgenähten "Kapuze" aus den o. g. Geweben; zusätzlich gefüttert und mit einer Stickerei verziert, - die übrigen Ecken werden so übereinandergeschlagen und mittels Klettverschluss fixiert, dass sie einem Kleinkind wie in einem Strampelsack einen zusätzlichen Wärmeschutz bieten, - an den Rändern mit Randeinfassungen aus Geweben ausgestattet, - stellt sich u. a. aufgrund der Ausstattung als Kleidung dar (somit keine Decke), - durch Zusammennähen konfektioniert, - ist aufgrund der Abmessungen für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Strampelsackähnliche Ware), aus Geweben, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
- **DEBTI24461/23-1** (DE): Lätzchen, sog. Klettlätzchen, Art. 7052000, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger aufgemacht, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, mit den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 38 cm x 26 cm, - doppellagig gearbeitet, -- mit einer Außenlage (Vorderseite) aus ca. 2,1 mm dicken, buntgewebten Schlingengeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- mit einer Innenlage (Rückseite) aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunst- stoff (kein Zellkunststoff) laminierten Schlingengewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit einer runden Halsaussparung mit einem Umfang von ca. 25 cm, - mit einem Klettverschluss im Nackenbereich, - mit einem aufgestickten Motiv verziert, - an allen Rändern mit einer schmalen Randeinfassung aus einfarbigen Geweben, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - ist aufgrund der Abmessungen für Kinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, somit keine Ware der Position 6217, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewebe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Bekleidungszubehör (Lätzchen), für Kleinkinder, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DEBTI24472/23-1** (DE): Bademantel für Kleinkinder, Art. 73012000, Größe 74/80, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, ca. 1,8 mm dicken, buntgewebten und einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm), - mit einer Kapuze, - mit langen Ärmeln, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit punktuellem Knopfverschluss am Kapuzenrand und auf Taillenhöhe von links über rechts gearbeitet, - in Taillenhöhe mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel ausgestattet, - unterhalb der Taille mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen; im Bereich der linken Tasche mit einem aufgestickten Motiv verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung für Kleinkinder, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DEBTI24458/23-1** (DE): Badeumhang, sog. Poncho Esesl, Art. 7252000, Foto siehe Anlage, - flachliegend laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) von 50 cm x 70 cm, - aus ca. 1,8 mm dicken, buntgewebten Schlingengeweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einer angesetzten Kapuze, mit einer von der Kapuze ausgehenden, kurzen Öffnung mit Knopfver- schluss von links auf rechts, - seitlich und unten offen; seitlich durch einen schmalen Steg so verbunden, dass Armöffnungen ent- stehen, - an den Seitenrändern und am unteren Rand mit einer schmalen Randeinfassung aus einfarbigen Geweben ausgestattet, - vorn mit einem aufgestickten Motiv verziert, - wird als Badeumhang getragen; aufgrund der Abmessungen für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung für Kleinkinder, aus Geweben, aus Baumwolle"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6209

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Die Erläuterungen zu Pos. 6111 gelten sinngemäß.

### Pos. 6209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anm. 5 a) zu diesem Kapitel umfasst der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder“ Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger. Zu dieser Position gehören u. a. Taufkleider, Steckkissen, Strampelhosen, Lätzchen, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen sowie Fäustlinge und Babyschuhe ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken. Es ist zu beachten, dass Waren, für die sowohl Pos. 6209 als auch andere Positionen des Kapitels 62 in Betracht kommen, zu Pos. 6209 gehören (siehe Anm. 4 b) zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kopfbedeckungen für Kleinkinder (Pos. 6505) b) Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder (Pos. …

### Pos. 6209

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 19921) (RV L 1911/92): 7. Zusammenstellung von konfektionierten Spinnstoffwaren aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe (100 % Baumwolle), für den Einzelverkauf aufgemacht, bestehend aus einem a) Kleidungsstück für ein Kleinkind, rechteckig, das an einer Ecke eine mit einem Schmuckelement versehene Kapuze aufweist; zwei Kordeln, die auf Taillenhöhe gebunden werden sollen, sind an zwei Außenseiten befestigt (Badeumhang). (Siehe Fotografie 466 A2)); b) Waschlappen (6302 6000, siehe Erl. KN Pos. 6302 (EE). Fotografie 466 B); c) Lätzchen mit zwei Kordeln, die um den Hals gebunden werden. ). …

### Pos. 6209

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6209.20.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 6209.20.00.90.0 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6209.20.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6209.20.00.90.0 beträgt 10,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6209.20.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620920. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6209.20.00.90.0?

6209.20.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6209.20.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6209.20.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6209 Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder > 620920 aus Baumwolle > 62092000 aus Baumwolle > 6209200090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6209.20.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6209.20.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29478/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6209.20.00.90.0?

Warennummer 6209.20.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62092000900 verlinken.
