# Zolltarifnummer 6210.30.00.10.0: Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

> Die Zolltarifnummer 6210.30.00.10.0 steht für Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62103000100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6210.30.00.10.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
    - 6210.30 andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art
      - 6210.30.00 andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art
        - 6210.30.00.10 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
          - 6210.30.00.10.0 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI39033/25-1** (DE): Anorakähnliches Kleidungsstück, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einem oberen Teil und Ärmeln aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903, - mit einem unteren Teil aus dreilagigen, augenscheinlich vor dem Zuschneiden punktuell thermisch abgeteilten Verbunderzeugnissen der Position 5811, -- mit einer Außenlage (Schauseite) aus ca. 0,4 mm dicken, dreilagigen Textillaminaten der Position 5903 mit einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen Geweben, einer Zwischen- lage aus einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) und einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken, -- einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff, -- einer Innenlage aus einfarbigen Gewirken, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend (im oberen Teil wattiert) gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit verengenden Klettverschlussriegeln ausgestattet, - vorn mit drei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Geweben der Position 5903 den wesentlichen Charakter der Ware. "Kleidung (Anorakähnliches Kleidungsstück), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6202 beschriebenen Art"
- **DEBTI37117/25-1** (DE): Blouson, Größe 52, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem Schlüsselanhänger (am Reißverschluss der Oberarmtasche eingehängt) in einem Polybeutel verpackt; der Schlüsselanhänger ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zell- kunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyamid (synthe- tische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 67 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, der einen darunterliegenden Einsatz mit einer weiteren Öffnung mit Reißverschluss und Patte mit Klettverschluss voll- ständig verdeckt, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen verengt, - im Bereich der Schultern und Ellbogen mit herausnehmbaren Protektoren aus augen- scheinlich Kunststoff, - mit einer aufgesetzten Tasche mit Reißverschluss und vier kleinen aufgesetzten, offenen Taschen im Bereich des Oberarms sowie mit zwei eingesetzten Taschen mit Patte und Klettverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippt gewirkten Bund verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6202. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Po- sition 6202 beschriebenen Art"
- **DEBTI17386/25-1** (DE): Anorak, Größe 36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend wattiert gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), - mit einer Kapuze mit Tunnelzug - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reiß- verschluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts, verdeckt von einer von rechts über links überlappenden Patte mit Druckknopfverschluss (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit einem Klettverschlussriegel zu verengen; zusätzlich mit innen angesetzten, gewirkten, verengenden Bündchen (sog. Windfang), - im Bereich der Taille mit einer Verengung in Form eines durch zwei Schlaufen geführten Gürtels mit Metallverschluss, - mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille und einer eingesetzten Tasche am linken Ärmel; alle mit Reißverschluss, - am unteren Rand mit einem Tunnelzug zu verengen sowie innen mit einem eingenähten sog. Schneefang ausgestattet, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Anorak, somit keine Jacke. "Kleidung (Anorak), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6202 beschriebenen Art"
- **DEBTI11433/25-1** (DE): Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zell- kunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 62 cm), - mit einer angesetzten Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reiß- verschluss, am Kapuzenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauen- kleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden teilweise elastisch verengt, - im Bereich oberhalb der Taille vorn und hinten mit verdeckten Belüftungsschlitzen ausgestattet, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand teilweise elastisch verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6202 beschriebenen Art"
- **DEBTI10792/25-1** (DE): Wattierte Weste, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - zweilagig gearbeitet, laut Antrag nach dem Zuschneiden durch Steppen abgeteilt; mit einer Außenlage aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern und einer Innenlage aus Wattierungsstoff, - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - ärmellos, - unterhalb der Taille mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - am unteren Rand gesäumt. "Kleidung (Windjackenähnliches Kleidungsstück; wattierte Weste) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen"
- **DEBTI10673/25-1** (DE): Blouson, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,3 mm dicken, dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5903 mit einer Außenlage aus verschiedenen einfarbigen Geweben, einer Zwischenlage aus einer Folie aus Kunststoff und einer Innenlage aus einfarbigen, gerauten Gewirken; aus laut Antrag 100 % Polyester (synthe- tische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge ca. 74 cm), - mit einem Stehkragen und mit einer mittels Reißverschluss abtrennbaren Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden mit Klettverschlussriegel zu verengen, - vorn mit zwei Brusttaschen sowie mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, alle mit Reißverschluss, - mit aufgedruckten, reflektierenden Streifen versehen, - am unteren Rand mit einem verengenden Tunnelzug ausgestattet, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Blouson, damit keine Jacke, - die Gewebe der Außenlage verleihen den Flächenerzeugnissen insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild ihren wesentlichen Charakter. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6202 beschriebenen Art"
- **DEBTI12320/25-1** (DE): Anorakähnliches Kleidungsstück, Größe 104, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken Textillaminaten der Position 5903 aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: mit einer charakterverleihenden Außenlage aus bedruckten Geweben, einer Zwischenlage aus einer Kunststofffolie und einer Innenlage aus einfarbigen, gerauten Gewirken; aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 50 cm); hinten abgerundet, vorn gerade und bis zu ca. 3 cm kürzer gearbeitet, - mit einem Stehkragen und einer mittels Druckknopfverschluss abtrennbaren Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Mädchenkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden elastisch verengt, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - mit mehreren reflektierenden Paspeln versehen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird im Allgemeinen über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Jacke, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6202. "Kleidung (Anorakähnliches Kleidungsstück), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6202 beschriebenen Art"
- **DEBTI8904/25-1** (DE): Blouson, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie (kein Zell- kunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 93 % Polyamid und 7 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durchgehend wattiert gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63,5 cm), - mit einem Stehkragen und einer mittels Reiß- und Klettverschluss abnehmbaren Kapuze mit Tunnelzug, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmel- enden teilweise elastisch verengt, - mit verschiedenen eingesetzten Taschen, - am unteren Rand an den Seiten elastisch verengt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Blouson, somit keine Jacke. "Kleidung (Blouson), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, von der in der Position 6202 beschriebenen Art"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6210

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …

### Pos. 6210

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …

### Pos. 6210

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …

### Pos. 6210

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) So genannte Regenschutzmäntel aus mit Kunststoff überzogenem Gewebe der Position 5903, mit Kragen, Kapuze, langen Ärmeln, Taschen, vorn mit durchgehender Öffnung mit bis zum Schritt reichendem Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts, im unteren Teil mit Druckknöpfen von rechts auf links zu schließen, in der Länge etwa bis zu den Waden reichend (rd. 120 cm) und deren Länge sich im unteren Viertel durch Einschlagen nach innen sowie Befestigen des eingeschlagenen Teils mittels angebrachter Druckknöpfe verkürzen lässt, sind in Codenummer 6210 3000 einzureihen.

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.30.00.10.0?

Die Zolltarifnummer 6210.30.00.10.0 umfasst Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.30.00.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 6210.30.00.10.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6210.30.00.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621030. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.30.00.10.0?

6210.30.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6210.30.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

6210.30.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621030 andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art > 62103000 andere Kleidung, von der in der Position 6202 beschriebenen Art > 6210300010 Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.30.00.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6210.30.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI39033/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6210.30.00.10.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6210.30.00.10.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.30.00.10.0?

Warennummer 6210.30.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62103000100 verlinken.
