# Zolltarifnummer 6210.50.00.00.0: Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen

> Die Zolltarifnummer 6210.50.00.00.0 steht für Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62105000000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6210.50.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907
    - 6210.50 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen
      - 6210.50.00.00.0 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI37133/25-1** (DE): Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie (laut Antrag Polyurethan, kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903; teilweise mit ca. 0,3 mm dicken einfarbigen Geweben verstärkt, - durchgehend gefüttert, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten Bund mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einem Oberteil; mit zwei Klettverschlussriegeln zu verengen, - vorn am Bund mit einer Öffnung mit einem Haken- und Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); mit einem erweiternden Einsatz, der mit einem Reißverschluss mit überlappender Patte von rechts über links zu verengen ist, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - mit zwei mit Gewirken unterlegten Belüftungsschlitzen mit Reißverschluss ausgestattet, - im Bereich der Hüfte und der Knie mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, - im Bereich des Gesäßes mit sog. Antirutschmaterial versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit verengenden Klettverschluss- riegeln sowie mit ca. 28 cm hochreichenden Reißverschlüssen mit erweiternden Einsätzen ausgestattet, - wird als Hose nicht vom Warenkreis der Unterposition (HS) 6210 30 erfasst, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe der Position 5903 den wesentlichen Charakter der Ware. "Kleidung (lange Hose) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen"
- **DEBTI26752/25-1** (DE): Schürze, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- als Halbschürze gearbeitet; in den Abmessungen von 60 cm x 70 cm, -- aus ca. 1,1 mm dicken, auf der Außenseite mit Aluminium versehenen Geweben der Position 5907 aus Para-Aramid (synthetische Chemiefasern), -- den vorderen Bereich des Unterkörpers bedeckend; in Taillenhöhe tragbar, bis über den halben Oberschenkel reichend, -- im Bereich der Taille mit angenähten, ca. 2,5 cm breiten Bindebändern mit einer Schnalle aus augenscheinlich unedlem Metall, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex). "Kleidung (Schürze), aus Erzeugnissen der Position 5907, aus Geweben, für Frauen"
- **DEBTI17408/25-1** (DE): Lange Hose, Größe 34, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend wattiert gefüttert, - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, teilweise elastischen Bund mit Gürtelschlaufen, seitlich mit zwei Klettverschlussriegeln zu verengen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von rechts über links (Frauenkleidung), die im Taillenbund mit zwei Druckknöpfen geschlossen wird, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit einer ca. 29 cm hochreichenden Öffnung mit Reißverschluss; an den Innenseiten mit aufgenähten Gewebezuschnitten verstärkt sowie mit einem innen eingenähten, elastisch verengten Zuschnitt aus Geweben aus Spinnstoffen (sog. Schneefang) ausgestattet. "Kleidung (lange Hose), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen"
- **DEBTI10678/25-1** (DE): Weste, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,3 mm dicken, dreilagigen Flächenerzeugnissen der Position 5903, mit einer Außenlage aus verschiedenen einfarbigen Geweben, einer Zwischenlage aus einer Folie aus Kunststoff und einer Innenlage aus einfarbigen, gerauten Gewirken; aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 74 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißver- schluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - ärmellos, - vorn mit einer eingesetzten Brusttasche und zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, alle mit Reißverschluss, - mit aufgedruckten, reflektierenden Streifen versehen, - am unteren Rand mit einem verengenden Tunnelzug ausgestattet, - die Gewebe der Außenlage verleihen dem Flächenerzeugnis insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild seinen wesentlichen Charakter. "Kleidung (Weste), aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen"
- **DEBTI12342/25-1** (DE): Lange Hose, Größe 128, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken Textillaminaten der Position 5903 aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: mit einer charakterverleihenden Außenlage aus einfarbigen Geweben, einer Zwischenlage aus einer Kunststofffolie und einer Innenlage aus einfarbigen, gerauten Gewirken; aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem elastisch verengenden Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen elastisch verengt, - entlang der Beinaußenseiten mit jeweils einer reflektierenden Paspel verziert. "Kleidung (lange Hose) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Mädchen"
- **DEBTI6722/25-1** (DE): Lange Hose, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit geprägtem Kunststoff (laut Antrag Polyurethan; kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den teilweise elastisch verengten Beinabschlüssen mit weitenverstellbaren Klettverschlussriegeln sowie mit ca. 44 cm hochreichenden Reißver- schlüssen mit erweiternden Einsätzen ausgestattet, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6204. "Kleidung (lange Hose) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen"
- **DEBTI6727/25-1** (DE): Lange Hose, Größe XXS, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Kunststofffolie (laut Antrag Polyurethan; kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 95 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - in der Taille abschließend; mit einem elastisch verengten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den elastisch verengten Beinabschlüssen mit ca. 42 cm hochreichenden Reißverschlüssen mit erweiternden Einsätzen ausgestattet, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6204. "Kleidung (lange Hose) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen"
- **DEBTI2621/25-2** (DE): Zwei miteinander verbundene Kleidungsstücke, bestehend aus einer langen Hose aus Geweben der Kapitel 54/55 (Außenteil) und einer langen Hose aus Geweben der Position 5903 (Innenteil), sog. BÜSE Gravel XR Damen Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - beide Teile sind durch einen Reißverschluss und Druckknopflaschen miteinander verbunden, können aber auch separat getragen werden, - lange Hose aus Geweben der Position 5903: -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Folie aus Kunststoff (kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, -- durchgehend gefüttert, -- in der Taille abschließend; mit einem elastisch verengten Taillenbund mit Tunnelzug; mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung am Außenteil, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit reflektierenden Aufdrucken versehen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit Klettverschlussriegeln zu verengen sowie mit ca. 38 cm hochreichenden Reißverschlüssen mit erweiternden Einsätzen ausgestattet. "Kleidung (lange Hose) aus Erzeugnissen der Position 5903, aus Geweben, für Frauen"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6210

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören mit Ausnahme der Kleidung für Kleinkinder der Pos. 6209 alle Kleidungsstücke aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, oder aus Geweben (andere als Gewirke oder Gestricke) der Pos. 5903, 5906 oder 5907 00 00, gleichgültig, ob sie für Männer oder Knaben oder für Frauen oder Mädchen bestimmt sind. Zu dieser Position gehören Regenmäntel, Ölhäute, Taucher- und Strahlenschutzanzüge, die nicht mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind. Es ist zu beachten, dass Kleidung, für die sowohl diese Position als auch andere Positionen des Kapitels 62, ausgenommen Pos. 6209, in Betracht kommen, zu Pos. 6210 gehören (siehe Anm. 6 zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Kleidungsstücke aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). …

### Pos. 6210

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1308/96 der Kommission vom 4. Juli 1996 1) (RV L 1308/96), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Zwei Kleidungsstücke, die in einer Umschließung für den Einzelverkauf aufgemacht sind, bestehend aus: a) einem leichten, weiten zweifarbigen Kleidungsstück, aus zwei Geweben (100 % Nylon, mit bloßem Auge wahrnehmbar mit Kunststoff überzogen), zum Bedecken des Oberkörpers, bis an den halben Oberschenkel reichend. Es weist eine vollständige Öffnung vorn mit Reißverschluss und einer Schutzpatte mit Druckknöpfen links über rechts rauf. …

### Pos. 6210

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1721/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Einreihung von Freizeitjacken in die Kombinierte Nomenklatur -KN-. Die Klägerin ist ein Textilhandelsunternehmen. Mit Anträgen vom Mai 2003 begehrte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für zwei Freizeitjacken. Als Einreihungsvorschlag gab die Klägerin in dem Antragsformular an, die Waren sollten unter der Unterpos. 6202 9300 in die KN eingereiht werden. Bei den Freizeitjacken handelt sich laut der Beschreibung in der vZTA um a) einen Anorak aus verschiedenen einfarbigen, 0,3 Millimeter dicken einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) bestrichenen Geweben aus synthetischen Chemiefasern (It. Antrag 100 % Nylon), der mit einer Wattierung aus Polyester-Fleece bzw. …

### Pos. 6210

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) So genannte Regenschutzmäntel aus mit Kunststoff überzogenem Gewebe der Position 5903, mit Kragen, Kapuze, langen Ärmeln, Taschen, vorn mit durchgehender Öffnung mit bis zum Schritt reichendem Reißverschluss, verdeckt von einer Patte mit Klettverschluss von links auf rechts, im unteren Teil mit Druckknöpfen von rechts auf links zu schließen, in der Länge etwa bis zu den Waden reichend (rd. 120 cm) und deren Länge sich im unteren Viertel durch Einschlagen nach innen sowie Befestigen des eingeschlagenen Teils mittels angebrachter Druckknöpfe verkürzen lässt, sind in Codenummer 6210 3000 einzureihen.

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6210.50.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6210.50.00.00.0 umfasst Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, andere Kleidung für Frauen oder Mädchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6210.50.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6210.50.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6210.50.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621050. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6210.50.00.00.0?

6210.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6210.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6210.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 > 621050 andere Kleidung für Frauen oder Mädchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6210.50.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6210.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37133/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6210.50.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6210.50.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6210.50.00.00.0?

Warennummer 6210.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62105000000 verlinken.
