# Zolltarifnummer 6211.33.10.00: Arbeits- und Berufskleidung

> Die Zolltarifnummer 6211.33.10.00 steht für Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6211331000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6211.33.10.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
    - 6211.33 andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern
      - 6211.33.10 Arbeits- und Berufskleidung
        - 6211.33.10.00 Arbeits- und Berufskleidung

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2025-06548** (FR): Vêtement de protection, de type blouse de travail, pour hommes, confectionnée majoritairement en matière textile tissée de fibres synthétiques (65 % Polyester, 35 % Coton, grammage 190g/m²), descendant sous la mi-cuisse, dotée d’un col tailleur, de manches longues et d’une ouverture complète sur le devant se fermant au moyen de boutons pression en métal, gauche sur droite, munie d’une fente en bas du dos, d'une poche plaquée au niveau de la poitrine et de deux poches plaquées au niveau de la taille. Le produit est destiné à assurer une protection (physique ou hygiénique) des autres vêtements ou des personnes pendant une activité industrielle, professionnelle ou ménagère. Il est résistant, et confectionné par couture "safety"
- **FRBTIFR-BTI-2025-05526** (FR): Vêtement de protection non reconnaissable comme étant pour homme ou pour femme, de type combinaison de travail, confectionné en tissu de fibres synthétiques (65% polyester) et de coton (35%). L'article est doté de nombreuses poches extérieures, d'une fermeture à glissière double zip, d'une taille élastiquée, de bandes auto-agrippantes aux poignets, et de liserés rétro-réfléchissants. Densité : 245 g/m².
- **DEBTI11861/25-1** (DE): Overall, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, strapazierfähigen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 80 % Poly- ester (synthetische Chemiefasern) und 20 % Baumwolle, - einteilig, den ganzen Körper mit Ausnahme der Hände, der Füße und des Kopfes bedeckend, - mit einem Stehkragen mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - vorn mit zwei vom oberen Rand bis zu den Beinabschlüssen reichenden Öffnungen mit durch- gehenden Reißverschlüssen (sog. 2-Wege-Frontreißverschlüsse), - auf beiden Seiten in Höhe der Hüfte mit ca. 18 cm langen Öffnungen mit Reißverschluss, - im Bereich der Taille elastisch verengt, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden elastisch verengt und mit ca. 15 cm hoch reichenden Öffnungen mit Reißverschluss versehen, - mit jeweils zwei aufgesetzten Brust- und Beintaschen mit Reißverschluss und auf dem linken Oberarm mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an den Beinabschlüssen elastisch verengt und gesäumt, - lässt aufgrund des zweckbestimmten Zuschnitts, der Ausstattung (u. a. mit Doppelnähten gearbeitet und im Kniebereich verstärkt) und des Materials erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushalts- tätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufs- kleidung"
- **DEBTI3152/24-1** (DE): Overall, sog. Maleranzug, Art. LAG2, Größe M, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktbeschreibung in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 99 % Polyester (synthetische Chemie- fasern) und 1 % Carbon (Kohlenstofffasern), - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Gesichts, der Hände und der Füße bedeckend, - mit einer Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - im Brustbereich mit zwei aufgenähten, kontrastfarbenen Gewebestreifen verziert, - mit einer aufgesetzten Gesäßtasche mit Klettverschluss, - hinten im Bereich der Taille sowie an den Arm- und Beinabschlüssen elastisch verengt, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - lässt u. a. aufgrund des zweckbestimmten Schnitts und der Ausstattung erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
- **DEBTI44219/23-1** (DE): Overall, sog. Maleranzug, Art. LAG, Größe M, Foto siehe Anlage, - mit einer Produktbeschreibung in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemie- fasern), - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme der Hände und der Füße bedeckend, - mit einer Kapuze mit Kordelzug, - vorn mit einer bis zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln; an den Armabschlüssen elastisch verengt, - im Bereich der Taille teilweise elastisch verengt, - im Brustbereich mit zwei aufgenähten, kontrastfarbenen Gewebestreifen verziert, - mit einer aufgenähten Gesäßtasche mit Klettverschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen elastisch verengt, - lässt u. a. aufgrund des zweckbestimmten Schnitts und der Ausstattung erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
- **FRBTIFR-BTI-2022-01040** (FR): Vêtement de protection non reconnaissable comme étant pour homme ou pour femme, de type combinaison de travail, confectionné en tissu de fibres synthétiques (65% polyester) et de coton (35%). L'article est doté de nombreuses poches extérieures, d'une fermeture à glissière double zip, d'une taille élastiquée, de bandes auto-agrippantes aux poignets, et de liserés rétro-réfléchissants. Il existe en 3 coloris : noir, gris et orange. Densité : 245 g/m².
- **FRBTIFR-BTI-2022-00521** (FR): Vêtement de protection, pour hommes, du type combinaison de travail, confectionné en tissu de fibres synthétiques de polyester (65 %) et coton (35 %). Il comporte un col, une fermeture à glissière double curseur, sous rabat auto-agrippant se fermant gauche sur droite, dix poches extérieures et deux emplacements pour genouillères. Il présente une taille élastiquée dans le dos, des poignets de serrage par bandes auto-agrippantes, et des liserés rétro-réfléchissants. Cette tenue se décline sous les coloris associés gris anthracite et noir, avec des contrastes orangés.
- **DEBTI9141/22-1** (DE): Overall, sog. Einsatzkombi, Art. 1200, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus 0,8 mm dicken, festen, köperbindigen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 80 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 20 % Baumwolle, - ungefüttert, - einteilig, den ganzen Körper mit Ausnahme der Hände, der Füße und des Kopfes bedeckend, - mit einem Stehkragen mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - vorn mit zwei vom oberen Rand bis zu den Beinabschlüssen reichenden Öffnungen mit durchgehenden Reißverschlüssen (sog. 2-Wege-Frontreißverschlüsse), - und auf beiden Seiten in Höhe der Hüfte mit ca. 16 cm langen Öffnungen mit Reißverschluss, - in Taillenhöhe elastisch verengt, - mit langen, an den Enden elastisch verengten Ärmeln, mit 15 cm hoch reichenden Öffnungen mit Reiß- verschluss, - mit zwei Brusttaschen und zwei Beintaschen, jeweils aufgesetzt und mit Reißverschluss sowie auf dem linken Oberarm mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an den Beinabschlüssen elastisch verengt und gesäumt, - lässt aufgrund des zweckbestimmten Zuschnitts, der Ausstattung (u.a. mit Doppelnähten gearbeitet und im Kniebereich verstärkt) und des Materials erkennen, dass er dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Kleidung/Person bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden (somit Arbeits- und Berufskleidung). "Andere Kleidung (Overall), aus Geweben, für Männer, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

### Pos. 6211

Zu Unterposition 6211 33: 1. Paintball pants (trousers) - Farbballhose, dazu bestimmt während des Paintballspiels getragen zu werden, überwiegend aus Gewebe (70 % Polyester und 30 % Nylon), das mit einem wasserresistenten Überzug versehen wurde, der mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist und teilweise im Leistenbereich und im Innenbereich der Schenkel aus Gewirken bestehend. Das Kleidungsstück weist einen Gummizug in der Taille auf, ist mit dehnbaren Fasern oberhalb der Knie versehen, um schnelle Strechbewegungen zu ermöglichen, weist Lüftungsöffnungen auf, verfügt über einen Reißverschluss mit Überlappung von links auf rechts, justierbarem Gürtel, Innentaschen mit schräg verlaufender Öffnung an den Seiten und aufgenähten Fronttaschen. …

### Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6211.33.10.00.0 Arbeits- und Berufskleidung

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.33.10.00?

Die Zolltarifnummer 6211.33.10.00 umfasst Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.33.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6211.33.10.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6211.33.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621133. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.33.10.00?

6211.33.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6211.33.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6211.33.10.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621133 andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus Chemiefasern > 62113310 Arbeits- und Berufskleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.33.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.33.10.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-06548. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.33.10.00?

TARIC-Code 6211.33.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6211331000 verlinken.
