# Zolltarifnummer 6211.39.00.90.0: Trainingsanzüge, andere

> Die Zolltarifnummer 6211.39.00.90.0 steht für Trainingsanzüge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62113900900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6211.39.00.90.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung
    - 6211.39 aus anderen Spinnstoffen
      - 6211.39.00 andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus anderen Spinnstoffen
        - 6211.39.00.90 andere
          - 6211.39.00.90.0 Trainingsanzüge, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE19542/13-1** (DE): Kleidung, sog. Damenbluse, Art. Nr. MS142002, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, gefärbten Geweben aus laut Antrag 100 % Seide, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - hinten mit einem Stehkragen, - mit einem V-förmigen, leicht halsfernen Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss (somit kein Hemd), mit asymmetrisch gearbeiteten Vorderteilen, die in der Art eines Wickelkleidungsstücks von links auf rechts überlappen (Männerkleidung; somit keine Bluse), - mit langen Ärmeln, mit manschettenartigen Abschlüssen, mit einer Paspel aus Gewirken verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleidung, andere als in den Positionen 6201 bis 6210 und in den Unterpositionen 6211 11 bis 6211 20 genannte, aus Geweben, für Männer, aus Seide"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6211

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6112 bezüglich der Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen und die Erläuterungen zu Pos. 6114 bezüglich anderer Kleidung gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Die Trainingsanzüge dieser Position können indessen gefüttert sein. Es ist zu beachten, dass, anders als Pos. 6114, diese Position auch gesondert gestellte geschneiderte Westen, nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken, umfasst. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht verkreuzte Fäden aufweist und aus der durch einfaches Zerschneiden ohne weitere Bearbeitung Lendentücher hergestellt werden können. Einzelne Lendentücher gehören ebenfalls zu dieser Position.

### Pos. 6211

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 2507/91 der Kommission vom 20. August 1991 2) (RV L 2507/91): 2. Einteiliges Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle), enganliegend in der Taille, sowohl den Ober- als auch den Unterkörper bedeckend, oberhalb der Knie endend, jedes Bein einzeln umhüllend. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Sechste Kammer) vom 6. September 2012 - AZ.: C-524/11 - Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1719/2005 der Kommission vom 27. Oktober 2005 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass Strampelsäcke wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden als „Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder aus Baumwolle“ in die Unterposition 6209 2000 einzureihen sind, wenn sie aufgrund ihrer Größe für Kinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger geeignet sind. …

### Pos. 6211

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199.. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6211.39.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 6211.39.00.90.0 umfasst Trainingsanzüge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6211.39.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6211.39.00.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6211.39.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621139. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6211.39.00.90.0?

6211.39.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6211.39.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6211.39.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung > 621139 aus anderen Spinnstoffen > 62113900 andere Kleidung für Männer oder Knaben, aus anderen Spinnstoffen > 6211390090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6211.39.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6211.39.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DE19542/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6211.39.00.90.0?

Warennummer 6211.39.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62113900900 verlinken.
