# Zolltarifnummer 6214.40.00.90: Schals, andere

> Die Zolltarifnummer 6214.40.00.90 steht für Schals, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6214400090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6214.40.00.90
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6214 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
    - 6214.40 aus künstlichen Chemiefasern
      - 6214.40.00 aus künstlichen Chemiefasern
        - 6214.40.00.90 Schals, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI47027/25-1** (DE): Schal, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - rechteckig, mit den Abmessungen (L x B) von ca. 188 , 5 cm x 40 cm, - aus ca. 0 , 7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 80 % Viskose (künstliche Chemie- fasern) und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), damit keine Ware der Unterposition (KN) 6214 3000, - an den Längsseiten mit Überwendlichnähten gesäumt (somit konfektioniert); an den Schmal- seiten mit Fransen aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schal, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI46725/25-1** (DE): Schal, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - rechteckig, mit den Abmessungen (L x B) von ca. 180 cm x 61 cm, - aus ca. 0 , 3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 80 % Viskose (künstliche Chemie- fasern) und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), damit keine Ware der Unterposition (KN) 6214 3000, - an allen Seiten mit Fransen aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet (somit konfektioniert); an den Längsseiten zusätzlich mit unechten Webkanten, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schal, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"
- **DKBTI23-0302378** (DK): Varen er en sarong: Et aflangt stykke stof med afrundede hjørner og snipper i de øverste ender, der kan bindes om kroppen som en form for nederdel. Varen er sømmet hele vejen rundt. Varen er beregnet til at blive båret på kroppen. Varen er lavet af vævet tekstilstof. Det er oplyst, at tekstilstoffet er lavet af viskose og polyester. Den fremsendte vareprøves øverste del måler 135 cm i bredden (inklusiv en snip i hver side) og 51,5 cm i længden.
- **DEBTI28614/19-1** (DE): Schal, sog. Damen Schal, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 40 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 20 % Kaschmir (feine Tierhaare), 20 % Wolle und 20 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 177 cm x 25 cm, - an den Längsseiten abgepasst hergestellt und an den Schmalseiten mit ca. 10 cm langen Fransen aus gedrehten Fäden ausgestattet (somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schal, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI33574/18-1** (DE): Schalähnliche Ware, sog. Loop-Schal, Foto siehe Anlage, - in zwei unterschiedlichen Farbausführungen, - aus ca. 0,3 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Viskose (künstliche Chemiefasern), damit keine Ware der Unterposition 6214 3000, - flachliegend in den Abmessungen (L x B) von ca. 85 cm x 75 cm, - an den Längsseiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt sowie an den Schmalseiten zu einem "Rundschal" zusammengenäht (u. a. somit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - wird in der Art eines Schals um den Hals getragen. "Schalähnliche Ware, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"
- **DEBTI33570/18-1** (DE): Schal, sog. Jaquard-Schal, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 90 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 10 % Polyester (synthetische Chemiefasern), damit keine Ware der Unterposition 6214 3000, - rechteckig, mit den Abmessungen (L x B) von ca. 180 cm x 65 cm, - an den Schmalseiten mit Fransen aus nicht gebundenen Fäden ausgestattet, an den Längsseiten durch Überwendlichnähte gesäumt (damit konfektioniert), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schal, aus Geweben, aus künstlichen Chemiefasern, nicht handgearbeitet"
- **GBBTI503828260** (GB): LADIES WOVEN SCARF MADE FROM VISCOSE. IT MEASURES 70 X 180 CMS, AND IS DARK PINK WITH A PLANT DESIGN ON IT. ENCLOSED IN A POLYBAG WITH A TAG.
- **GB501936759** (GB): LADIES WOVEN SARONG. SCARF STYLE. DESIGNED TO BE TIED AROUND THE HIPS. . 100% VISCOSE. PRINTED MADE FROM A FINISHED HEMMED PIECE OF FABRIC.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6214

Zu Unterposition 6214 10 bis 6214 90 1. Umschlagtuch aus besticktem Gewebe, rechteckig, konfektioniert und gebrauchsfertig (unmittelbar durch Sticken fertiggestellt). Das Umschlagtuch ist Teil einer Warenzusammenstellung, zu der noch ein rechteckiges, besticktes Stück Gewebe gehört, das in keiner Weise konfektioniert ist. Die beiden Waren sind in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht und das Stück Gewebe ist zur Herstellung von Kleidungsstücken (mehr als einem) bestimmt. Siehe auch Avis 5810 91 bis 5810 99/2.

### Pos. 6214

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 559/95 der Kommission vom 13. März 19951) (RV L 559/95), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): Rechteckiges, leichtes Gewebe aus 100 % Baumwolle mit den Abmessungen 105 x 180 cm, an zwei Seiten gesäumt und mit echten Webkanten an den beiden anderen Seiten: Dieses Gewebe weist im Mittelteil aufgedruckte mehrfarbige Verzierungen sowie einen einfarbigen Aufdruck an den Längskanten auf (Umschlagtuch). (Siehe Foto Nr. 5282)). Unterposition 6214 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6214, 6214 90 und 6214 90 00. …

### Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6214.40.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6214.40.00.90?

Die Zolltarifnummer 6214.40.00.90 umfasst Schals, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6214.40.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 6214.40.00.90 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6214.40.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621440. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6214.40.00.90?

6214.40.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6214.40.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

6214.40.00.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6214 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren > 621440 aus künstlichen Chemiefasern > 62144000 aus künstlichen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6214.40.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6214.40.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI47027/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6214.40.00.90?

TARIC-Code 6214.40.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6214400090 verlinken.
