# Zolltarifnummer 6215.20.00.90: Krawatten, andere

> Die Zolltarifnummer 6215.20.00.90 steht für Krawatten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6215200090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6215.20.00.90
- Drittlandszollsatz: 6,3 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6215 Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals
    - 6215.20 aus Chemiefasern
      - 6215.20.00 aus Chemiefasern
        - 6215.20.00.90 Krawatten, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2026-02346** (FR): Accessoire du vêtement de type nœud papillon blanc à motif cœur, confectionné en tissu de fibres synthétique (Polyester). Le produit dispose d'un tour de cou pour s'accrocher. Le produit est présenté conditionné pour la vente au détail sous sachet de matière plastique en lot de dix pièces.
- **DEBTI18324/22-1** (DE): Paillettenkrawatte, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - bis zu 6,5 cm breit und ca. 144 cm lang; an den Enden spitz zulaufend, - mit einem ca. 44 cm langen, breiten Ende aus einer Applikationsstickerei (Pailletten) der Position 5810 mit einem Stickgrund aus Geweben und einem ca. 100 cm langen, schmalen Ende aus ein- farbigen Geweben, - alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - zweilagig gearbeitet und mit einem Innenfutter ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Krawatte, aus Stickereien und Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet"
- **FRBTIFR-BTI-2021-00872** (FR): Accessoire du vêtement de type cravate à nouer en tissu imprimé de fibres synthétiques (100% polyester).
- **DEBTI47865/21-6** (DE): Nach den Angaben der Antragstelleirin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Thekendisplay Silvester" um verschiedene Partyaccessoires (siehe Positionen 1 – 5 dieser vZTA). Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Artikel einzeln abgegeben werden. Style F: Bei der Ware handelt es sich um eine Schleife (Querbinder) aus einer Applikationsstickerei der Position 5810 (silberfarbene Kunststoffpailletten). Der Stickgrund besteht aus einem Gewebe aus offensichtlich Chemiefasern. Die Fliege ist im Inneren mit einem Gewebezuschnitt verstärkt und mittig mit einem schwarzen Band aus Geweben aus Spinnstoffen zu einer "Fliege" zusammengenäht (somit konfektioniert). Die Fliege wird mittels eines schwarzen Gewebebandes mit Kunststoffverschluss um den Hals getragen. Eine Einreihung in die Position 9505 als Unterhaltungsartikel kommt für die Ware auf Grund des eigenen Gebrauchswertes als Bekleidungszubehör nicht in Betracht. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Schleife (Querbinder), aus Stickereien und Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet“.
- **FR-RTC-2016-001540** (FR): CRAVATE, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES, AVEC UNE FERMETURE PAR LIENS MUNIS D’ATTACHES EN VELCRO, IMPRIMEE.
- **FRBTIFR-RTC-2017-006257** (FR): Nœud décoratif noir en tissu de polyester, type lavallière, pré-nouée. Il est agrémenté de lacets et d'un tour de cou faits de bonneterie grattée de polyester, enduite de polyuréthane. Le tour de cou se ferme au moyen d'une bande auto-agrippante.
- **FRBTI-RTC-2017-005962** (FR): Cravate en tissu imprimé à nouer. Polyester
- **DE14479/16-1** (DE): Schleife, sog. Unisex gewebte Fliege, Art. RSA0511, Foto siehe Anlage, - in Form einer Schleife (Querbinder); in den Abmessungen: ca. 11 cm x 6 cm (L x B), - zweilagig gearbeitet; aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 90 % Acryl (synthetische Chemiefasern) und 10 % Wolle, - durch Nähen in Form einer "Fliege" konfektioniert, - wird mit einem angenähten, doppellagig gearbeiteten Band am Hals befestigt, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Schleife (Querbinder), aus Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6215

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Krawatten beliebiger Form (auch auf Haltevorrichtungen aus Metall oder anderen Stoffen) wie Selbstbinder, Künstlerschleifen, Schmetterlingsknoten usw., wie sie üblicherweise von Männern getragen werden, einschließlich Halsbinden (für Jäger, Uniformträger usw.). Zu dieser Position gehören auch Gewebe, die zum Herstellen von Krawatten auf Formen zugeschnitten sind, jedoch nicht Gewebe, die schräg zum Fadenlauf einfach in Streifen geschnitten sind. Nicht zu dieser Position gehören: a) Krawatten, Schleifen und Schalkrawatten, aus Gewirken oder Gestricken (Pos. 6117). b) Beffchen, Jabots und ähnliche Waren, der Pos. 6217.

### Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6215.20.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6215.20.00.90?

Die Zolltarifnummer 6215.20.00.90 umfasst Krawatten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6215.20.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 6215.20.00.90 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6215.20.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6215.20.00.90?

6215.20.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6215.20.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

6215.20.00.90 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6215 Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals > 621520 aus Chemiefasern > 62152000 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6215.20.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6215.20.00.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02346. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6215.20.00.90?

TARIC-Code 6215.20.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6215200090 verlinken.
