# Zolltarifnummer 6216.00.00: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe

> Die Zolltarifnummer 6216.00.00 steht für Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62160000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6216.00.00
- Drittlandszollsatz: 7,6 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  - 6216 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe
    - 6216.00.00 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7,6 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |

## Regelungen

- Dual-Use (nur indikative Korrelation, keine Einstufung): 1A004b, 1A004b

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI21301/26-1** (DE): Fingerhandschuhe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einer bedruckten Pappkarte befestigt, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- aus verschiedenen, teilweise rutschhemmend mit Kunststoffnoppen, teilweise musterbildend bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, -- im Bereich des Handrückens mit einem angenähten, elastischen Band versehen, -- mit einer doppelt gearbeiteten Stulpe aus gerippten Gewirken aus Spinnstoffen. "Fingerhandschuhe aus Geweben"
- **DEBTI21293/26-1** (DE): Fingerhandschuhe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einer bedruckten Pappkarte befestigt, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- aus verschiedenen, teilweise rutschhemmend mit Kunststoffnoppen, teilweise musterbildend bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, -- mit einer doppelt gearbeiteten Stulpe aus gerippten Gewirken aus Spinnstoffen. "Fingerhandschuhe aus Geweben"
- **DEBTI21292/26-1** (DE): Fingerhandschuhe, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einer bedruckten Pappkarte befestigt, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- aus verschiedenen, einfarbigen bzw. teilweise rutschhemmend mit Kunststoffnoppen bedruckten Geweben aus Spinnstoffen, -- im Bereich des Handgelenks elastisch verengt, -- am Stulpenrand mit einem schmalen Streifen aus Geweben aus Spinnstoffen eingefasst. "Fingerhandschuhe aus Geweben"
- **DEBTI40178/25-1** (DE): Fingerhandschuhe, Größe L/10, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - laut Untersuchungsergebnis im Bereich: -- der Innenhand: aus Vliesstoffen; im unteren Teil des Handinnenflächenbereiches mit einem Besatz aus buntgewebten Geweben versehen, -- des Handrückens und der Fingeraußenseiten: aus einfarbigen Gewirken; mit Besätzen aus Fest- kunststoff versehen, -- der Fingerzwischenräumen und der Daumenaußenseite: aus einfarbigen Geweben, - mit einer Stulpe aus einfarbigen Geweben, zusätzlich im Bereich des Handgelenks mit einem Klett- verschlussriegel ausgestattet, - teilweise gepolstert und gefüttert, - mit verschiedenen Aufdrucken verziert, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung verleihen die Gewebe und die Vliesstoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Fingerhandschuhe aus Geweben und Vliesstoffen"
- **DEBTI46260/25-1** (DE): Handschuhe, Größe 7, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in Form von Fausthandschuhen mit ausgearbeitetem Daumen, -- im Bereich der Handaußenseite, der Stulpe und der Daumenaußenseite aus mit Kunststofffolien (ePTFE und Polyurethan; kein Zellkunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), -- im Bereich der Handinnenfläche und der Daumeninnenseite aus mit Kunststofffolien (ePTFE und Polyurethan; kein Zellkunststoff) laminierten, auf der Außenseite musterbildend bedruckten Gewirken der Position 5903 aus 75 % Polyamid und 25 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- im Bereich des Daumenansatzes mit einem kleinflächigen Besatz verstärkt, -- vollständig wattiert gefüttert, -- auf der Handschuhaußenseite mit einer eingesetzten Tasche mit Reißverschluss, -- auf der Handschuhinnenseite im Bereich der Fingeransätze mit einer Reißverschlussöffnung, sodass der obere Teil umgeklappt und auf dem Handrücken angeknöpft werden kann; im Be- reich der vier innenliegenden Finger auf den Innenseiten aus den o. a. Gewirken und auf den Außenseiten aus dreilagigen Gewirken der Position 5903, mit jeweils einer Außen- und Innen- lage aus Gewirken und einer Zwischenlage aus einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff), -- im Bereich des Handgelenks und an der Eingriffsöffnung jeweils mit einem Tunnelzug zu verengen, -- an der Eingriffsöffnung mit einer Trageschlaufe aus Geweben ausgestattet, - im Hinblick auf die Verwendung als Winter-Einsatzhandschuh sind die Gewebe und die Gewirke gleichbedeutend, die Gewebe überwiegen jedoch insbesondere im Hinblick auf den Umfang und verleihen der Ware somit ihren wesentlichen Charakter. "Fausthandschuhe aus Geweben"
- **PLBTIWIT-2025-001024** (PL): Rękawiczki ochronne wykonane z materiałów włókienniczych oraz skóry syntetycznej. Na wewnętrznej stronie rękawiczki naszyte są elementy ze skóry syntetycznej. Mankiety wykonane z neoprenu. Posiadają zapięcie na rzep. Rękawiczki wykorzystywane do prac ogrodowych. Produkt występuje w czterech rozmiarach (M, L, XL i XXL) oraz w jednej wersji kolorystycznej. Rękawice nie posiadają podszewki. Rękawice przytwierdzone są do kartonowej etykiety-zawieszki. Sposób pakowania: produkt pakowany jest do kartonu po 5 szt., a następnie do kartonu zbiorczego po 20 szt.
- **DEBTI14809/25-1** (DE): Handschuhe, Größe 10, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (laut Antrag Vinyl; keine Zellstruktur erkennbar) über- zogenen Geweben der Position 5903 sowie aus buntgewebten, unbeschichteten Geweben, - teilweise gefüttert, - im Bereich des Handgelenks teilweise elastisch verengt, - mit einer angesetzten Stulpe; am unteren Rand mit einem schmalen Streifen aus Geweben ein- gefasst, - alle Gewebe bestehen aus Spinnstoffen, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6116. "Fingerhandschuhe aus Geweben"
- **FRBTIFR-BTI-2024-08230** (FR): Paire de gants de protection à 5 doigts, à surface extérieure confectionnée majoritairement de matière textile de tissu à armure toile (52,3%) de polyester enduit partiellement de polyuréthane sur sa face interne, et d' étoffe de bonneterie (47,7%) grattée enduite de polyuréthanne alvéolaire, visible à l'œil nu, sur sa face externe. Le gant est destiné à protéger les mains en cas d’intempéries.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6216

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Spinnstoffwaren aller Art (auch aus Spitzen), ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken. Die Erläuterungen zu Pos. 6116 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Zu dieser Position gehören auch Schutzhandschuhe zum Gebrauch in der Industrie usw. Nicht zu dieser Position gehören dagegen: a) Frottierhandschuhe aus Luffa, auch gefüttert (Pos. 4602). b) Handschuhe aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (Pos. 4818). Einzelentscheidungen zur Kombinieren Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 516/1999 der Kommission vom 9. März 1999 (1) (RV L 516/99): 10. Torwartfausthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey; der Torwart trägt ihn normalerweise an der linken Hand. Mit diesem Handschuh kann der Torwart den Ball ( bzw. den Puck ) fangen (Fanghandschuh). …

### Pos. 6216

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus einem mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen textilen Flächenerzeugnis (anderes als Gewirke oder Gestricke) der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus derartigen nicht bestrichenen Flächenerzeugnissen konfektioniert und anschließend in Kunststoff oder Kautschuk getaucht worden sind, zu den Positionen 6209 bzw. 6216. Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus textilen Flächenerzeugnissen (andere als Gewirke oder Gestricke), die mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk überzogen oder mit Zellkunststoff oder Zellkautschuk getränkt worden sind, gehören in Kapitel 39 oder 40, sofern diese Flächenerzeugnisse nur der Verstärkung dienen.

### Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6216.00.00.00.0 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6216.00.00?

Die Zolltarifnummer 6216.00.00 umfasst Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6216.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6216.00.00 beträgt 7,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6216.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 621600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6216.00.00?

6216.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6216.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6216.00.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6216 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6216.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6216.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI21301/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ist 6216.00.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 6216.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 1A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6216.00.00?

KN-Code 6216.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/62160000 verlinken.
