# Zolltarifnummer 6301.30.10: Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, aus…

> Die Zolltarifnummer 6301.30.10 steht für Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63013010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6301.30.10
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6301 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken
    - 6301.30 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle
      - 6301.30.10 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, aus Gewirken oder Gestricken

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI48735/22-3** (DE): Babyausstattung, Größe 0 - 6 Monate, Foto siehe Anlage, - vierteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Body, einem Paar Socken, einer Mütze und einer Decke, - in einem bedruckten Pappkarton mit Sichtfenster verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit (Kleiden eines Babys) dienen und somit keine Waren- zusammenstellung i. S. d. AV 3 b) bilden, - Decke: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (L x B) von ca. 74 cm x 70 cm, -- aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen und einseitig bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- mit einer Randeinfassung aus Gewirken versehen (somit konfektioniert), -- ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Gewirken"
- **DEBTI23003/22-2** (DE): Decke, sog. Decke oder Überwurf für Babys, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig; in den Abmessungen (L x B) von: ca. 103 cm x 83 cm, - aus ca. 3 mm dicken, einfarbigen Gestricken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einem aufgenähten Firmenlogo verziert, - als Einzelstück abgepasst gestrickt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Gestricken"
- **DEBTI23004/22-1** (DE): Decke, sog. Decke oder Überwurf für Babies, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag in verschiedenen Designs (mehrfarbig & nicht bedruckt), - annähernd rechteckig, in den Abmessungen von ca. 103 cm x 82 cm, - aus ca. 1,8 mm dicken Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - abgepasst hergestellt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Gewirken"
- **DEBTI23008/22-1** (DE): Decke, sog. Decke oder Überwurf für Babies, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Designs (mehrfarbig & nicht bedruckt), - annähernd rechteckig, in den Abmessungen von ca. 100 cm x 82 cm, - aus ca. 1,6 mm dicken Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle mit gewirkten, weichen, flachen Noppen, die die Verwendung als Decke nicht beeinträchtigen, - abgepasst hergestellt (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Gewirken"
- **DEBTI18442/22-1** (DE): Decke, sog. Hundedecke "Mathilda", Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 75 cm x 90 cm, - einlagig, aus ca. 2,4 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 90 % Baumwolle und 10 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - an allen Rändern durch Überwendlichnähte gesäumt (u. a. damit konfektioniert), - mit einem aufgestickten Emblem verziert, - ohne Polsterung oder Füllung; somit keine Ware der Position 9404, - zur Verwendung als Liegedecke für Tiere bestimmt, - nicht zur Ausstattung von Tieren bestimmt, somit keine Ware i. S. d. Position 4201. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Gewirken"
- **DEBTI50780/21-1** (DE): Decke, sog. Baby-Decke aus gestricktem Jersey, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (L x B) von ca. 98 cm x 70 cm, - zweilagig gearbeitet; mit einer Schauseite aus ca. 0,7 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern) und einer Unterseite aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einer Randeinfassung aus Gewirken versehen (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Gewirken"
- **DE13657/17-1** (DE): Babyausstattung, sog. Baby Geschenkpaket 6-teilig, für Kleinkinder von 0 bis 6 Monaten, Fotos siehe Anlage, - sechsteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer sog. Baby Decke, einem sog. Baby Body, einem sog. Baby Lätzchen, einer sog. Baby Mütze, einem Paar sog. Baby Schuhe und einem sog. Baby Spucktuch, - in einem Geschenkkarton aus Pappe mit klarsichtigem Kunststoffdeckel und einer umgebundenen Schleife verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit (Kleiden eines Babys) dienen und somit keine Warenzusammen- stellung i. S. d. AV 3 b) bilden, - sog. Baby Decke: -- annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, in den Abmessungen (L x B): ca. 72 cm x 58 cm, -- aus einem ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirke aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- an allen Rändern mit einem schmalen Streifen aus den vorgenannten Gewirken eingefasst, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- mit einer Applikationstickerei verziert, -- ohne elektrische Heizvorrichtung. "Decke, aus Spinnstoffen, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Gewirke"
- **DE1630/13-1** (DE): Decke, sog. Wärmedecke Karbi, Art.-Nr. 13000058743, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen: ca. 107 cm x 73 cm, - aus einem ca. 2 mm dicken, dreilagigen Flächenerzeugnis mit einer Ober- und Unterseite aus einfarbigen Schlingengewirken aus lt. Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einer Zwischenlage aus Geweben aus lt. Antrag 65 % Polyester und 35 % Baumwolle, - an den Rändern mit schmalen Streifen aus Geweben eingefasst (somit konfektioniert), - ohne elektrische Heizvorrichtung, - soll lt. Antrag als Zudecke im OP-Bereich verwendet werden, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke den Charakter der Ware, - aufgrund der Ausstattung keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404. "Decke, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Baumwolle, aus Gewirken"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6301

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Decken bestehen im Allgemeinen aus Wolle, Tierhaaren, Baumwolle oder Chemiefasern, ihre Oberfläche ist meist geraut und sie werden, um einen guten Kälteschutz zu bieten, im Prinzip aus ziemlich dicken Geweben hergestellt. Zu dieser Position gehören sowohl Bettdecken, Decken für Kinderbetten und Kinderwagen usw. als auch Reisedecken. Während Reisedecken häufig mit angewebten Fransen versehen sind, sind die Ränder von anderen Decken üblicherweise gesäumt, eingefasst oder in anderer Weise gegen Ausriefeln gesichert. Zu dieser Position gehören auch Gewebe als Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht eingebundene Fäden aufweisen und aus denen durch einfaches Zerschneiden dieser Fäden Waren mit Fransen entstehen. Elektrisch beheizte Decken gehören ebenfalls zu dieser Position. …

### Pos. 6301

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1524 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/99) (RV L 22/1524) Eine Ware („Picknickdecke“), mit Abmessungen von etwa 200 cm × 150 cm, bestehend aus zwei Lagen aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen (aus synthetischen Fasern), von denen eine auf einer Seite mit einer Kunststofffolie laminiert ist. Die beiden Lagen aus Spinnstofferzeugnissen sind durch Säumen der vier Kanten mit einem schmalen Gewebeband zusammengefügt. Die laminierte Schicht schützt vor Feuchtigkeit und Schmutz am Boden, ist jedoch nicht wasserdicht. Im aufgerollten Zustand wird die Ware mittels einer an ihr befestigten Klappe aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen mit einem Klettverschluss zusammengehalten und an einem an der Klappe befestigten Griff (Spinnstoffgurt) getragen. …

### Pos. 6301

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6301.30.10.00.0 aus Gewirken oder Gestricken

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6301.30.10?

Die Zolltarifnummer 6301.30.10 umfasst Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6301.30.10?

Der Drittlandszollsatz für 6301.30.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6301.30.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630130. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6301.30.10?

6301.30.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6301.30.10 im Zolltarif eingeordnet?

6301.30.10 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6301 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken > 630130 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6301.30.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6301.30.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI48735/22-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6301.30.10?

KN-Code 6301.30.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63013010 verlinken.
