# Zolltarifnummer 6301.40.90.10.0: Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen…

> Die Zolltarifnummer 6301.40.90.10.0 steht für Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern, aus Vliesstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63014090100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6301.40.90.10.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6301 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken
    - 6301.40 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern
      - 6301.40.90 andere
        - 6301.40.90.10 aus Vliesstoffen
          - 6301.40.90.10.0 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern, aus Vliesstoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE22961/10-1** (DE): Decke, sog. Dekodecke, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von 182 cm x 134 cm, - zweilagig: eine Lage aus 1,4 mm dicken Schlingengewirken mit Grund und Flor aus laut Antrag 80% Baumwolle und 20% Polyester (synthetische Chemiefasern), die andere Lage aus 0,3 mm dickem Vliesstoffen aus laut Antrag aus 100% Polyethylen (sog. Tyvek, synthetische Chemiefasern), - an den Rändern zusammengenäht (somit konfektioniert), - beide Flächenerzeugnisse sind nach dem Wert und dem Umfang annähernd gleich, somit kann keinem der Flächenerzeugnisse (Gewirke/ Vliesstoffe) eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; die Ware ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6301 30 und 6301 40) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen, - kennzeichnet sich als Decke, somit keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304. "Decke, ohne elektrische Heizvorrichtung, aus Gewirken und aus Vliesstoffen (charakterbestimmender Stoff nicht ermittelbar), aus synthetischen Chemiefasern "

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6301

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Decken bestehen im Allgemeinen aus Wolle, Tierhaaren, Baumwolle oder Chemiefasern, ihre Oberfläche ist meist geraut und sie werden, um einen guten Kälteschutz zu bieten, im Prinzip aus ziemlich dicken Geweben hergestellt. Zu dieser Position gehören sowohl Bettdecken, Decken für Kinderbetten und Kinderwagen usw. als auch Reisedecken. Während Reisedecken häufig mit angewebten Fransen versehen sind, sind die Ränder von anderen Decken üblicherweise gesäumt, eingefasst oder in anderer Weise gegen Ausriefeln gesichert. Zu dieser Position gehören auch Gewebe als Meterware, die in regelmäßigen Abständen nicht eingebundene Fäden aufweisen und aus denen durch einfaches Zerschneiden dieser Fäden Waren mit Fransen entstehen. Elektrisch beheizte Decken gehören ebenfalls zu dieser Position. …

### Pos. 6301

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1524 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/99) (RV L 22/1524) Eine Ware („Picknickdecke“), mit Abmessungen von etwa 200 cm × 150 cm, bestehend aus zwei Lagen aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen (aus synthetischen Fasern), von denen eine auf einer Seite mit einer Kunststofffolie laminiert ist. Die beiden Lagen aus Spinnstofferzeugnissen sind durch Säumen der vier Kanten mit einem schmalen Gewebeband zusammengefügt. Die laminierte Schicht schützt vor Feuchtigkeit und Schmutz am Boden, ist jedoch nicht wasserdicht. Im aufgerollten Zustand wird die Ware mittels einer an ihr befestigten Klappe aus gewirkten Spinnstofferzeugnissen mit einem Klettverschluss zusammengehalten und an einem an der Klappe befestigten Griff (Spinnstoffgurt) getragen. …

### Pos. 6301

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6301.40.90.10.0?

Die Zolltarifnummer 6301.40.90.10.0 umfasst Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern, aus Vliesstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6301.40.90.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 6301.40.90.10.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6301.40.90.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630140. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6301.40.90.10.0?

6301.40.90.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6301.40.90.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

6301.40.90.10.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6301 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Decken > 630140 Decken (ausgenommen Decken mit elektrischer Heizvorrichtung) aus synthetischen Chemiefasern > 63014090 andere > 6301409010 aus Vliesstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6301.40.90.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6301.40.90.10.0 erfasst, zum Beispiel DE22961/10-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6301.40.90.10.0?

Warennummer 6301.40.90.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63014090100 verlinken.
