# Zolltarifnummer 6302.21.00.89: Bettwäsche, andere

> Die Zolltarifnummer 6302.21.00.89 steht für Bettwäsche, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6302210089
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6302.21.00.89
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
    - 6302.21 aus Baumwolle
      - 6302.21.00 andere Bettwäsche, bedruckt, aus Baumwolle
        - 6302.21.00.89 Bettwäsche, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2025-07927** (FR): Linges de lit pour bébés, consistant en une parure de couette composée d'une housse de couette et d'une taie d'oreiller, confectionnées en tissu de coton imprimé. La housse ainsi que l'oreiller sont de coloris assortis. Existe en plusieurs modèles. L’article n’est tissé sur métier à main.
- **FRBTIFR-BTI-2025-06643** (FR): Parure de lit, composée d'une housse de couette et d'une taie d'oreiller, confectionnée en tissu de coton imprimé, destinée aux bébés. La housse de couette comporte des parties en bonneterie de fibres de polyester et des motifs décoratifs brodés. Le produit n'a pas été confectionné à la main et n'a pas été imprimé selon un procédé « batik ». Cet assortiment est conditionné pour la vente au détail dans une pochette plastifiée, dotée de poignées en tissu, accompagnée d'une boîte en carton.
- **DEBTI20738/25-1** (DE): Sog. Bettwäschegarnitur, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen (Design, Größe und Zusammenstellung), die Ware wird durch eine zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Deckbett- und einem Kopfkissenbezug für ein laut Antrag 155 cm x 220 cm großes Deckbett und ein 80 cm x 80 cm großes Kopfkissen veranschaulicht, - laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel mit Einleger verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten (nicht nach Batik-Verfahren handbedruckten) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an einer Seite bzw. Schmalseite mit einer nahezu über die gesamte Breite reichenden Öffnung mit Reißverschluss, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, - die Bezüge sind so gestaltet, dass es jederzeit möglich ist, ein Kissen bzw. ein Deckbett auf- zunehmen oder zu entfernen; sie werden üblicherweise gewaschen und kennzeichnen sich nach dem Verwendungszweck und der Materialbeschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI58450/24-1** (DE): Bettwäschegarnitur, sog. Wende-Bettwäsche für Kinder, Foto siehe Anlage, - zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem laut Antrag 40 cm x 60 cm großen Kopf- kissenbezug und einem 100 cm x 140 cm großen Deckbettbezug, - gemeinsam in einem Pappkarton mit Sichtfenster verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, bedruckten (nicht nach Batik-Verfahren handbedruckten) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - die Bezüge sind an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, - wird überlicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Beschaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **DEBTI49426/23-2** (DE): Bettwäsche, sog. Stinkstiefel Dekokissen Bezug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd quadratisch, mit den Abmessungen von laut Antrag 40 cm x 40 cm, - aus ca. 0,7 mm dicken Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - vorn mit einem Motiv bedruckt (nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt), - an einer Seite mit einer Öffnung mit Reißverschluss (zum Einstecken einer Kissenfüllung), der mit einem Schieber ohne Verriegelungsstift versehen ist, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Verwendungszweck und Materialbe- schaffenheit als Bettwäsche. "Bettwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
- **FRBTIFR-BTI-2023-06907** (FR): Article textile de type linge de lit, se présentant sous la forme d’un drap housse pour lit de bébé, confectionné en tissu mousseline de coton (100%), de forme rectangulaire. Cet article se décline en 4 modèles de couleurs unies différentes, et est conditionné dans un « polybag ». Le drap housse n’est pas tissé sur un métier à main, et n’est pas confectionné à la main selon le procédé « batik ».
- **DEBTI32798/23-1** (DE): Bettwäschegarnitur, sog. Bettwäsche Perkal CO VA, Foto siehe Anlage, - dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus zwei ca. 65 cm x 65 cm großen Kopfkissenbezügen und einem laut Antrag 260 cm x 240 cm großen Deckbettbezug, - gemeinsam in eine bedruckte Pappbanderole eingesteckt und in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, buntbedruckten (nicht nach Batik-Verfahren handbedruckten) Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - die Kopfkissenbezüge sind mit einer Öffnung und einem innenseitigen, sog. Hotelverschluss in Form eines schmalen, durch Umschlagen und Festnähen gebildeten "Einsteckfaches" versehen, - der Deckbettbezug ist an einer Schmalseite mit einer Öffnung mit Reißverschluss ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf eine Herstellung auf Handwebstühlen, - wird überlicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck und der Beschaffenheit als Bettwäsche, - aufgrund der verarbeiteten Flächenerzeugnisse keine Ware der Unterposition 6302 1000. "Bettwäsche aus Spinnstoffen, aus Geweben, bedruckt, aus Baumwolle, nicht auf Handwebstühlen hergestellt, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
- **FRBTIFR-BTI-2023-05854** (FR): Linges de lit pour bébés, consistant en une parure de couette composée d'une housse de couette et d'une taie d'oreiller, confectionnés en tissu de coton imprimé. La housse ainsi que l'oreiller sont de coloris assortis. Existe en plusieurs modèles.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

### Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6302.21.00.89.0 andere, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.21.00.89?

Die Zolltarifnummer 6302.21.00.89 umfasst Bettwäsche, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.21.00.89?

Der Drittlandszollsatz für 6302.21.00.89 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6302.21.00.89?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630221. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.21.00.89?

6302.21.00.89 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6302.21.00.89 im Zolltarif eingeordnet?

6302.21.00.89 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630221 aus Baumwolle > 63022100 andere Bettwäsche, bedruckt, aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.21.00.89?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.21.00.89 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-07927. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.21.00.89?

TARIC-Code 6302.21.00.89 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6302210089 verlinken.
