# Zolltarifnummer 6302.40.00: Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken

> Die Zolltarifnummer 6302.40.00 steht für Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63024000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6302.40.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
    - 6302.40 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken
      - 6302.40.00 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5419/23-1** (DE): Tischwäsche, sog. Stehtischhusse, Foto siehe Anlage, - mit einem bedrucktem Pappeinleger in einem Polybeutel verpackt, - annähernd zylinderförmig, unten offen, - laut Antrag mit einem Durchmesser von 80 cm bis 85 cm; mit einer Höhe von ca. 85 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - am unteren Rand mit vier eingenähten Zuschnitten aus Geweben der Position 5903 (sog. Fuß- taschen), die über die Standfüße gezogen werden und so die Husse am Tisch fixieren, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
- **DEF/6593/08-1** (DE): Tischwäsche (Platzdeckchen), sog. Tischset/ Platzset, siehe Foto, - laut Antrag in verschiedenen Formen und Größen, veranschaulicht durch ein rechteckiges Muster mit den Abmessungen von etwa 46 cm x 30 cm, - aus 4,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken (Häkelware) aus laut Antrag 100% Chemiefasern, - Ware ist abgepasst hergestellt (gewirkt) und gebrauchsfertig (somit konfektioniert), - wird laut ergänzenden Antragsangaben üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnet sich insbesondere nach dem Verwendungszweck als Tischwäsche (Platzdeckchen; somit keine Ware zur Innenausstattung i.S.d. Position 6304).
- **LT08/15/0028** (LT): Megztos staltiesės Baltos spalvos, skalbiamos staltiesės, kurių išmatavimai: 140x140 cm, 230x150 cm, 183x140 cm, pagamintos iš sintetinių pluoštų.
- **FR-E4-2006-004468** (FR): NAPPE DE TABLE, EN BONNETERIE DE FIBRE SYNTHETIQUE, 100% POLYESTER, ASPECT DENTELLE, DE DIMENSIONS 140 X 190 CM.
- **DEF/4482/05-1** (DE): Tischwäsche (Tischdecke), sog. Tischdecke im Häkellook, uni, s. Abb.; - wird durch einen Probenabschnitt einer rechteckigen Tischdecke veranschaulicht, - soll in den Abmessungen 130 cm X 160 cm eingeführt werden, - aus 0,6 mm dicken, einfarbigen sog. Jacquard-Gewirken (Wirkspitze, sog. Raschel- Jacquard) aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern bogig geschnitten und gesäumt, somit konfektioniert, - wird nach der Materialbeschaffenheit üblicherweise regelmäßig gewaschen, stellt sich somit als Tischwäsche dar; damit keine Ware zur Innenausstattung (Zierdecke) der Pos. 6304.
- **DEF/4420/04-1** (DE): Tischwäsche (Tischdecke), siehe Foto, - quadratisch, in den Abmessungen: ca. 85 x 85 cm abgepaßt hergestellt (konfektioniert), - aus 2,5 mm dicken, einfarbigen, gehäkelten Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle so- wie aus 0,7 mm dicken, einfarbigen, teilweise mit Applikationsstickereien versehenen Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synth. Chemiefasern), - die Gewebe sind lt. Antrag flächenmäßig vorherrschend, die gehäkelten Gewirke, die den ca. 6 cm breiten Rand sowie mehrere Einsätze im Mittelteil bilden, sind nach Wert und Gesamteindruck als charakterbestimmend anzusehen, - an den Rändern bogenförmig gearbeitet, - wird üblicherweise regelmäßig gewaschen (lt. Waschanleitung im Textiletikett: 60°C- Wäsche); stellt sich somit als Tischwäsche dar (damit keine Ware zur Innenausstattung).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

### Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6302.40.00.00.0 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.40.00?

Die Zolltarifnummer 6302.40.00 umfasst Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.40.00?

Der Drittlandszollsatz für 6302.40.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6302.40.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630240. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.40.00?

6302.40.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6302.40.00 im Zolltarif eingeordnet?

6302.40.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630240 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.40.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.40.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5419/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.40.00?

KN-Code 6302.40.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63024000 verlinken.
