# Zolltarifnummer 6302.40.00.00: Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken

> Die Zolltarifnummer 6302.40.00.00 steht für Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6302400000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6302.40.00.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
    - 6302.40 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken
      - 6302.40.00.00 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI10940/26-1** (DE): Tischwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in verschiedenen Farben und Abmessungen, einzeln oder als fünfteiliges Set, -- in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd zylinderförmig, unten offen, -- aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Gewirken 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthe- tische Chemiefasern), -- am unteren Rand mit vier eingenähten, elastischen Bändern aus Gewirken aus Spinnstoffen (sog. Fußtaschen), die über die Standfüße eines Tisches gezogen werden und so die Ware am Tisch fixieren, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
- **DKBTI24-1670900** (DK): Varen er en strækdug af trikotage. Langs varens kanter er stoffet ombøjet og sømmet og fire steder er dugen forstærket med en lomme, velegnet til at fastgøres om et bordben. Varen anvendes til at dække og beskytte et rundt bord. Det er oplyst, at varen består af polyester og spandex. Varen er det oplyste til borde med en diameter på 183 cm og højde på 74 cm.
- **FRBTIFR-BTI-2023-04169** (FR): Linge de table, se présentant sous la forme d’un dessous de verre circulaire en étoffe de bonneterie de filaments synthétiques (polyester et polyamide), décoré sur tout son pourtour de pompons en fibres synthétiques (polyamide). L’article est conditionné pour la vente au détail par lot de 4 unités.
- **DEBTI18169/23-1** (DE): Tischwäsche, sog. Stehtischhusse, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Abmessungen, einzeln oder als fünfteiliges Set, - in einem Polybeutel verpackt, - annähernd zylinderförmig, unten offen; veranschaulicht durch ein Warenmuster in den Abmessungen (Ø x H) von laut Antrag 60 cm x 120 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - am unteren Rand mit vier eingenähten Zuschnitten aus einem elastischen, gewirkten Band (sog. Fußtaschen), die über die Standfüße gezogen werden und so die Husse am Tisch fixieren, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Unterposition (KN) 6302 5390. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
- **DEBTI31750/22-1** (DE): Tischwäsche, sog. Dekotuch für Tische, Foto siehe Anlage - als 2er Set in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag 150 cm x 40 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Schmalseiten jeweils mit einem großflächigen Aufdruck versehen, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), damit keine Ware der Position 5516, - wird üblicherweise gewaschen; kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche, somit keine Ware der Position 6304. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
- **DKBTI18-1640009** (DK): Varen er et elastisk overtræk til borde i trikotage. I hjørnerne af overtrække er varen forstærket med lommer af pvc, som bordbenene sættes i for at fastholde betrækket. Varen er kantsyet for at forhindre optrevling. Varen er at betragte som et indendørs overtræk, da det ikke vil kunne holde til at stå ude i dårligt vejr gennem længere tid. Overtrækket vil på denne baggrund heller ikke kun beskytte møblet under sig mod dårligt vejr over en længere periode. Varen betragtes som dækketøj, lavet af trikotage Overtrækket benyttes til at forskønne borde, ved at trække det over borde. Varen trækkes helt ned over benene på stolen/bordet. Varen har funktion af dækketøj og ikke som et beskyttende overtræk. Det er oplyst, at varen er lavet af polyester og spandex. Lommer af pvc.
- **DEBTI7505/19-1** (DE): Tischwäsche, sog. Tischdecke, Foto siehe Anlage - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 180 cm x 165 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Längsseiten jeweils mit einem großflächigen Aufdruck versehen, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen; kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche, - kein Werbedruck der Position 4911, da die Ware einen eigenen Gebrauchswert als Tischdecke hat. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
- **DEBTI21470/18-1** (DE): Tischwäsche, sog. Husse für Bartisch, Foto siehe Anlage - annähernd zylinderförmig, unten offen, mit einem Durchmesser von ca. 80 cm und einer Höhe von ca. 100 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - am unteren Rand mit vier eingenähten Zuschnitten aus einem elastischen, gewirkten Band (sog. Fußtaschen), die über die Standfüße gezogen werden und so die Husse am Tisch fixieren, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird üblicherweise gewaschen und kennzeichnet sich nach Material und Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche aus Spinnstoffen, aus Gewirken"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

### Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6302.40.00.00.0 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.40.00.00?

Die Zolltarifnummer 6302.40.00.00 umfasst Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.40.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6302.40.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6302.40.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630240. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.40.00.00?

6302.40.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6302.40.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6302.40.00.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630240 Tischwäsche aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.40.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.40.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI10940/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.40.00.00?

TARIC-Code 6302.40.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6302400000 verlinken.
