# Zolltarifnummer 6302.51.00: Bettwäsche, andere Tischwäsche, aus Baumwolle

> Die Zolltarifnummer 6302.51.00 steht für Bettwäsche, andere Tischwäsche, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63025100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6302.51.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
    - 6302.51 aus Baumwolle
      - 6302.51.00 Bettwäsche, andere Tischwäsche, aus Baumwolle

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ESBTIESBTI2026SOL140** (ES): Ropa de mesa, servilleta de algodón 100%, 150 g/m2. No de punto. Medidas: 11x11 rollos de 100 unidades y cajas de 36 rollos. 19x20 rollos de 100 unidades cajas de 24 rollos. Función o uso: Su destino es como ropa de mesa.
- **DEBTI4724/19-1** (DE): Umschlagtuch/Decke/Tischwäsche, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von ca. 160 cm x 100 cm (ohne Fransen), - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an den Längsseiten mit echter Webkante, an den Schmalseiten durch geknüpfte Fransen aus den Fäden des Gewebes befestigt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - stellt sich aufgrund des Materials und der Ausstattung nicht als Wäsche zur Körperpflege dar, - kann sowohl als Umschlagtuch getragen als auch als Decke oder Tischwäsche verwendet werden und stellt sich damit sowohl als Ware der Position 6214 als auch der Positionen 6301 und 6302 dar, damit ist eine Einreihung nach den AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich; die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kom- menden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DE981/16-1** (DE): Tuch, sog. Batist-Tuch weiß, Art. 42635, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - quadratisch, laut Antrag mit den Abmessungen von 95 cm x 95 cm, - aus einem ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - soll im Einzelhandel für den Hobby- und Freizeitbereich zur Weitergestaltung angeboten werden; kann sowohl als Halstuch als auch als Tischtuch verwendet werden, - da eine Einreihung nach den AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich ist, ist die Ware gemäß AV 3 c) der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6214 / 6302) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DE11220/14-1** (DE): Tuch, sog. Batist-Tuch, Art. 30540, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Sortiment in einem Polybeutel verpackt, - quadratisch, laut Antrag mit den Abmessungen von 55 cm x 55 cm, - aus einem ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Gewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - wird üblicherweise gewaschen, - soll im Einzelhandel für den Hobby- und Freizeitbereich zur Weitergestaltung angeboten werden; kann sowohl als Ziertaschentuch als auch als Tischdecke verwendet werden, - da eine Einreihung nach den AV 3 a) und AV 3 b) nicht möglich ist, ist die Ware gemäß der AV 3 c) der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6213 / 6302) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Tischwäsche, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DE13229/11-1** (DE): Tischwäsche, sog. Servietten 4er, Artikel 95000400020600, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als vierteiliges Set, - quadratisch; mit einer Seitenlänge von 45 cm, - aus einem 0,5 mm dicken, mit einem Streifenmuster bedruckten Gewebe (laut Antrag mit Teflon beschichtetes Canvasgewebe aus Baumwolle), - an den Rändern gesäumt (konfektioniert), - mit einem angenähten Etikett, - wird üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DE13230/11-1** (DE): Tischwäsche, sog. Tischläufer, Artikel 950018000220600, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von etwa 150 cm x 50 cm, - doppellagig, - mit einer Oberseite aus einem 0,4 mm dicken, mit einem Streifenmuster bedruckten Gewebe und einer Unterseite aus einem 0,4 mm dicken, einfarbigen (grünen) Gewebe; beide laut Antrag mit Teflon beschichtetem Canvasgewebe aus Baumwolle, - an den Rändern gesäumt (konfektioniert), - mit einem angenähten Etikett, - wird üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DE13228/11-1** (DE): Tischwäsche (Platzdeckchen), sog. Tisch - Set 4er, Artikel 95001300020600, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als vierteiliges Set, - rechteckig; in den Abmessungen von 47 cm x 34 cm, - doppellagig, - mit einer Oberseite aus einem 0,4 mm dicken, mit einem Streifenmuster bedruckten Gewebe und einer Unterseite aus einem 0,4 mm dicken, einfarbigen (grünen) Gewebe; beide laut Antrag mit Teflon beschichtetem Canvasgewebe aus Baumwolle, - an den Rändern gesäumt (konfektioniert), - mit einem angenähten Etikett, - wird üblicherweise regelmäßig gewaschen und kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Tischwäsche. "Tischwäsche, aus Geweben, aus Baumwolle"
- **DEF/1475/08-1** (DE): Andere Tischwäsche, sog. style@home Tischläufer, siehe Foto - aus 0,5 mm dicken, buntbedruckten (Streifen) Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - rechteckig, in den Abmessungen: etwa 52 cm x 143 cm, - an allen Seiten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (damit konfektioniert), - kennzeichnet sich nach der Art des Gewebes und dem Verwendungszweck (Tischläufer, der anstelle einer Tischdecke oder zum Schutz der Tischdecke verwendet wird) als Tischwäsche, die üblicherweise regelmäßig gewaschen wird, somit keine Ware zur Innenausstattung im Sinne der Position 6304.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

### Pos. 6302

Zu Unterposition 6302 51 00: 1. Warenzusammenstellung, bestehend aus: - einer rechteckigen Ware (183 x 274 cm), aus einem Gewebe (100 % Baumwolle) hergestellt, mit bogenförmig geschnittenen, eingefassten Rändern. Sie weist in ihrem mittleren Teil und an jeder Ecke Verzierungen in Form von eingearbeiteter Häkelspitze, von Applikationsstickerei und Stickerei in verschiedenen Farben auf (Tischdecke); - zwölf Waren von quadratischer Form (46 x 46 cm), aus demselben Baumwollgewebe hergestellt. Sie sind gesäumt und haben an einer Ecke Stickereimotive, wie sie in der Tischdecke erscheinen (Servietten). Unterposition 6302 51 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 und dem Wortlaut der KN-Codes 6302, 6302 51 und 6302 5190.

### Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6302.51.00.10 nach dem Batik-Verfahren handbedruckt
- 6302.51.00.90 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.51.00?

Die Zolltarifnummer 6302.51.00 umfasst Bettwäsche, andere Tischwäsche, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.51.00?

Der Drittlandszollsatz für 6302.51.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6302.51.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630251. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.51.00?

6302.51.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6302.51.00 im Zolltarif eingeordnet?

6302.51.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630251 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.51.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.51.00 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL140. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.51.00?

KN-Code 6302.51.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63025100 verlinken.
