# Zolltarifnummer 6302.99.10: Bettwäsche, aus Flachs (Leinen)

> Die Zolltarifnummer 6302.99.10 steht für Bettwäsche, aus Flachs (Leinen). Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63029910
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6302.99.10
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche
    - 6302.99 andere, aus anderen Spinnstoffen
      - 6302.99.10 Bettwäsche, aus Flachs (Leinen)

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1028/23-1** (DE): Küchenwäsche, sog. Geschirrtuch "Lime", Art.-Nr. 24081, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappanhänger aufgemacht, - rechteckig; in den Abmessungen von laut Antrag 50 cm x 70 cm, - aus ca. 0,7 mm dicken, bedruckten Geweben (keine Frottierware) aus laut Antrag 50 % Leinen, 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 10 % Baumwolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - mit einer Aufhängeschlaufe versehen, - wird üblicherweise gewaschen. "Küchenwäsche aus Spinnstoffen, aus Flachs (Leinen)"
- **DEBTI24529/22-1** (DE): Küchenwäsche, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rechteckig; in den Abmessungen von ca. 69 cm x 51 cm, -- aus einem buntgewebten Gewebe (keine Frottierware) aus 55 % Leinen und 45 % Baumwolle, -- an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), -- mit einer Aufhängeschlaufe versehen, -- wird üblicherweise gewaschen, -- aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses (keine Frottierware) und der Material- zusammensetzung keine Ware der Unterposition (KN) 6302 6000. "Küchenwäsche aus Spinnstoffen, aus Flachs (Leinen)"
- **DEBTI35758/18-1** (DE): Küchenwäsche, sog. Geschirrtuch halbleinen, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen von ca. 69 cm x 51 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe (keine Frottierware) aus laut Antrag 55 % Leinen und 45 % Baumwolle, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (somit konfektioniert), - mit einer Aufhängeschlaufe versehen, - wird üblicherweise gewaschen, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses (keine Frottierware) und der Materialzusammensetzung keine Ware der Unterposition (KN) 6302 6000. "Küchenwäsche aus Spinnstoffen, aus Flachs (Leinen)"
- **IE07NT-14-147-01** (IE): TEA TOWEL, WOVEN, COMPOSED OF 54% LINEN, 46% COTTON; THE TEA TOWEL IS PRITNED WITH A PICTURE OF A MAP OF IRELAND, SHOWING SOME OF THE TOWNS AND CITIES AND TOURIST ATTRACTIONS.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6302

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter Wäsche sind Waren zu verstehen, im Allgemeinen aus Baumwolle oder Leinen, jedoch auch aus Ramie, Hanf, Chemiefasern usw., die üblicherweise gewaschen werden. Dazu gehören: 1) Bettwäsche, z. B. Betttücher, Kopfkissenbezüge, Bezüge für Nackenrollen, Deckbettbezüge und Matratzenbezüge. 2) Tischwäsche, z. B. Tischdecken, Tischläufer, Auflegedecken, Tischservietten, Teeservietten, Taschen für Tischservietten, Unterlegdeckchen für Schüsseln und Gläser. Es ist zu beachten, dass bestimmte Waren dieser Art (z. B. Auflegedecken aus Spitze, Samt oder broschierten Geweben) nicht als Wäsche anzusehen sind; sie gehören normalerweise zu Pos. 6304. 3) Wäsche für die Körperpflege, z. B. Gesichtstücher, Handtücher (auch Rollhandtücher), Badetücher, Strandtücher, Waschhandschuhe. 4) Küchenwäsche, z. B. Geschirrtücher. …

### Pos. 6302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 7. Mai 1998 Az.: 7 K 3881/96 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Bei der Klägerin handelt es sich um ein Unternehmen, das die Herstellung und den Vertrieb von Bettwaren betreibt. Für ihr Unternehmen importiert sie aus ... die unter dem Namen „BETTY ALLERGUARD“ in den Handel gebrachten Erzeugnisse, die als Encasings bezeichnet werden. Diese Encasings dienen dazu, als Schutzbezüge über Matratzen, Kissen und das Steppbett gezogen zu werden. Sie sind aus einem speziellen Gewebe hergestellt, bei dem der Schussfaden aus 50 % Polyester und 50 % Nylon und der Kettfaden aus 100 % Polyester besteht. Diese synthetischen Chemiefasern werden in spezieller Webart verarbeitet, so dass eine besondere Dichtigkeit des Gewebes entsteht. Hierdurch werden Allergene ausgeschlossen (z.B. …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

### Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6302.99.10.00.0 aus Flachs (Leinen)

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6302.99.10?

Die Zolltarifnummer 6302.99.10 umfasst Bettwäsche, aus Flachs (Leinen). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6302.99.10?

Der Drittlandszollsatz für 6302.99.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6302.99.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6302.99.10?

6302.99.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6302.99.10 im Zolltarif eingeordnet?

6302.99.10 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6302 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche > 630299 andere, aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6302.99.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6302.99.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI1028/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6302.99.10?

KN-Code 6302.99.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63029910 verlinken.
