# Zolltarifnummer 6303.12.00.00.0: Gardinen, aus Gewirken oder Gestricken, aus synthetischen Chemiefasern

> Die Zolltarifnummer 6303.12.00.00.0 steht für Gardinen, aus Gewirken oder Gestricken, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63031200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6303.12.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6303 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)
    - 6303.12 aus synthetischen Chemiefasern
      - 6303.12.00.00.0 Gardinen, aus Gewirken oder Gestricken, aus synthetischen Chemiefasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI1293/25-1** (DE): Innenrollo, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend; mit Montagematerial, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Abmessungen; veranschaulicht durch ein Waren- muster in den max. Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 155 cm, an die Tür-/Fenstergröße durch Zuschneiden anpassbar, - aus einem plissierten, durchsichtigen, netzartigen, laut Untersuchungsergebnis mit Kunst- stoff getränkten Gewirke der Position 5903 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemie- fasern); mit Spannschnüren, - mit einem zusammensteckbaren Rahmen aus laut Antrag unedlem Metall, mit Verbindungs- elementen und Kappen aus laut Antrag Kunststoff und einer sog. Bürstendichtung, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag innen an einem (Dach-)fenster bzw. einer Tür angebracht; dient als Insekten- und Sonnenschutz, - stellt sich als Innenrollo dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst. "Innenrollo, aus Spinnstoffen, aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI58639/24-1** (DE): Innenrollo, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, mit Montagematerial, - aus einem ca. 195 cm x 117 cm großen, plissierten, durchsichtigen, netzartigen, laut Unter- suchungsergebnis mit Kunststoff getränkten Gewirke der Position 5903 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); mit Spannschnüren, - mit einer "Kassette" aus teleskopierbaren Schienen aus laut Antrag Aluminium mit Hohl- kammerprofilen aus laut Antrag Kunststoff, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird innen an einem Dachfenster angebracht und dient als Insekten- und Sonnenschutz, - stellt sich als Innenrollo dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 5608 erfasst. "Innenrollo, aus Spinnstoffen, aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI44516/21-1** (DE): Vorhang, Artikelnummer: 16590, Foto siehe Anlage, - als zweiteiliges Set gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen (L x B) von ca. 245 cm x 140 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, nicht durchscheinenden Samtgewirken aus laut Antrag 100 % Poly- ester (synthetische Chemiefasern), - am oberen Rand mit einem rückseitig angenähten Gewebeband ausgestattet, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. dadurch konfektioniert). "Vorhang, aus Spinnstoffen, aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE2357/15-1** (DE): Gardine, sog. Bistro-Fertig-Gardine, Art. 709277, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - laut Antrag in den Abmessungen von 160 cm x 30 cm, - aus einem ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten, lichtdurchlässigen Gewirke aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - am oberen Rand mit ovalen Aussparungen zum Durchführen der Gardinenstange, am unteren Rand bogenförmig zugeschnitten (somit konfektioniert). "Gardine, aus Spinnstoffen, aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE8696/09-1** (DE): Gardine (Fransengardine), sog. Fadenstore (Art.-Nr. 809950), siehe Foto, - in den Abmessungen laut Antrag von 90 cm x 245 cm (Breite und Länge), - am oberen Rand bestehend aus einem 6 cm breiten Zuschnitt aus 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), der Zuschnitt ist doppellagig zusammengenäht (somit konfektioniert), so dass an den Schmalseiten eine Gardinenstange eingeschoben werden kann, - der Hauptteil der Ware ist fransenartig mit ungebundenen Fäden gewirkt (Abstand der einzelnen Fäden ca. 2 bis 3 mm), - kann am unteren Rand auf die passende Länge zugeschnitten werden.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6303

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gardinen und Vorhänge, die z. B. an der Innenseite von Fenstern, vor Nischen oder an Theaterbühnen usw. aufgehängt werden. Hierbei kann es sich sowohl um leichte, durchsichtige als auch um halbdurchsichtige oder dichte Ware handeln. 2) Innenrollos, die normalerweise undurchsichtig und mit einer Feder-Aufrollvorrichtung versehen sind (z. B. für Eisenbahnwagen). 3) Fensterbehänge (Schabracken), die aus Gewebestreifen bestehen, die über dem Fenster so angebracht werden, dass sie den oberen Rand der Vorhänge bedecken, sowie Bettbehänge für Abdeck- und Dekorzwecke. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die so weit konfektioniert ist, dass es nur einer einfachen Bearbeitung bedarf, um daraus fertige Waren dieser Position herzustellen, z. B. …

### Pos. 6303

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3295/93 der Kommission vom 26. November 1993 1) (RV L 3295/93), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Vorhänge, konfektioniert, aus Stickerei auf einem Grundgewebe, das zu 52,7 % aus Leinen und zu 47,3 % aus Baumwolle besteht und 90,2 GHT des Erzeugnisses ausmacht. Auf den Stickfaden, der aus 100 % Baumwolle besteht, entfallen 9,8 % GHT. Unterposition 6303 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 d) und Unterpositions-Anmerkung 2 B c) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6303, 6303 99 und 6303 99 90. Verordnung (EU) Nr. 297/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. …

### Pos. 6303

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. November 1992 Az: VII K 8/92 Aus den Gründen: ... Mit der dem Rechtsvorgänger erteilten verbindlichen Zolltarifauskunft ... wies die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) „Cafehaus-Gardinen“, Meterware aus Gewirken von synthetischen Chemiefasern (Polyester), am oberen Rand mit eingewirkten Öffnungen zum Einziehen der Gardinenstange versehen, am unteren Rand bogig zugeschnitten, der Unterposition 6303 1200 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - (konfektionierte) Gardinen aus synthetischen Chemiefasern - zu. Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin ausführt, das Erzeugnis sei durch Schneiden mit einem heißen Stift in einfacher Weise gegen „Ausriefeln“ gesichert und somit gemäß Anmerkung 7 c) zu Abschnitt XI KN nicht als konfektioniert anzusehen. ... …

### Pos. 6303

Zu Unterpositionen 6303 12 00 bis 6303 99 90: Unter der Bezeichnung Gardinen sind Waren zu verstehen, die aus durchbrochenen oder durchscheinenden Flächenerzeugnissen gefertigt wurden (z.B. Gewirken, Gestricken, Geweben usw.). Sie sind lichtdurchlässig und bieten einen gewissen Sichtschutz. Innenrollos können sowohl durchscheinend als auch blickdicht als auch verdunkelnd sein und bis zum Boden reichen (z. B. Raffrollos oder Faltstores). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 469. Sitzung am 5. März 2009 entschieden, dass eine so genannte Schlaufengardine mit Beleuchtung als zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Schlaufengardine aus Organza Gewebe (Position 6303), einer elektrischen Lichterkette (Position 9405) und einem Netzteil (Position 8504), sog. Vorhang, Art. Nr. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6303.12.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6303.12.00.00.0 umfasst Gardinen, aus Gewirken oder Gestricken, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6303.12.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6303.12.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6303.12.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630312. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6303.12.00.00.0?

6303.12.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6303.12.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6303.12.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6303 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken) > 630312 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6303.12.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6303.12.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI1293/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6303.12.00.00.0?

Warennummer 6303.12.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63031200000 verlinken.
