# Zolltarifnummer 6303.92.90.10.0: Gardinen

> Die Zolltarifnummer 6303.92.90.10.0 steht für Gardinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63039290100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6303.92.90.10.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6303 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken)
    - 6303.92 andere, aus synthetischen Chemiefasern
      - 6303.92.90 andere
        - 6303.92.90.10 Gardinen
          - 6303.92.90.10.0 Gardinen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI31110/22-1** (DE): Gardine (Innenrollo), Foto siehe Anlage, - einzeln oder als zweiteiliges Set in einem Polybeutel zusammen mit Montagematerial verpackt, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Größen, veranschaulicht durch ein Warenmuster mit den Abmessungen von ca. 158 cm x 55 cm, - bestehend aus einem buntgewebten Gewebe aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), das abwechselnd als undurchsichtiges Gewebe und als durchsichtiges, lichtdurch- lässiges Drehergewebe (somit keine Ware der Unterposition 6303 9290 90) gearbeitet ist, - mit einer Schiene und Klemmhaltern aus laut Antrag Polyoxymethylen (Kunststoff) sowie einer Rollo- welle und einer Beschwerung aus laut Antrag Aluminium, - mit einer seitlichen Zugschnur stufenlos höhenverstellbar, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ermöglicht aufgrund des umgelegten, übereinander laufenden Gewebes eine individuelle Licht- dosierung im Raum, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Gardine, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI21114/21-1** (DE): Gardine (Innenrollo), Fotos siehe Anlage, - in einem Polybeutel zusammen mit Montagematerial verpackt, - in den Abmessungen (L x B) von ca. 152 cm x 46 cm, - bestehend aus einem einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), das abwechselnd als undurchsichtiges Gewebe und als durchsichtiges, lichtdurchlässiges Dreher- gewebe (somit keine Ware der Unterposition 6303 9290 90) gearbeitet ist, - mit einer Schiene und Klemmhaltern aus augenscheinlich Kunststoff sowie einer Rollowelle und einer Beschwerung aus augenscheinlich unedlem Metall, - mit einer seitlichen Zugschnur stufenlos höhenverstellbar, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ermöglicht aufgrund des umgelegten, übereinander laufenden Gewebes eine individuelle Licht- dosierung im Raum, - die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Gardine, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI16606/20-1** (DE): Gardine (Innenrollo), sog. Plissee, Foto siehe Anlage - in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung zusammen mit Montagematerial (Kunststoffteile) verpackt, - veranschaulicht durch ein Warenmuster in den Abmessungen von ca. 130 cm x 90 cm (Höhe x Breite), - bestehend aus einem plissierten, durchscheinenden, lichtdurchlässigen, einfarbigen Gewebe aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), an dem eine Kopf- und eine Unterleiste aus laut Antrag Aluminium und Kunststoff angebracht sind, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - mit Verspannungsschnüren stufenlos verstellbar, - das Gewebe bestimmt nach dem Umfang und im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware. "Gardine, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE14319/15-1** (DE): Gardine, sog. Fadengardine, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag in den Abmessungen von (L x B): 250 cm x 100 cm, - bestehend aus einem ca. 7 cm breiten Zuschnitt aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken und daran im Abstand von ca. 3 mm fransenartig angenähten Maschengarnen der Position 5606 aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern) mit einer Breite von ca. 1,5 mm, - der Zuschnitt ist schlauchartig zusammengenäht (somit konfektioniert), so dass an den Schmalseiten eine Gardinenstange eingeschoben werden kann, - kann am unteren Rand auf die passende Länge zugeschnitten werden, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmen die Maschengarne den Charakter der Ware. "Gardine, aus Spinnstoffen, nicht aus Gewirken oder Gestricken, aus synthetischen Chemiefasern, andere als in der Unterposition 6303 9210 genannte"
- **DE15964/16-1** (DE): Gardine, sog. Flächenvorhang grau, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - laut Antrag mit den Abmessungen (L x B): 60 x 245 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, lichtdurchlässigen, durchscheinenden Geweben aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), somit keine Ware der Codenummer 6303 9290 90 0, - an allen Rändern gesäumt; an einer Schmalseite mit einem eingenähten, im Querschnitt elipsenförmigen Hohlprofil aus augenscheinlich Kunststoff, an der anderen Schmalseite mit einem aufgenähten, sog. Flauschband versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Gardine aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE20177/11-1** (DE): Gardine, sog Gewebe mit Bleiband, Art. 400600, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - mit einer Breite laut Antrag von ca. 150 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, lichtdurchlässigen, durchscheinenden Geweben aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - an einer Längsseite gesäumt und mit einem in den Saum eingenähten Bleiband versehen, somit konfektioniert. "Gardine, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE9826/10-1** (DE): Innenrollo (Gardine). "Innenrollo, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern, Gardine"
- **DE9825/10-1** (DE): Gardine. "Gardine, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern (charakterbestimmend), und aus Kunststoff und unedlem Metall"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6303

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Gardinen und Vorhänge, die z. B. an der Innenseite von Fenstern, vor Nischen oder an Theaterbühnen usw. aufgehängt werden. Hierbei kann es sich sowohl um leichte, durchsichtige als auch um halbdurchsichtige oder dichte Ware handeln. 2) Innenrollos, die normalerweise undurchsichtig und mit einer Feder-Aufrollvorrichtung versehen sind (z. B. für Eisenbahnwagen). 3) Fensterbehänge (Schabracken), die aus Gewebestreifen bestehen, die über dem Fenster so angebracht werden, dass sie den oberen Rand der Vorhänge bedecken, sowie Bettbehänge für Abdeck- und Dekorzwecke. Zu dieser Position gehört ebenfalls Meterware, die so weit konfektioniert ist, dass es nur einer einfachen Bearbeitung bedarf, um daraus fertige Waren dieser Position herzustellen, z. B. …

### Pos. 6303

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3295/93 der Kommission vom 26. November 1993 1) (RV L 3295/93), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 2. Vorhänge, konfektioniert, aus Stickerei auf einem Grundgewebe, das zu 52,7 % aus Leinen und zu 47,3 % aus Baumwolle besteht und 90,2 GHT des Erzeugnisses ausmacht. Auf den Stickfaden, der aus 100 % Baumwolle besteht, entfallen 9,8 % GHT. Unterposition 6303 99 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 7 d) und Unterpositions-Anmerkung 2 B c) zu Abschnitt XI, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6303, 6303 99 und 6303 99 90. Verordnung (EU) Nr. 297/2012 der Kommission vom 2. April 2012 (ABL EU Nr. …

### Pos. 6303

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. November 1992 Az: VII K 8/92 Aus den Gründen: ... Mit der dem Rechtsvorgänger erteilten verbindlichen Zolltarifauskunft ... wies die beklagte Oberfinanzdirektion (OFD) „Cafehaus-Gardinen“, Meterware aus Gewirken von synthetischen Chemiefasern (Polyester), am oberen Rand mit eingewirkten Öffnungen zum Einziehen der Gardinenstange versehen, am unteren Rand bogig zugeschnitten, der Unterposition 6303 1200 der Kombinierten Nomenklatur (KN) - (konfektionierte) Gardinen aus synthetischen Chemiefasern - zu. Hiergegen richtet sich die Klage, zu deren Begründung die Klägerin ausführt, das Erzeugnis sei durch Schneiden mit einem heißen Stift in einfacher Weise gegen „Ausriefeln“ gesichert und somit gemäß Anmerkung 7 c) zu Abschnitt XI KN nicht als konfektioniert anzusehen. ... …

### Pos. 6303

Zu Unterpositionen 6303 12 00 bis 6303 99 90: Unter der Bezeichnung Gardinen sind Waren zu verstehen, die aus durchbrochenen oder durchscheinenden Flächenerzeugnissen gefertigt wurden (z.B. Gewirken, Gestricken, Geweben usw.). Sie sind lichtdurchlässig und bieten einen gewissen Sichtschutz. Innenrollos können sowohl durchscheinend als auch blickdicht als auch verdunkelnd sein und bis zum Boden reichen (z. B. Raffrollos oder Faltstores). Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - hat auf der 469. Sitzung am 5. März 2009 entschieden, dass eine so genannte Schlaufengardine mit Beleuchtung als zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer Schlaufengardine aus Organza Gewebe (Position 6303), einer elektrischen Lichterkette (Position 9405) und einem Netzteil (Position 8504), sog. Vorhang, Art. Nr. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6303.92.90.10.0?

Die Zolltarifnummer 6303.92.90.10.0 umfasst Gardinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6303.92.90.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 6303.92.90.10.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6303.92.90.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630392. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6303.92.90.10.0?

6303.92.90.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6303.92.90.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

6303.92.90.10.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6303 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken) > 630392 andere, aus synthetischen Chemiefasern > 63039290 andere > 6303929010 Gardinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6303.92.90.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6303.92.90.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI31110/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6303.92.90.10.0?

Warennummer 6303.92.90.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63039290100 verlinken.
