# Zolltarifnummer 6304.93.00.90: Andere Waren zur Innenausstattung, andere

> Die Zolltarifnummer 6304.93.00.90 steht für Andere Waren zur Innenausstattung, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6304930090
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6304.93.00.90
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6304 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
    - 6304.93 aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
      - 6304.93.00 andere, aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
        - 6304.93.00.90 Andere Waren zur Innenausstattung, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI14798/26-1** (DE): Fensterabdichtung, Foto siehe Anlage, - mit einer Gebrauchsanweisung und Montagematerial (selbstklebendes Hakenband) in einem Polybeutel und einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd in Form eines Rechteckes mit einer stark konvex gewölbten Längsseite, mit einer Länge von ca. 400 cm und einer Breite von ca. 7 cm bis max. ca. 40 cm, - aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - an den Seitenrändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit aufgenähten, sog. Flauschbändern aus Schlingengeweben versehen, - mit einem ca. 255 cm langen Zwei-Wege-Reißverschluss ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dient der Abdichtung einer Fensteröffnung bei Durchführung eines Abluftschlauches von mobilen Klimageräten, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Fensterabdichtung), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
- **FRBTIFR-BTI-2025-07863** (FR): Article d'ornementation et d'ameublement, confectionné en matière textile tissée de fibres synthétiques (polyester), se présentant sous la forme d'une housse de chaise à l'effigie du Père Noël. Dimensions : 45 x 73 cm
- **NLBTI2025-1571** (NL): Een kussenhoes met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - voor decoratie van een (woon)ruimte; - rechthoekig; - vervaardigd van geweven polyester met een rozen motief; - voorzien van een ritssluiting; - niet opgevuld; - geen voering; - afmetingen van ongeveer 50 x 30 x 0,01 cm; - een gewicht van ongeveer 150 gram. Per stuk verpakt in een kunststofzak met productinformatie.
- **NLBTI2025-1560** (NL): Een zogenoemde deurafdichtingsstrip met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - voor geluids- en temperatuurisolatie van een (woon)ruimte; - beschermt tegen stof, vuil en een luchtstroom; - wordt met klittenband aan de onderzijde van een deur over de breedte geplaatst; - buisvormig met een platte bovenzijde met klittenband over de breedte; - de buitenzijde is vervaardigd van textielstof van polyester;; - 3 staven van EPE-schuim met een lengte van ongeveer 31 cm, die aan de binnenzijde worden geplaatst; - voor deuren met een breedte tot 92,9 cm; - maximale kiervulling van 2,7 cm; - afmetingen van ongeveer 93 x 2,5 x 9 cm; - een gewicht van ongeveer 100 gram.
- **NLBTI2025-1559** (NL): Een zogenoemde tochtstrip voor deuren met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - voorkomt dat stof, vuil en een luchtstroom onder de deur doorkomt; - voor geluids-, licht-, geur- en temperatuurisolatie van een (woon)ruimte; - beschermt tegen ongedierte; - wordt op de grond onderaan tegen een deur aangelegd; - in de vorm van een langwerpige gelijkbenige driehoek; - de buitenzijde is vervaardigd van polyester textielstof; - de binnenzijde bestaat uit een spons van polyurethaan (PU) met een kern van zandzakken; - aan beide uiteinden zit een nylon trekring; - voor deuren met een breedte tot 90 cm; - maximale spleetvulling van 8,5 cm; - een gewicht van ongeveer 900 gram. Per stuk verpakt.
- **DEBTI44436/25-1** (DE): Rücksitzschutzdecke, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- annähernd kreuzförmig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von ca. 183 cm x 104 cm (Mittelteil) bzw. 77 cm x 35 cm (beide Seiten-"Flügel"), -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit einer geprägten Folie aus Kunststoff (kein Zell- kunststoff) laminierten Geweben der Position 5903 aus Antrag Polyacryl (synthetische Chemie- fasern), -- mit einer Randeinfassung aus Geweben, -- an einer Mittelteilschmalseite mit zwei längenverstellbaren Bändern, die jeweils mit einem Klick- verschluss aus Kunststoff versehen sind, -- an den Längsseiten der Seiten-"Fügel" mit jeweils zwei Bändern ausgestattet, die mit Kunststoff- schnallen längenverstellbar sind und über einen aufgeschobenen sog. Saugnapf aus Kunststoff verfügen, -- auf der Unterseite sind mehrere Klettverschlussbänder angebracht, -- wird im Auto zwischen Vorder- und Rücksitzen angebracht und dient dem Schutz der Sitze vor Tierhaaren und Schmutz, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich weder als erkennbares Kraftfahrzeugzubehör noch als Teil für Autositze dar, - nach Form und Verwendungszweck handelt es sich nicht um eine Ware der Position 6301. "Andere Ware zur Innenausstattung (Rücksitzschutzdecke), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI43373/25-1** (DE): Unterlage, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - von rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B) von ca. 44 , 5 cm x 33 , 5 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe der Position 5903, aus Garnen der Position 5604 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag: PVC) ummantelt (überzogen) wurden, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - dient als Unterlage z. B. für Geschirr bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicher- weise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Aus- stattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Unterlage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI43386/25-1** (DE): Unterlage, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - von rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B) von ca. 44 , 5 cm x 33 , 5 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe der Position 5903, aus Garnen der Position 5604 aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die vor dem Weben mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag: PVC) ummantelt (überzogen) wurden, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Säumen konfektioniert, - dient als Unterlage z. B. für Geschirr bei Tisch; wird insbesondere wegen des Materials üblicher- weise nicht gewaschen und kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks und der Aus- stattung als Ware zur Innenausstattung, somit keine Tischwäsche der Position 6302. "Andere Ware zur Innenausstattung (Unterlage) aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6304

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Gegenstände zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Waren der vorhergehenden Positionen oder der Pos. 9404, für Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Theater, Kirchen usw. und ähnliche Waren zur Innenausstattung von Schiffen, Eisenbahnen, Flugzeugen, Wohnwagen, Autos und ähnlichen Beförderungsmitteln. Zu diesen Waren gehören Wandbehänge und Ausstattungen aus Spinnstoffen für Zeremonien (z. B. für Hochzeiten oder Begräbnisse); Moskitonetze oder Netze für Betten (einschließlich derjenigen, die in Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 63 genannt sind); Bettüberwürfe (andere als solche der Pos. 9404); Kissenbezüge, Schonbezüge für Möbel, Sesseldecken; Tischdecken (ausgenommen solche mit Merkmalen von Fußbodenbelägen – siehe Anm. …

### Pos. 6304

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 651/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 (ABL EU Nr. L 153, Seite 3) (RV L652/2007): 3. Ware aus Spinnstoffen zur Innenausstattung von Kraftfahrzeugen. Sie ist dazu bestimmt, auf Sitze von Kraftfahrzeugen gelegt zu werden und besteht aus einem mehrlagigen wattierten gesteppten Spinnstofferzeugnis mit Außenseiten aus einem Baumwollgewebe und einer Mittellage aus Vliesstoff, die als Polsterung dient. (Sitzbezug) (siehe Foto Nr. 642) Unterposition 6304 92 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6304 und 6304 92 00. Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 6304, wonach Waren zur Innenausstattung Spinnstofferzeugnisse für Kraftfahrzeuge beinhalten. …

### Pos. 6304

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 4. Juli 2006 Az.: 6 K 1952/04 Z Aus den Gründen: Tatbestand: Strittig ist die Tarifierung eines Kissenbezugs. Die Klägerin begehrte beim Beklagten die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft -vZTA- für die Einreihung eines als "pillow case …" bezeichneten Kissenbezugs von 41,7 mal 32,7 cm Größe aus 0,4 Millimeter dicken, einfarbig gelb-orangen Geweben aus 100%. Baumwolle, welcher durch Zusammennähen konfektioniert und an einer Längsseite mit einer gesäumten Öffnung zum Einstecken einer Kissenfüllung versehen ist, wobei an der Öffnung eine Lage des Stoffes ca. 10 cm 'nach innen umgeschlagen ist. Am Rand der umgeschlagenen Stofflage befindet sich, der Innenseite zugewandt, ein ca. 8 cm langer und 1 cm hoher, in blauer Farbe aufgedruckter Schriftzug. "…" mit entsprechendem Logo. …

### Pos. 6304

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Die hierher gehörenden Kissenbezüge zur Innenausstattung kennzeichnen sich dadurch, dass sie in der räumlichen Umgebung, in der sie verwendet werden, eine dekorative Wirkung entfalten, die so erheblich ist, dass eine gegebenenfalls mögliche weitere Verwendung als Bettwäsche zurücktritt (Zierkissenbezüge). Anhaltspunkte dafür, dass es sich um Kissenbezüge dieser Position handelt, können eines oder mehrere der folgenden Merkmale sein: - grob strukturierte, feste (steife) oder sehr feine, empfindliche Gewebe oder Gewirke/Gestricke des Kissenbezugs, - Stickereien (z. B. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6304.93.00.90.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6304.93.00.90?

Die Zolltarifnummer 6304.93.00.90 umfasst Andere Waren zur Innenausstattung, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6304.93.00.90?

Der Drittlandszollsatz für 6304.93.00.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6304.93.00.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630493. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6304.93.00.90?

6304.93.00.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6304.93.00.90 im Zolltarif eingeordnet?

6304.93.00.90 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6304 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 > 630493 aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken) > 63049300 andere, aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6304.93.00.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6304.93.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI14798/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6304.93.00.90?

TARIC-Code 6304.93.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6304930090 verlinken.
