# Zolltarifnummer 6305.39.00.99: Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere

> Die Zolltarifnummer 6305.39.00.99 steht für Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6305390099
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6305.39.00.99
- Drittlandszollsatz: 7,2 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6305 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken
    - 6305.39 andere
      - 6305.39.00 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere
        - 6305.39.00.99 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 7,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **ESBTIESBTI2023SOL884** (ES): Saco textil confeccionada en tejido no de punto con fibras sintéticas de poliéster. Se cierra estirando los cordones mediante un nudo. Dispone de distintas medidas en función del tamaño de la almohada. Se utiliza para el transporte de la almohada desde la tienda al hogar. La almohada se transporta en el saco y posteriormente se saca para su uso.
- **DEBTI345/18-1** (DE): Sack zu Verpackungszwecken, sog. Sandsack, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in den Abmessungen: 25 cm x 100 cm, 25 cm x 120 cm bzw. 27 cm x 120 cm, -- aus einem etwa 0,8 mm dicken, buntgewebten, undichten Doppelgewebe aus: --- Monofilen, mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, aus laut Antrag Polyethylen (synthetische Chemiefasern) und --- Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, aus laut Antrag Polyethylen (synthetischer Spinnstoff), --- mit einem Gesamtanteil an Monofilen von 59,4 GHT und an Streifen von 40,6 GHT, - an einer Schmalseite offen, - an den Längsseiten und der anderen Schmalseite bindungstechnisch abgebunden und damit abgepasst hergestellt (u. a. somit konfektioniert), zusätzlich an dieser Schmalseite mit einem Eingriff verstehen, - unmittelbar gebrauchsfertig. "Sack zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 3211 bis 6305 3390 genannte, aus Geweben"
- **DE12942/12-1** (DE): Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Tasche in schwarz für Bettwaren (Decken und Kopfkissen), Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: etwa 80 cm (Breite) x 40 cm (Höhe) x 16 cm (Tiefe), - aus Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetischer Spinnstoff), die auf der Innenseite wahrnehmbar mit Kunststoff (augenscheinlich kein Zellkunststoff) überzogen sind (Gewebe der Position 5903), - oben mit zwei Griffen aus Gewebe aus Spinnstoff, - auf der Vorderseite bestickt, - an einem Seitenteil mit einer sog. Einstecktasche aus Kunststofffolie, - an den Rändern mit Draht aus unedlem Metall (mit Kunststoff (sog. Goldbiesen) ummantelt) verstärkt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einer entlang der der Oberseite sowie der Seitenteile verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, - an der Unterseite mit einem sog. Luftloch ausgestattet, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - wird nach der Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 bis 6305 33 genannte, aus Geweben"
- **DE12941/12-1** (DE): Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Tasche für Bettwaren (Decken und Kopfkissen), Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: etwa 65 cm (Breite) x 45 cm (Höhe) x 15 cm (Tiefe), - aus Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetischer Spinnstoff), die auf der Innenseite wahrnehmbar mit Kunststoff (augenscheinlich kein Zellkunststoff) überzogen sind (Gewebe der Position 5903), - oben mit zwei Griffen aus Gewebe aus Spinnstoff; mittels Klettverschluss zu verbinden, - auf der Vorderseite bestickt, - an einem Seitenteil mit einer sog. Einstecktasche aus Kunststofffolie, - an den Rändern mit Kunststoff verstärkt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einer entlang der der Oberseite sowie jeweils eines Teils der Seitenteile verlaufenden Öffnung mit Reiß- verschluss, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - wird nach der Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 bis 6305 33 genannte, aus Geweben"
- **DE12939/12-1** (DE): Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Tasche für Bettwaren (Decken und Kopfkissen), Foto siehe Anlage, - laut Antrag in den Abmessungen: 60 cm (Breite) x 40 cm (Höhe) x 15 cm (Tiefe), - aus Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetischer Spinnstoff), die auf der Innenseite wahrnehmbar mit Kunststoff (augenscheinlich kein Zellkunststoff) überzogen sind (Gewebe der Position 5903), - oben mit zwei Griffen aus Gewebe aus Spinnstoff, - auf der Vorderseite bedruckt, - auf der Rückseite mit einer sog. Einstecktasche aus Kunststofffolie, - durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einer entlang der der Oberseite sowie jeweils eines Teils der Seitenteile verlaufenden Öffnung mit Reiß- verschluss, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - wird nach der Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 bis 6305 33 genannte, aus Geweben"
- **DE5957/12-1** (DE): Beutel zu Verpackungszwecken, sog. Tragetasche, Artikel 98975-10, Foto siehe Anlage, - in den Abmessungen: etwa 62 cm (Breite) x 50 cm (Höhe) x 14 cm (Tiefe), - bestehend aus: -- Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetischen Chemiefasern), die auf der Innenseite wahrnehmbar mit Kunststoff (augenscheinlich kein Zellkunststoff) überzogen sind (Gewebe der Position 5903), -- klarsichtiger Kunststofffolie (Meterware des Kapitels 39), - mit folgendem Aufbau: -- Vorderseite: --- links aus klarsichtiger Kunststofffolie (etwa 4/7 der Breite) und rechts aus Gewebe, -- Rückseite: --- mittig aus klarsichtiger Kunststofffolie (etwa 4/9 der Fläche) und an den Rändern aus Gewebe, -- Seitenteile: --- oberes, unteres und linkes Seitenteil aus Gewebe, --- links Seitenteil mittig aus klarsichtiger Kunststofffolie (etwa 1/4 der Fläche) und an den Rändern aus Gewebe, -- die Rückseite und das linke Seitenteil sind zum Teil doppelt gearbeitet (Einschublaschen aus Kunststofffolie), - an den Rändern mit Draht aus unedlem Metall (mit Kunststoff ummantelt) verstärkt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - vorn mit dem Schriftzug "bugatti" bedruckt, - mit einem Griff aus Geweben ausgestattet, - mit einer entlang der Schmalseiten und der oberen Längsseite verlaufenden Öffnung mit Reißverschluss, - dient als Aufbewahrungsbehältnis für Bettwaren zum Transport und zur Lagerung bis zum Verkauf, - wird nach der Gesamtbeschaffenheit nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck verleihen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber dem Kunststoff der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Beutel zu Verpackungszwecken, aus synthetischen Spinnstoffen, anderer als in den Unterpositionen 6305 32 bis 6305 33 genannte, aus Geweben"
- **AT2011/000593** (AT): Beutel zu Verpackungszwecken - durch Zusammennähen konfektioniert, - mit einer Abmessung von ca. 48 x 25 cm (in flachem Zustand), - bestehend aus einem Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (100 % Polyester laut Antragsteller) - am oberen Rand mit einer Kordel und einem Metallverschluß verschließbar, - mit diversen Aufdrucken versehen, - wird laut Antrag für die Aufbewahrung von Vorhangschloss-Sets herangezogen, - das Wesen der Ware wird durch den Spinnstoff bestimmt.
- **FR-E4-2007-001380** (FR): PETIT SACHET EN TISSU 100% POLYESTER, ASPECT ORGANZA TRANSPARENT, ENTIEREMENT DOUBLE, AVEC UN CORDON A NOUER, DESTINE A L'EMBALLAGE DE DIVERS ARTICLES, BIJOUTERIE, PRODUITS COSMETIQUES ETC...

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6305

Zu Unterposition 6305 39: 1. Tasche für Steppdecke („Quilt bag“), bestehend aus einer Vorderseite aus transparentem Polyethylen (0,10 mm dick), die anderen Seiten aus Vliesstoff (65 g/m²) aus künstlichen Spinnstoffen des Kapitels 56, einem Reißverschluss, einem Griff und einer Einfassung aus Vliesstoff (75 g/m²). Sie ist für die Verpackung von Steppdecken für den Verkauf bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

### Pos. 6305

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 24.1.2008 Az: 4 K 274/07 Aus den Gründen: Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe der erhobenen Einfuhrabgaben. Die Klägerin beantragte am … 2002 und am … 2003 beim Beklagten die Überführung von … bzw. … Ballen einer als "Säcke aus Polypropylen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 120 g" unter der Codenummer 6305 32 89 00 0 1) angemeldeten Ware mit Ursprung in China zum freien Verkehr. Den Anmeldungen hinsichtlich der Tarifierung folgend, setzte der Beklagte die Einfuhrabgaben mit Bescheiden vom … 2002 und … 2003 in Höhe von … bzw. … fest. Ende 2004 fand bei der Klägerin eine Außenprüfung statt, die mit Bericht vom … 2005 endete. Nach den im Prüfbericht enthaltenen Feststellungen sind die eingeführten Säcke in die Codenummer 6305 33 91 00 0 einzureihen. …

### Pos. 6305

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Verschiedene Typen von flexiblen Schüttgutbehältern dieser Position sind im folgenden abgebildet (Auszug aus dem RZZ-Dokument 36.687 vom 28. Juni 1991): Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 180. Sitzung entschieden, dass Säcke zur Lagerung und zum Transport von Pflanzenabfällen, die nachfolgendes Aussehen haben können, in die Position 6307 einzureihen sind: Warenbeschreibung So genannte Gartensäcke aus Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse von weniger als 5 mm Breite sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, der Anmerkung 2 a) 1 zu Kapitel 59, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63 und der Anmerkung 7 f) zu Abschnitt XI in die Position 6307 (KN-Code 6307 9098) einzureihen. …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6305.39.00.99.0 andere, andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6305.39.00.99?

Die Zolltarifnummer 6305.39.00.99 umfasst Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6305.39.00.99?

Der Drittlandszollsatz für 6305.39.00.99 beträgt 7,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6305.39.00.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630539. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6305.39.00.99?

6305.39.00.99 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6305.39.00.99 im Zolltarif eingeordnet?

6305.39.00.99 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6305 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken > 630539 andere > 63053900 aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6305.39.00.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6305.39.00.99 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2023SOL884. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6305.39.00.99?

TARIC-Code 6305.39.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6305390099 verlinken.
