# Zolltarifnummer 6306.12.00.00.0: Planen und Markisen, aus synthetischen Chemiefasern

> Die Zolltarifnummer 6306.12.00.00.0 steht für Planen und Markisen, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63061200000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6306.12.00.00.0
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
    - 6306.12 aus synthetischen Chemiefasern
      - 6306.12.00.00.0 Planen und Markisen, aus synthetischen Chemiefasern

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI29691/25-1** (DE): Markise, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch Abbildungen und einen Musterabschnitt des Markisenstoffes, - laut Antrag: -- noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial und Not-Handkurbel, -- in verschiedenen Abmessungen, -- mit Gelenkarmen und einem Gehäuse (sog. Kassette) aus unedlem Metall, -- mit einem eingebauten Motor mit Windsensor sowie einer integrierten LED-Beleuchtung mit Fernbedienung zur Steuerung der Markise und der Beleuchtung ausgestattet, - aus ca. 0,5 mm dicken, widerstandsfähigen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - zur Montage an der Wand, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI51388/24-1** (DE): Markise mit Motor und LED-Beleuchtung, sog. Kassettenmarkise, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in den Abmessungen von 6 m x 3 m, -- aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus Acryl (synthetische Chemiefasern), -- mit Gelenkarmen und einem Gehäuse (sog. Kassette) aus überwiegend unedlem Metall, -- mit einem eingebautem Motor mit Fernbedienung zur Steuerung der Markise ausgestattet, -- vorn und an den Ausziehelementen der Markise mit angebrachter LED-Beleuchtung, -- zur Montage an der Wand, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI4123/24-1** (DE): Markise, sog. Better Home Klemmmarkise Sonnenschutz mit Handkurbel Beige, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial, - laut Antrag in den Abmessungen von 120 cm x 200 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die Gewebe sollen mit Kunststoff (laut Antrag: Polyurethan) beschichtet sein, ein „Beschichten“ mit Kunststoff ist mit bloßem Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), - mit einem Gestell mit Höhenausgleich aus laut Antrag unedlem Metall, einer Vorrichtung zum Ein- und Ausfahren und einer Handkurbel ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI33716/21-1** (DE): Markise mit Motor und LED-Beleuchtung, sog. Kassettenmarkise, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch einen Musterabschnitt und Abbildungen, - stellt sich als zusammengesetzte Ware, lt. Antrag aus Markise, Motor und LED-Beleuchtung, dar, - Markise: -- laut Antrag in den Abmessungen von 6 m x 3 m, -- aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag Acryl (synthetische Chemiefasern), -- mit Gelenkarmen und einem Gehäuse (sog. Kassette) aus laut Antrag überwiegend unedlem Metall, -- zur Montage an der Wand, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- die Gewebe verleihen der Ware im Hinblick auf den Verwendungszweck und den Gesamteindruck ihren wesentlichen Charakter, - Motor: -- zum Verstellen der Markise, -- mit Fernbedienung - LED-Beleuchtung: -- laut Antrag vorn und an den Ausziehelementen der Markise angebracht, - im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und den Umfang verleiht die Markise der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DEBTI2792/19-1** (DE): Plane, sechs Abspanngurte und sechs Erdnägel (sog. Heringe), sog. Qeedo Smart Tarp, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, gemeinsam in einem Spinnstoffbeutel mit Kordelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Plane: -- flaches Erzeugnis; quadratisch, laut Antrag in den Abmessungen von: ca. 300 cm x 300 cm, -- aus ca. 0,1 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), die Gewebe weisen auf der Innenseite einen Glanz auf, ein Bestreichen mit Kunststoff ist mit dem bloßen Auge jedoch nicht wahrnehmbar (keine Meterware der Position 5903), -- an den Rändern teilweise verstärkt gearbeitet, mit Schlaufen zur Befestigung ausgestattet sowie durch Umschlagen und Festnähen gesäumt (u. a. damit konfektioniert), - Abspanngurte: -- mit einer Länge von ca. 2,50 m; aus einem ca. 3 mm dicken Rundgeflecht aus Spinnstoffen, mit enger Flechtweise und festem Gefüge (
- **DEBTI2790/19-1** (DE): Planen, sog. Qeedo Quick Hub 20 Seitenwände grau, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Spinnstoffbeutel mit Kordelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - flache Erzeugnisse; rechteckig, in den Abmessungen von: ca. 142 cm x 163 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Schlaufen, Kunststoffknebeln, aufgenähten Hakenbändern und einer Metallöse zur Befestigung ausgestattet, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - dienen laut Antrag als Seitenteile einer gartenschirmähnlichen (schirmzeltähnlichen) Ware; u. a. keine Waren der Position 6603, da Teile aus Spinnstoffen vom Kapitel 66 ausgenommen sind, - stellen sich als Zeltplanen dar, somit Einreihung als Planen und keine Waren der Position 6307. "Planen aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE3600/14-1** (DE): Plane, sog. Seitenteil Alina, Artikel 167776, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig; den Abmessungen des Pavillons Alina angepasst, - in den Abmessungen: ca. 2,10 m (Höhe) x 3 m (Breite); am oberen Rand mit abgeschrägten Ecken, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); einseitig (Innenseite) mit einem silberfarbenen Farbaufstrich ("silver coating") versehen, der mit bloßem Auge wahrnehmbar ist (Gewebe der Position 5907), - am oberen Rand und an den Seitenrändern mit angenähten Schlaufen mit Druckknöpfen zur Befestigung an einem Pavillon-Gestell (nicht Gegenstand dieser vZTA) versehen, - in halber Höhe sowie ca. 12 cm oberhalb des unteren Rands mit über die gesamte Breite verlaufenden, aufgenähten Durchschuböffnungen, durch die laut Antrag beschwerende Stangen (nicht Gegenstand die- ser vZTA) geschoben werden können, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - stellt sich als Seitenteil eines Gartenpavillons nicht als unfertiger Gartenpavillon, sondern als Zeltplane dar (somit Einreihung als Plane). "Plane aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"
- **DE4080/17-1** (DE): Markise, sog. Klemmmarkise, Foto siehe Anlage, - anhand eines Fotos und eines Gewebeabschnitts veranschaulicht, - noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial und Anleitung, - laut Antrag: -- in den Abmessungen von 250 cm x 130 cm bzw. 300 cm x 130 cm, -- mit einem Rahmen aus Stahlrohr (unedlem Metall) und einer Kurbel ausgestattet, -- aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durch Zusammenfügen konfektioniert, - die Gewebe aus Spinnstoffen verleihen der Ware insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck und den Umfang den Charakter. "Markise aus Spinnstoffen, aus synthetischen Chemiefasern"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört eine Reihe von Waren aus Spinnstoffen, im Allgemeinen aus Gewebe, deren gemeinsame Charakteristik darin besteht, dass sie üblicherweise aus widerstandsfähigen, dicht strukturierten Flächenerzeugnissen hergestellt sind. 1. Planen sind Waren, die dazu bestimmt sind, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahnwagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. Sie werden gewöhnlich aus beschichteten oder unbeschichteten Geweben aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen oder aus verhältnismäßig schweren Leinwand-/Canvasgeweben aus Hanf, Jute, Flachs oder Baumwolle hergestellt und sind wasserdicht. Die aus Leinwand/Canvas hergestellten werden gewöhnlich mit Teer oder Chemikalien wasserdicht und verrottfest gemacht. …

### Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

### Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6306.12.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6306.12.00.00.0 umfasst Planen und Markisen, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6306.12.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6306.12.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6306.12.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630612. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6306.12.00.00.0?

6306.12.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6306.12.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6306.12.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen > 630612 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6306.12.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6306.12.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29691/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6306.12.00.00.0?

Warennummer 6306.12.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63061200000 verlinken.
