# Zolltarifnummer 6306.29.00: Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen

> Die Zolltarifnummer 6306.29.00 steht für Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63062900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6306.29.00
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
    - 6306.29 aus anderen Spinnstoffen
      - 6306.29.00 Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI3274/26-1** (DE): Zelt, Foto siehe Anlage, - durch Abbildungen und zwei Stoffabschnitte (Dachbespannung bzw. Seitenteile) veranschaulicht, - laut Antrag: -- in einer einfachen Tragetasche und in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial, -- als Gartenpavillon gearbeitet; mit einer rechteckigen Grundfläche von 290 cm x 290 cm und einer Höhe von 246 cm, -- mit einer Grundkonstruktion aus Stahlrohr, - mit einer Dachbespannung und vier Seitenteilen aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus laut Antrag synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, die beidseitig mit einer Folie aus Kunststoff laminiert sind (Meterware der Position 5903); laut Antrag an drei Seiten mit "Fenstern" aus augenscheinlich klarsichtiger Kunst- stofffolie versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht. "Zelt aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
- **DEBTI3283/26-1** (DE): Zelt, Foto siehe Anlage, - durch Abbildungen und zwei Stoffabschnitte (Dachbespannung bzw. Seitenteile) veranschaulicht, - laut Antrag: -- in einer einfachen Tragetasche und in einem Pappkarton verpackt; noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Montagematerial, -- als Gartenpavillon mit Walmdach gearbeitet; mit einer rechteckigen Grundfläche von 584 cm x 292 cm und einer Höhe von 255 cm, -- mit einer Grundkonstruktion aus Stahlrohr, - mit einer Dachbespannung und sechs Seitenteilen aus ca. 0 , 1 mm dicken, einfarbigen Geweben aus Streifen aus laut Antrag synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm, die beidseitig mit einer Folie aus Kunststoff laminiert sind (Meterware der Position 5903); laut Antrag an vier Seiten mit "Fenstern" aus augenscheinlich klarsichtiger Kunst- stofffolie versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht. "Zelt aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
- **FRBTIFR-BTI-2023-03990** (FR): Article composite, de type tente de réception ou de festivités, temporaire, pour usage extérieur, composé : -d'un toit en toile de tissu de lames synthétiques de matière plastique (polyéthylène), d'une largeur apparente n’excédant pas 5 mm, le textile n'est pas enduit de matière plastique visible à l’œil nu, -de tubes en métal (acier), -de croisillons et de pieds en matière plastique (PVC), -et de panneaux latéraux en toile de tissu de lames synthétiques de matière plastique (polyéthylène) dont certains comportent des fenêtres translucides. Dimensions : hauteur latérale : 200 cm, hauteur faîtage : 260 cm, largeur : 3 m, longueur : 3 m.
- **FRBTIFR-BTI-2023-03991** (FR): Article composite, de type tente de réception ou de festivités, temporaire, pour usage extérieur, composé : -d'un toit en toile de tissu de lames synthétiques de matière plastique (polyéthylène), d'une largeur apparente n’excédant pas 5 mm, le textile n'est pas enduit de matière plastique visible à l’œil nu, -de tubes en métal (acier) traités avec une poudre époxy blanche, -de croisillons et de pieds en matière plastique (PVC), -et de panneaux latéraux en toile de tissu de lames synthétiques de matière plastique (polyéthylène) dont certains comportent des fenêtres translucides. Dimensions : hauteur : 2,6 m, hauteur latérale : 200 cm, hauteur faîtage : 260 cm, largeur : 3 m, longueur : 6 m.
- **FRBTIFR-BTI-2023-04000** (FR): Article composite, de type tente de réception ou de festivités, temporaire, pour usage extérieur, composé : -d'un toit en toile de tissu de lames synthétiques de matière plastique (polyéthylène), d'une largeur apparente n’excédant pas 5 mm, le textile n'est pas enduit de matière plastique visible à l’œil nu, -de tubes en métal (acier), traités avec de la poudre époxy blanche, -de croisillons et de pieds en matière plastique (PVC), -et de panneaux latéraux en toile de tissu de lames synthétiques de matière plastique (polyéthylène) dont certains comportent des fenêtres translucides. Dimensions : hauteur : 2,6 m, hauteur latérale : 200 cm, hauteur faîtage : 260 cm, largeur : 3 m, longueur : 9 m.
- **DEBTI6066/23-1** (DE): Zelt, sog. Partyzelt, Art.-Nr. HHM 374811, Fotos siehe Anlage, - durch Abbildungen und einen Musterabschnitt der Dach- und Pfostenbespannung veranschaulicht, - als Gartenpavillon gearbeitet, - laut Antrag: -- in einem Karton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, -- in den Abmessungen von (B x T x H) 3 m x 3 m x 2,45 m, -- mit einer Grundkonstruktion aus Stahl mit vier Eckpfosten, - mit einer Dach- und Pfostenbespannung aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus Streifen aus synthetischer Spinn- masse (laut Antrag Polyethylen) mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm (somit keine Ware des Kapitels 39), - an allen Seiten offen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Zelt, da die Ware das Bilden eines geschlossenen Raumes ermöglicht, somit keine Ware der Unterposition 6306 9000, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung als Zelt bestimmt das Gewebe aus Spinnstoffen den Charakter der Ware. "Zelt aus Spinnstoffen, aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse"
- **FRBTIFR-BTI-2022-04225** (FR): Article composite, similaire à un auvent, dotée d’une armature composée d’arceaux verticaux et de tubes horizontaux, en acier galvanisé, sur laquelle est repose une bâche, de forme rectangulaire, en tissu à armure toile, de lames de polyéthylène, dont la largeur apparente n’excède pas 5 mm (max 3 mm), enduit sur ses deux faces de matière plastique non alvéolaire, non perceptible à l’œil nu. La bâche comporte des œillets, et est fixée et tendue sur la structure en acier au moyen de tendeurs à cliquet. L’article est utilisé pour créer un espace couvert entre des containers, des murs en béton ou encore des murs de silos, et forme un abri provisoire dans le cadre d'installation de chantier pour la construction. Dimensions : 6 × 6 m.
- **DEF/4236/04-1** (DE): Zelt, sog. Carport - mit einer Grundfläche von 3 m x 6 m, - bestehend aus einem Stahlrohrgestänge und - charakterbestimmend - aus Geweben aus Streifen aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Streifenbreite von weniger als 5 mm, durch Nähen konfektioniert, - die Gewebe weisen beidseitig einen Glanz auf, ein Überziehen mit Kunststoff ist aber mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar (damit keine Ware des Kap 39), - die Gewebe bilden das Dach und die 8 Seitenteile, dadurch wird ein geschlossener Raum gebildet; die Ware erfüllt daher die Begriffsbestimmung für ein "Zelt", - teilweise weisen die Seitenteile bogenförmige "Fenster" (sog. Kirchenfenster) aus durch- sichtiger Kunststofffolie auf, - mit Zubehör (z. B. Eckverbindungen), das die Einreihung nicht beeinflusst.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört eine Reihe von Waren aus Spinnstoffen, im Allgemeinen aus Gewebe, deren gemeinsame Charakteristik darin besteht, dass sie üblicherweise aus widerstandsfähigen, dicht strukturierten Flächenerzeugnissen hergestellt sind. 1. Planen sind Waren, die dazu bestimmt sind, im Freien lagernde oder auf Schiffen, Eisenbahnwagen, Lastwagen usw. verladene Waren gegen Witterungsunbilden zu schützen. Sie werden gewöhnlich aus beschichteten oder unbeschichteten Geweben aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen oder aus verhältnismäßig schweren Leinwand-/Canvasgeweben aus Hanf, Jute, Flachs oder Baumwolle hergestellt und sind wasserdicht. Die aus Leinwand/Canvas hergestellten werden gewöhnlich mit Teer oder Chemikalien wasserdicht und verrottfest gemacht. …

### Pos. 6306

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 1999 Az.: VII R 78/98 1. NV: Kommt es bei der Tarifierung von Waren --wie bei der EINREIHUNG von Gartenpavillons ins Kap.39 KN-- auf die Wahrnehmungsfähigkeit der mit der Tarifierung befassten Personen an, kann das FG von seiner eigenen Wahrnehmungsfähigkeit ausgehen, auch wenn es über keine spezielle Sachkunde auf diesem Gebiet verfügt. 2. NV: Gelangt das FG zu dem Ergebnis, dass das Bestreichen oder Überziehen eines Gewebes mit Kunststoff mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar ist, ist dies als Teil der tatsächlichen Würdigung für den BFH grundsätzlich nach § 118 Abs.2 FGO bindend. …

### Pos. 6306

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Aufgrund des Ergebnisses der 251. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur - sind sog. Hängestühle/Hängesitze ohne gepolsterte Sitz- und Rückenflächen, bei denen sich eine individuelle Sitzfläche erst durch die Nutzung ergibt und die nicht auf den Boden gestellt, sondern mittels einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden, nach stofflicher Beschaffenheit und nicht als Sitzmöbel in Position 9401 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Es handelt sich in solchen Fällen nicht um Sitze im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 94. Klassische Schlafsäcke (keine Schlafkleidung) sind wie folgt einzureihen: a) Schlafsäcke ohne Füllung oder Polsterung: - für Betten (z. B. Jugendherbergsschlafsäcke) = Bettwäsche der Position 6302 (vgl. …

### Kapitel 63

1. Zu Teilkapitel I gehören nur konfektionierte Waren aus Spinnstofferzeugnissen aller Art (RV E6301000). 2. Zu Teilkapitel I gehören nicht: a) Waren der Kapitel 56 bis 62 (RV E6302A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6302B00). 3. Zu Position 6309 gehören nur folgende Waren: a) Waren aus Spinnstoffen: - Kleidung und Bekleidungszubehör und Teile davon (RV E63031A1); - Decken (RV E63031A2); - Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche (RV E63031A3); - Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Teppiche der Positionen 5701 bis 5705 und Tapisserien der Position 5805 (RV E63031A4); b) Schuhe und Kopfbedeckungen aus Stoffen aller Art, ausgenommen aus Asbest (RV E63031B0). …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6306.29.00.00.0 Zelte, aus anderen Spinnstoffen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6306.29.00?

Die Zolltarifnummer 6306.29.00 umfasst Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6306.29.00?

Der Drittlandszollsatz für 6306.29.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6306.29.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630629. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6306.29.00?

6306.29.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6306.29.00 im Zolltarif eingeordnet?

6306.29.00 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6306 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen > 630629 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6306.29.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6306.29.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI3274/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6306.29.00?

KN-Code 6306.29.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63062900 verlinken.
