# Zolltarifnummer 6307.90.10: Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken

> Die Zolltarifnummer 6307.90.10 steht für Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63079010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6307.90.10
- Drittlandszollsatz: 12 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
    - 6307.90 andere
      - 6307.90.10 Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **CZBTI50/538624/2026-300000-ZI/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o textilní hračku pro psy. Hračka je pískací, vycpávaná polypropylenem, s vnějším povrchem z vlasové pleteniny - plyše. Výrobek je opatřen logem a visačkou a upraven pro drobný prodej. Dodáváno ve dvou barevných variantách.
- **DEBTI19340/26-1** (DE): Kabel- und Schlauchummantelung, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einer Länge von laut Antrag 3 , 8 m und einer Breite von laut Antrag maximal 12 cm, - aus ca. 1 , 0 mm dicken, flexiblen, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Längsseite mit einem Reißverschluss zu einem Schlauch zusammenfügbar, - an beiden Enden mit einem elastischen Gewirkeband mit einem angenähten Flauschband aus Schlingengeweben und einem aufgenähten Hakenband aus Samtgeweben versehen, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag als Schlauch- und Kabelschutz, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 8467. "Andere konfektionierte Ware (Kabel- und Schlauchummantelung), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
- **DEBTI18843/26-1** (DE): Tierspielzeug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- an einem mit der Abbildung eines Hundes und Hinweisen zur Nutzung durch Hunde bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- in Form eines hasenähnlichen Fantasiewesens; mit ausgestreckten "Ohren" in den Abmessungen (H x B x T) von ca. 17 , 5 cm x 46 cm x 6 cm, -- aus einfarbigen, gerauten Gewirken sowie aus Plüschgewirken; beide aus Spinnstoffen, -- bis auf die "Ohren" mit Wattierungsstoffen gefüllt und mit einem eingelegten, nur für Hunde hörbaren, sog. leisen Quietschmechanismus ausgestattet, -- mit aufgestickten Verzierungen ("Gesicht" und "dreieckiger Warnhinweis") versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - aufgrund der Beschaffenheit und Aufmachung erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine Ware der Position 9503. "Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
- **DEBTI18282/26-1** (DE): Sog. Bauchgurte, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in nahezu rechteckiger Form, - Ausführung 1: -- laut Antrag in verschiedenen Größen, -- an beiden Enden schmaler gearbeitet und mit Klettverschlüssen versehen, -- aus einem ca. 3 , 7 mm dicken, dreilagigen, elastischen Flächenerzeugnis der Position 5906 mit jeweils einer Außen- und Innenlage aus einfarbigen Gewirken und einer Zwischenlage aus augen- scheinlich Zellkautschuk (Quadratmetergewicht augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm), -- mit einer kleinen gewebten Schlaufe ausgestattet, -- an den Rändern lediglich geschnitten, - Ausführung 2: -- aus einem ca. 3 , 6 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirke, -- an einem Ende mit einer aufgenähten Klettfläche versehen; an beiden Schmalseiten mit Gewirkestreifen eingefasst, -- an den Längsseiten abgepasst gewirkt, - alle Gewirke bestehen aus Spinnstoffen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird laut Antrag während des sog. EMS-Trainings über einem entsprechenden Anzug (nicht Gegenstand dieser vZTA) getragen, um einen besseren Anpressdruck der Bauch- und Rücken- elektroden zu gewährleisten; stellt sich aufgrund der Verwendung nicht als Bekleidungszubehör und auch nicht als Stützgürtel der Position 6212 dar. "Andere konfektionierte Waren (Bauchgurte), aus Spinnstoffen, aus Gewirken"
- **PLBTIWIT-2026-000819** (PL): Artykuł stabilizujący staw nadgarstkowy z otworami na palce, nakładany na rękę, palec i przedramię. Produkt posiada aluminiową szynę wszytą od wewnętrznej strony dłoni oraz zewnętrzną aluminiową stalkę (lekkie metalowe usztywnienie kciuka). Dwa paski dociągające z zapięciem typu „rzep” można dopasować za pomocą sznurowadeł. Według deklaracji Wnioskodawcy przewidziane zastosowanie to wspomaganie procesu leczenia oraz rehabilitacji w takich przypadkach jak: artretyzm i artroza, w stanach przewlekłego przeciążenia / w stanach zapalnych pochewek ścięgnistych nadgarstka, zespół cieśni nadgarstka, niestabilność nadgarstka, pooperacyjnie, pourazowo, rizartoza. Przedstawiono próbkę – towar nie jest w stanie całkowicie zapobiec niektórym ruchom uszkodzonej części ciała (nadgarstka i kciuka). Dziany materiał włókienniczy (poliester, poliamid, poliuretan) rękawa nadaje artykułowi zasadniczy charakter, z powodu występowania w przeważającej ilości i jego ważnej roli w odniesieniu do użytkowania artykułu. Występuje w pięciu rozmiarach (od XS do XL). Masa zależnie od rozmiaru: od 89 g do 108 g. Pakowane w woreczki foliowe po 10 sztuk, a następnie umieszczane w kartonach zbiorczych po 26 sztuk.
- **FRBTIFR-BTI-2026-00030** (FR): Article composite, de type accessoire de sécurité pour planche de surf, se présentant sous la forme d'un câble gris de 7 mm de diamètre et 213 cm de long, en matière plastique non alvéolaire (polyuréthane), relié à une extrémité à un bracelet auto-agrippant en étoffe de bonneterie de fibre synthétique (polyester) enduite de matière plastique non alvéolaire (polyuréthane sur la face externe), et à l'autre extrémité à une lanière auto-agrippante en étoffe de bonneterie de fibre synthétique enduite de matière plastique non alvéolaire (polyuréthane sur la face externe). Le bracelet auto-agrippant est prévu pour être attaché à la cheville et la lanière auto-agrippante munie d'une ficelle est prévue pour être attachée à la planche de surf. Le produit est présenté sous plusieurs diamètres et longueurs selon sa référence.
- **CZBTI47/445972/2026-300000-ZI/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o pelíšek pro psy. Základ výrobku tvoří pletený plyš (100 % polyester), uvnitř je vycpávaný polypropylenem a na spodní straně je upraven protiskluzovou vrstvou. Pelíšek nemá vyjímatelný polštář. Dodáváno ve dvou barevných provedeních.
- **CZBTI47/445979/2026-300000-ZI/01** (CZ): Dle deklarovaných údajů se jedná o pelíšek pro psy. Základ výrobku tvoří pletený plyš (100% polyester), uvnitř je vycpávaný polypropylenem a na spodní straně je upraven protiskluzovou vrstvou. Pelíšek nemá vyjímatelný polštář. Dodáváno ve dvou barevných variantách.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6307

Zu Unterpositionen 6307 90 10, 6307 90 91 und 6307 90 98 Hierher gehören auch Waren aus Spinnstoffen in Form von Körben oder Höhlen für Tiere oder ähnliche Waren, die dazu bestimmt sind, dass sich Tiere darin oder darauf ausruhen, auch mit einem herausnehmbaren Kissen/einer herausnehmbaren Matratze oder einem gepolsterten Boden usw.. Getrennt gestellte Kissen und Decken sind jedoch im Allgemeinen nicht als für Tiere bestimmt erkennbar (Position 9404 oder 6301 usw.). (Siehe auch die KN-Erläuterungen zu Position 9404). Beispiele für einige dieser Waren: 1) Waren mit wattiertem/gepolstertem Boden: (siehe auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 349/2014 der Kommission vom 3. April 2014 (ABl. L 104 vom 8.4.2014, S. 1).) 2) Waren mit herausnehmbarem Kissen: 3) Waren in Form einer Höhle: 4) Waren in Form eines „Kuschelsacks/Schlafsacks“:

### Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

### Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 63, sofern sie nicht in anderen Positionen des Abschnitts XI erfasst sind. Darunter fallen auch Waren, die auf die gewünschte Länge zugeschnitten werden können und die im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI konfektioniert sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, Absätze 1 und 3). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken in den KN-Code 6307 90 10 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2021/1370 der Kommission vom 6. August 2021 (ABl. EU Nr. …

### Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6307.90.10.00.0 aus Gewirken oder Gestricken

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.10?

Die Zolltarifnummer 6307.90.10 umfasst Andere konfektionierte Waren, aus Gewirken oder Gestricken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 6307.90.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.10?

6307.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6307.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

6307.90.10 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.10 erfasst, zum Beispiel CZBTI50/538624/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.10?

KN-Code 6307.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63079010 verlinken.
