# Zolltarifnummer 6307.90.95.11.0: Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen :, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN…

> Die Zolltarifnummer 6307.90.95.11.0 steht für Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen :, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683; andere Masken, die einem ähnlichen Standard für medizinische Gesichtsmasken entsprechen :, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63079095110
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6307.90.95.11.0
- Drittlandszollsatz: 6,3 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  - 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
    - 6307.90 andere
      - 6307.90.95 andere, andere, Gesichtsschutzmasken, andere
        - 6307.90.95.11 medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683
          - 6307.90.95.11.0 Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen :, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683; andere Masken, die einem ähnlichen Standard für medizinische Gesichtsmasken entsprechen :, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 6,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI32591/25-1** (DE): Gesichtsschutzmaske, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 50 Stück in einer Spenderbox verpackt, - in rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B) von ca. 17,5 cm x 9,5 cm, - dreilagig gearbeitet; mit zwei Außenlagen und einer Zwischenlage aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - in Falten gelegt und an den Rändern thermisch verfestigt, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit einem Draht aus unedlem Metall verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll, - an den Schmalseiten mit elastischen Schlaufen zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag medizinische Gesichtsmaske gemäß EN 14683. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683"
- **DEBTI33260/25-1** (DE): Gesichtsschutzmaske, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 50 Stück in einer Spenderbox verpackt, - in rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B) von ca. 17,5 cm x 9,5 cm, - dreilagig gearbeitet; mit zwei Außenlagen und einer Zwischenlage aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - in Falten gelegt und an den Rändern thermisch verfestigt, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit einem Draht aus unedlem Metall verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll; auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert, - an dem Schmalseiten mit Bindebändern zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag medizinische Gesichtsmaske gemäß EN 14683. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683"
- **DEBTI32571/25-1** (DE): Gesichtsschutzmaske, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 50 Stück in einer Spenderbox verpackt, - in rechteckiger Form, in den Abmessungen (L x B) von ca. 17 cm x 9,5 cm, - dreilagig gearbeitet; mit zwei Außenlagen und einer Zwischenlage aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), - in Falten gelegt und an den Rändern thermisch verfestigt, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit einem Draht aus unedlem Metall verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll, - an den Schmalseiten mit elastischen Schlaufen zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag medizinische Gesichtsmaske gemäß EN 14683. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683"
- **DEBTI32565/25-1** (DE): Gesichtsschutzmaske, Foto siehe Anlage, - laut Antrag 25 Stück in einer Spenderbox verpackt, - in annähernd rechteckiger Form; den Mund, die Nase, die Augen und die Stirn bedeckend; in den (max.) Abmessungen (L x B) von ca. 30 cm x 18,5 cm, - im Bereich von Mund und Nase: -- dreilagig gearbeitet; mit zwei Außenlagen und einer Zwischenlage aus Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), -- in Falten gelegt und an den Rändern thermisch verfestigt, -- im Nasenbereich zur Unterstützung der optimalen Anpassung mit einem eingearbeiteten Streifen aus augenscheinlich Kunststoff ausgestattet, in dem ein Draht aus augenscheinlich unedlem Metall eingelassen ist; zusätzlich auf der Innenseite mit einem Streifen aus Schaumkunststoff gepolstert, - im Bereich von Stirn und Augen: -- aus einem klarsichtigen, biegsamen Kunststoff, beidseitig mit einer dünnen Abdeckfolie versehen, - an den Schmalseiten mit Bindebändern zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag medizinische Gesichtsmaske gemäß EN 14683, - keinem der beiden Stoffe (Kunststoff und Spinnstoff) kann eine charakterverleihende Eigenschaft zuerkannt werden, die Ware ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (3926 und 6307) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, andere als in den TARIC-Codes 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte"
- **DEBTI37793/22-1** (DE): Gesichtsschutzmasken, sog. Mundschutz, Foto siehe Anlage, - 10 Stück in einem Polybeutel in einem Pappkarton verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag: 17,5 cm x 9,5 cm, - dreilagig gearbeitet; aus unterschiedlichen Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit einem Draht aus unedlem Metall verstärkten Kunst- stoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll, - an den Seiten mit angebrachten Kordeln aus elastischen Schlauchgewirken zur Befestigung am Kopf ausgestattet, - in Falten gelegt und an den Rändern thermisch verfestigt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag medizinische Gesichtsmasken der Norm EN 14683 entsprechend, deshalb keine Waren des TARIC-Codes 6307 9095 95. "Andere konfektionierte Waren (Gesichtsschutzmasken), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683"
- **DEBTI33372/21-1** (DE): Mund-/Nasenbedeckung, sog. Mundschutz dreilagig, Foto siehe Anlage, - rechteckig, in den Abmessungen: ca. 17,5 cm x 9,5 cm, - dreilagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - mit einem eingearbeiteten, biegsamen, mit einem Draht verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll, - in Falten gelegt und an den Rändern thermisch verfestigt, - an den Schmalseiten mit angebrachten Kordeln aus elastischen Schlauchgewirken zur Befestigung am Kopf, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag medizinische Gesichtsmasken gemäß Norm EN 14683. "Andere konfektionierte Waren (Gesichtsschutzmasken), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683"
- **DEBTI7796/21-1** (DE): Gesichtsschutzmaske, sog. Mund-Nasen-Schutz, Foto siehe Anlage, - 5 Stück in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen: ca. 17 cm x 9,5 cm, - dreilagig gearbeitet; aus unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten, mit einem Draht verstärkten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasenbereich unterstützen soll, - in Falten gelegt und an den Rändern thermisch verfestigt, - an den Schmalseiten mit angebrachten Kordeln aus elastischen Schlauchgewirken zur Befestigung am Kopf, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag medizinische Gesichtsmaske gemäß Norm EN 14683. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte, medizinische Gesichtsmaske gemäß EN 14683"
- **DEBTI41192/20-1** (DE): Gesichtsschutzmaske, Foto siehe Anlage, - laut Antrag zehn Stück je Verpackungseinheit in einem Kunststoffbeutel verpackt, - rechteckig, in den Abmessungen von laut Antrag ca. 17,5 cm x 9,5 cm, - mehrlagig gearbeitet; aus augenscheinlich unterschiedlich strukturierten Vliesstoffen der Position 5603 aus Spinnstoffen, - im Nasenbereich mit einem eingearbeiteten Kunststoffstreifen, der eine optimale Anpassung im Nasen- bereich unterstützen soll, - in Falten gelegt und an den Rändern thermisch verfestigt, - an den Schmalseiten mit elastischen Kordeln zur Befestigung am Kopf, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - entspricht laut Antrag der Norm EN 14683. "Andere konfektionierte Ware (Gesichtsschutzmaske), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen, andere als in den Unterpositionen 6307 9093 11 bis 6307 9093 90 genannte, medizinische Gesichtsmaske gemäß EN 14683"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6307

Zu Unterposition 6307 90: 1. Faltbare Straßenverkehrszeichen, auch mit Hülle, bestehend aus einem Dreifuß aus Metall, alle drei Seiten mit einem Gewebe bespannt, mit Glaskügelchen (Mikrokugeln) beschichtet. 2. Verzierende Spinnstoffwaren von unbestimmter Länge und geringer Breite, gebildet hauptsächlich aus Wirk- oder Strickware aus synthetischem oder künstlichem Spinnstoff, auf deren Oberfläche oder an deren Kanten Streifen aus anderem Material (Schrägbänder aus Geweben, oder Spitzen) mit Ziernähten aufgebracht sind, bestimmt vor allem zur Verwendung in der Herstellung von Damenunterwäsche. 3. Schutzüberzug, hergestellt aus einem einzigen ovalen Stück Vliesstoff, mit einem elastischen Hohlsaum am äußeren Rand. Dieses Erzeugnis stellt sich als dehnbare Hülle dar, die über einem Schuh getragen werden kann. 4. …

### Pos. 6307

Zu Position 6307 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, sofern sie nicht unter andere Positionen des Abschnitts XI fallen. Sie umfasst auch konfektionierte flache Schutzdecken, ausgenommen Planen und Zeltböden der Position 6306 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6307, erster und zweiter Absatz, Punkt 8). Die Ware ist daher als andere konfektionierte Ware in den KN-Code 6307 90 98 einzureihen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1523 der Kommission vom 8. September 2022 (ABl. EU Nr. L 237/5) (RV L 22/1523) Eine rechteckige konfektionierte Spinnstoffware aus 100 % Chemiefasern (sogenanntes Wärmeunterbett), mit abgerundeten Ecken, mit Abmessungen von etwa 150 cm × 80 cm, bestehend aus zwei Lagen aus Vliesstoffen der Position 5603. Die gesamte Ware ist mit einem Band aus Gewirken eingefasst. Sie kann mit Gummibändern zur Befestigung an der Matratze versehen sein. …

### Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2001 C–288/99 Die Kombinierte Nomenklatur in der Fassung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1359/95 der Kommission vom 13. Juni 1995 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 802/80 ist dahin auszulegen, dass eine als Kindertrage bezeichnete Ware zum Transport eines Kindes in sitzender Haltung auf dem Rücken eines Erwachsenen, die im Wesentlichen aus einem Tragegestell aus Aluminiumrohr und aus einem Sitz für ein Kind aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern, durch Zusammennähen konfektioniert, seitlich und in Kopfhöhe gepolstert, ausgestattet mit Anschnallgurten, mit gepolsterten Tragegurten und einem Bauchgurt aus …

### Pos. 6307

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 21. Januar 1992 Az.: VII K 11/91 1. NV: Ein als "Plüsch-Bananen-Mann mit Saugnapf" bezeichneter Dekorationsgegenstand in Form einer stilisierten Banane, Körper aus Wirkplüsch mit angenähten Armen und Beinen aus Geweben, Hände und Füße aus gerauten Gewirken, mit aufgenähten Kunststoffaugen und beschriftetem Button gehört nicht (aufgrund seiner stofflichen Beschaffenheit) zur UPos. 6307 90 10 KN oder zur Pos. 9502 KN (keine Puppe, Definition, vgl. EuGH-Urteil vom 27.2.1986 Rs. 38/85), sondern stellt "anderes Spielzeug" der Pos. 9503 KN dar. Aus den Gründen: ... …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6307.90.95.11.0?

Die Zolltarifnummer 6307.90.95.11.0 umfasst Andere konfektionierte Waren, aus Vliesstoffen :, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683; andere Masken, die einem ähnlichen Standard für medizinische Gesichtsmasken entsprechen :, medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6307.90.95.11.0?

Der Drittlandszollsatz für 6307.90.95.11.0 beträgt 6,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6307.90.95.11.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 630790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6307.90.95.11.0?

6307.90.95.11.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6307.90.95.11.0 im Zolltarif eingeordnet?

6307.90.95.11.0 steht in dieser Hierarchie: 63 ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN > 6307 I. ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN, Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung > 630790 andere > 63079095 andere, andere, Gesichtsschutzmasken, andere > 6307909511 medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6307.90.95.11.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6307.90.95.11.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI32591/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6307.90.95.11.0?

Warennummer 6307.90.95.11.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/63079095110 verlinken.
