# Zolltarifnummer 6402.91.90.00: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

> Die Zolltarifnummer 6402.91.90.00 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6402919000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6402.91.90.00
- Drittlandszollsatz: 16,9 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
    - 6402.91 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend
      - 6402.91.90 andere
        - 6402.91.90.00 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 16,9 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI25151/26-1** (DE): Sandalen mit Absatz, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend; damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen (Gewebe aus Monofilen mit Kettengewirken beklebt), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile (Randeinfassung) aus Kunststoff aufgesetzt, - an den Kreuzungspunkten des Gewirkes jeweils mit aufgeklebten Strasssteinchen verziert, - im Bereich der Ferse hochgearbeitet (hohe Hinterkappe), mit einem daran befestigten Riemen aus Kunststoff, seitlich mit Schnallenverschluss, - den Knöchel bedeckend, - mit einem ca. 11 , 5 cm hohen Pfennigabsatz. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"
- **DEBTI25793/26-1** (DE): Stiefel, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen (gerippt gearbeitetes Gewirke; das Gewirke ist an der Einstiegsöffnung umge- schlagen), - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Spinnstoffen aufgesetzt, - seitlich und hinten auf dem Verstärkungsteil mit Firmenlogos versehen, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"
- **DEBTI25150/26-1** (DE): Stiefel, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind großflächig Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen, teilweise mit abstehenden Ösen aus unedlem Metall, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - seitlich mit einem Firmenlogo versehen, - durchgehend mit Plüschgewirken gefüttert, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"
- **DEBTI25438/26-1** (DE): Stiefel, Größe 28, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Schnürsenkelverschluss, mit Ösen aus unedlem Metall, zusätzlich an der Innenseite mit einem Reißverschluss, - seitlich mit einem aufgestickten Smiley aus Pailletten verziert, - im Bereich der Einstiegsöffnung hinten mit einer Anziehhilfe, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit gerauten Gewirken gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"
- **DEBTI16989/26-1** (DE): Stiefel, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, nicht flächendeckend mit Fasern aus Spinnstoffen beflockt; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Spinnstoffen aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Ösen aus unedlem Metall, - seitlich und auf der Lasche mit je einem Firmenlogo, auf der Lasche zusätzlich mit Strasssteinchen verziert, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"
- **DEBTI19554/26-1** (DE): Stiefel, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff aufgesetzt, zusätzlich mit Kunststoff verstärkt, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Ösen und Haken aus unedlem Metall, - an der Lasche mit einer Anziehhilfe, - seitlich und auf der Anziehhilfe mit einem Firmenlogo, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - teilweise mit Plüschgewirken gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"
- **DEBTI17033/26-1** (DE): Stiefel, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, zusätzlich mit Kunststoff verstärkt, - mit Schnürsenkelverschluss, mit abstehenden Ösen und Haken aus unedlem Metall, - seitlich und auf der Lasche mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Einstiegsöffnung hinten mit einer Anziehhilfe, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"
- **DEBTI25016/26-1** (DE): Stiefel, Größe 4 ½, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen; das Oberteil ist an der Einschlupföffnung umgeschlagen, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Ösen aus unedlem Metall, - den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - durchgehend mit Plüschgewirke gefüttert. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 2000 genannte, den Knöchel bedeckend, andere als in der Unterposition (KN) 6402 9110 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

### Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

### Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

### Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1994 Az.: VII K 14/92 1. NV: Zum Tragen über einem Gipsverband am Fuß bestimmte Sandalen und Schuhe sind ihrer Beschaffenheit nach ZOLLTARIFLICH als Schuhe, nicht aber als orthopädische Vorrichtungen einzureihen (Anschluss an Rspr. EuGH). Aus den Gründen: Tatbestand: Gestritten wird über die Rechtmäßigkeit von zwei der Klägerin von der beklagten Oberfinanzdirektion erteilten verbindlichen ZOLLTARIFAUSKÜNFTEN (vZTA), in denen als "X-Shoe" bzw. "XY-Shoe" bezeichnete Erzeugnisse, die die Klägerin als orthopädische Vorrichtungen der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ansieht, als "andere" Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen bzw. aus Kunststoff, in die Unterpositionen 6404 1990 bzw. 6402 9190 KN eingereiht wurden. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6402.91.90.00.0 andere

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.91.90.00?

Die Zolltarifnummer 6402.91.90.00 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.91.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6402.91.90.00 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6402.91.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.91.90.00?

6402.91.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6402.91.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6402.91.90.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640291 andere Schuhe, den Knöchel bedeckend > 64029190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.91.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.91.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI25151/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.91.90.00?

TARIC-Code 6402.91.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6402919000 verlinken.
