# Zolltarifnummer 6402.99.31: Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Absatz und…

> Die Zolltarifnummer 6402.99.31 steht für Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64029931
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6402.99.31
- Drittlandszollsatz: 16,8 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
    - 6402.99 andere Schuhe, andere
      - 6402.99.31 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 16,8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI25827/26-1** (DE): Clogs, Größe 9, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt; mit runden und annähernd rechteckigen Aussparungen) aus Kunststoff, - mit umklappbarer Fersenspange, - auf der Fersenspange und auf dem Spann mit stilisierten Juwelen aus augenscheinlich Kunststoff sowie im Bereich der Zehen mit drei bunten, abnehmbaren Jibbitz™-Schuh-Charms verziert; im Bereich der Einstiegsöffnung mit einer aufgebrachten, einseitig bogenförmigen "Borte" aus Kunststoff verziert, - an der Halterung der Fersenspange und auf der Innensohle mit Firmenlogos, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 6 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI45870/23-1** (DE): Sandalen, sog. Schuhe, Blatt aus Riemen, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Klettverschluss, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3,7 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI50809/23-1** (DE): Sandalen, Größe 41, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Randeinfassungen aus Spinnstoff verstärkt, - mit Klettverschlüssen, auf dem Klettverschluss im Fersenbereich mit einem Emblem verziert, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 3,4 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI45807/23-1** (DE): Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 30, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - seitlich mit Schnallenverschluss, - im Vorderschuhbereich mit Strasssteinchen verziert, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 4 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI23823/23-1** (DE): Slingpumps, Größe 39, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kunststoff, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus verflochtenen Streifen aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit einem Fersenriemen, seitlich mit Schnallenverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 7 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI18011/23-1** (DE): Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend, damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - seitlich mit einem Firmenlogo verziert, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 4,6 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI12050/23-1** (DE): Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend, damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - über dem Spann mit einem eingewebten Schriftzug verziert, - seitlich mit Schnallenverschluss, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 4 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"
- **DEBTI3913/23-1** (DE): Sandalen, sog. Straßenschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend, damit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - seitlich mit Schnallenverschluss, - den Knöchel nicht bedeckend, - mit einer größten Höhe des Absatzes und der Sohle von ca. 5 cm. "Schuhe, andere als in Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen 6402 1210 bis 6402 9910 genannte, deren Blatt nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6402

Zu Unterpositionen 6402 9931 und 6402 9939: Unter „Blatt“ ist das den Vorderfuß bedeckende Stück des Oberteils zu verstehen. Zu Unterposition 6402 99 31: Für die Zwecke dieser Unterposition ist es unerheblich, ob sich der Absatz von der Sohle abgrenzen lässt oder ob der Absatz einen von der Sohle nicht abgrenzbaren Teil bildet (z. B. Keilsohle, Plateausohle). Aus nachstehenden Abbildungen ist ersichtlich, wie zu messen ist: A ist der Punkt, wo das Oberteil beginnt B > 3 cm 1) Anm. des BMF: Mit diesem Satz soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Schuhe mit sog. Multinockensohlen keine Sportschuhe sind.

### Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

### Pos. 6402

Zu Unterposition 6402 99: 1. Leichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an ihren äußeren Rändern miteinander verbundenen Polsterfolien aus Zellkunststoff bestehen. Dieser Typ Schuh wird am Strand, an Schwimmbecken, im Haus usw. getragen. 2. Schuhe zum Tragen nach einem chirurgischen Eingriff („Postoperative Schuhe“), nicht den Knöchel bedeckend, für Patienten bestimmt, die am Fuß operiert worden sind oder am Fuß eine Verletzung erlitten haben. …

### Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6402.99.31.00.0 andere, mit Oberteil aus Kunststoff, Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.99.31?

Die Zolltarifnummer 6402.99.31 umfasst Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.99.31?

Der Drittlandszollsatz für 6402.99.31 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6402.99.31?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.99.31?

6402.99.31 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6402.99.31 im Zolltarif eingeordnet?

6402.99.31 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640299 andere Schuhe, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.99.31?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.99.31 erfasst, zum Beispiel DEBTI25827/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.99.31?

KN-Code 6402.99.31 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64029931 verlinken.
