# Zolltarifnummer 6402.99.93.00.0: Schuhe, andere, mit Oberteil aus Kunststoff, andere, mit einer Länge der Innensohle…

> Die Zolltarifnummer 6402.99.93.00.0 steht für Schuhe, andere, mit Oberteil aus Kunststoff, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64029993000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6402.99.93.00.0
- Drittlandszollsatz: 16,8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
    - 6402.99 andere Schuhe, andere
      - 6402.99.93 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
        - 6402.99.93.00.0 Schuhe, andere, mit Oberteil aus Kunststoff, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 16,8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5545/26-1** (DE): Halbschuhe, sog. Barfußschuhe, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25 , 7 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"
- **DEBTI1683/26-1** (DE): Halbschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), seitlich und auf dem Spann mit eingeprägten Mustern versehen, - mit Schnürsenkelverschluss, überwiegend mit Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen, - seitlich und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - an der Lasche und im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - nicht den Knöchel bedeckend, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6402 9190, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 28 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"
- **DEBTI36206/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - über dem Spann mit drei Klettverschlüssen, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauen- schuhe erkennbar"
- **DEBTI36197/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind verschiedene Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich und auf der Lasche mit Firmenlogos versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauen- schuhe erkennbar"
- **DEBTI61248/24-1** (DE): Slipper, sog. Mokassin Slipper Coco Creme, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Spinnstoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; somit keine Ware der Position 6404), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27 cm, - mit Plüschgewirke gefüttert, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, - erfüllt nicht die Bedingungen zur Einreihung als Hausschuhe. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"
- **DEBTI54619/24-1** (DE): Halbschuhe, sog. Retro Sneaker, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich sowie auf der Lasche mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27,5 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9991 genannte, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"
- **DEBTI47813/24-1** (DE): Halbschuhe, sog. Freizeitschuhe, Größe 40, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend, somit keine Ware der Position 6404) und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, teilweise mit Metallösen, seitlich entlang des Schnürverschlusses mit einem Reißverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 26,2 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"
- **DEBTI47823/24-1** (DE): Halbschuhe, sog. Freizeitschuhe, Größe 41, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahr- nehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinn- stoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - über dem Spann mit zwei Klettverschlüssen, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - nicht den Knöchel bedeckend, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 26,7 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe, andere als in der Position 6401 genannte, mit Laufsohlen und Oberteil aus Kunststoff, andere als in den Unterpositionen (KN) 6402 1210 bis 6402 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6402

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören jene Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht von der Pos. 6401 erfasst sind. Für die Einreihung ist es unerheblich, ob die Laufsohle und das Oberteil aus ein und demselben oder aus verschiedenen der vorgenannten Stoffe bestehen (z. B. Laufsohle aus Kautschuk und Oberteil aus Gewebe mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht). Zu dieser Position gehören unter anderem: a) Skischuhe, bestehend aus mehreren geformten Teilen, die durch Nieten oder ähnliche Verfahren miteinander verbunden sind. b) Holzschuhe, ohne Seitenteil oder Fersenkappe, mit einem aus einem Stück bestehenden Oberteil, das gewöhnlich mit Nieten an der Sohle befestigt ist. …

### Pos. 6402

Zu Unterposition 6402 99: 1. Leichte Schuhe, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an ihren äußeren Rändern miteinander verbundenen Polsterfolien aus Zellkunststoff bestehen. Dieser Typ Schuh wird am Strand, an Schwimmbecken, im Haus usw. getragen. 2. Schuhe zum Tragen nach einem chirurgischen Eingriff („Postoperative Schuhe“), nicht den Knöchel bedeckend, für Patienten bestimmt, die am Fuß operiert worden sind oder am Fuß eine Verletzung erlitten haben. …

### Pos. 6402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 440/89 der Kommission vom 22. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 51/8) (RV L 440/89), ergänzt am 15. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 123/2): Rollschuh- oder Schlittschuhstiefel ohne daran befestigte Rollen oder Kufen, hauptsächlich aus Kunststoff, aber mit Zubehörteilen aus Spinnstoffen oder anderem Material. Unterposition 6402 19 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1 und 6, der Anmerkung 1 Buchstabe e) 2) und der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 64, der Anmerkung 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6402 und 6402 19 00. Aufgrund der oben angeführten Anmerkungen 1 Buchstabe e) 2) zu Kapitel 64 und 1 Buchstabe g) zu Kapitel 95 kann die Ware nicht dem Kapitel 95 zugewiesen werden. …

### Pos. 6402

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6402.99.93.00.0?

Die Zolltarifnummer 6402.99.93.00.0 umfasst Schuhe, andere, mit Oberteil aus Kunststoff, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6402.99.93.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6402.99.93.00.0 beträgt 16,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6402.99.93.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640299. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6402.99.93.00.0?

6402.99.93.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6402.99.93.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6402.99.93.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff > 640299 andere Schuhe, andere > 64029993 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6402.99.93.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6402.99.93.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5545/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6402.99.93.00.0?

Warennummer 6402.99.93.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64029993000 verlinken.
