# Zolltarifnummer 6403.99: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere Schuhe, andere

> Die Zolltarifnummer 6403.99 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere Schuhe, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/640399
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6403.99
- Drittlandszollsatz: keiner auf dieser Ebene
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
    - 6403.99 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere Schuhe, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FR-RTC-2015-003350** (FR): CHAUSSURE, AVEC IMPRIME, NE COUVRANT PAS LA CHEVILLE, NON RECONNAISSABLE COMME ETANT POUR HOMMES OU POUR FEMMES, A SEMELLE EXTERIEURE EN MATIERE PLASTIQUE OU CAOUTCHOUC, A SEMELLE INTERIEURE D UNE LONGUEUR DE PLUS DE 24 CM, A DESSUS EN CUIR MAJORITAIRE 66,3 % ET MATIERE TEXTILE 33,7 %, AVEC UNE FERMETURE A LACET.
- **GB120022453** (GB): CHILD'S TRAINING SHOE. NOT COVERING THE ANKLE. UPPERS OF LEATHER AND SYNTHETIC MATERIAL, WHERE THE LEATHER PREDOMINATES. OUTER SOLES OF PLASTIC. WITH MIDSOLE DESIGNED TO ABSORB IMPACT. WITH LOGO ON HEEL, UPPER AND TONGUE. LACE UPS. INSOLE LENGTH NOT EXCEEDING 24 CMS. CIF PRICE MORE THAN 7.5 EURO. WHITE IN COLOUR.
- **DE3969/10-1** (DE): Freizeitsandalen (lt. Antrag: "Sandalen, Art. 64150", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - auf das Oberteil ist ein Stück aus Leder als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit drei Klettverschlüssen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen 6403 12 bis 6403 91 genannt, den Knöchel nicht bedeckend"
- **DE3154/09-1** (DE): Freizeitschuhe (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil ist an der Einschlupföffnung ein Stück aus Leder als Verstärkungsteil (Randeinfassung) aufgesetzt, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend
- **DEF/5711/08-1** (DE): Freizeitschuhe (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. ergänzenden Angaben) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff), - auf das Oberteil sind an mehreren Stellen Stücke aus Leder und Spinnstoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Schutz in der Vorderkappe, - den Knöchel nicht bedeckend
- **DEF/4472/08-1** (DE): Freizeitschuhe; lt. Antrag: Damenhalbschuh, Art.-Nr. 68400 - siehe Abbildung, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit einem Klettverschlussband über dem Spann, - verziert mit einem bronzfarbenen Knopf (Durchmesser ca. 3 cm), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend
- **DEF/4471/08-1** (DE): Freizeitschuhe; lt. Antrag: Damenhalbschuh, Art. 68286 - siehe Abbildung, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend
- **DEF/4473/08-1** (DE): Freizeitschuhe; lt. Antrag: Damenhalbschuhe, Art. Jackie03 - siehe Abbildung, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - ohne Verschluss (mit elastischen Spinnstoffeinsätzen an der Einschlupföffnung), - nicht den Knöchel bedeckend

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6403

Zu Unterposition 6403 99 11: Die Erläuterungen zu Unterposition 6402 99 31 gelten sinngemäß.

### Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

### Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

### Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6403.99.05 mit einer Hauptsohle aus Holz, ohne Innensohle
- 6403.99.11 mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3 cm
- 6403.99.31 weniger als 24 cm
- 6403.99.33 Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
- 6403.99.36 für Männer
- 6403.99.38 für Frauen
- 6403.99.50 Pantoffeln und andere Hausschuhe
- 6403.99.91 andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, weniger als 24 cm
- 6403.99.93 andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
- 6403.99.96 andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Männer
- 6403.99.98 andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, andere, für Frauen

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.99?

Die Zolltarifnummer 6403.99 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere Schuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.99?

Für 6403.99 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

### Welcher HS-Code gehört zu 6403.99?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.99?

6403.99 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6403.99 im Zolltarif eingeordnet?

6403.99 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.99?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.99 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2015-003350. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.99?

HS-Unterposition 6403.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/640399 verlinken.
