# Zolltarifnummer 6403.99.93.90.0: Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere

> Die Zolltarifnummer 6403.99.93.90.0 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64039993900
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6403.99.93.90.0
- Drittlandszollsatz: 8 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
    - 6403.99 andere Schuhe, andere
      - 6403.99.93 andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
        - 6403.99.93.90 andere
          - 6403.99.93.90.0 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 8 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI5556/26-1** (DE): Halbschuhe, sog. Outdoorschuhe, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoffen, - das Oberteil ist mit Kunststoff verstärkt, - mit Schnürsenkelverschluss, mit Ösen aus unedlem Metall, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25 , 3 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
- **DEBTI42250/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunst- stoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, teilweise mit Ösen aus unedlem Metall, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 27 , 7 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
- **DEBTI36484/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 41, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoffen, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Leder aufgesetzt, - seitlich und auf der Lasche mit jeweils einem Firmenlogo, im Bereich der Sohle mit einem Markennamen versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - mit teilweise durch Ösen aus unedlem Metall gezogenem Schnürsenkelverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 26,5 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
- **DEBTI36487/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 40, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Spinnstoffen und Kunststoff, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, - auf der Lasche und seitlich im Bereich der Sohle mit einem Firmenlogo versehen, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe ausgestattet, - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 26 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
- **DEBTI36313/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoffen, - über dem Spann mit zwei Klettverschlüssen, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit jeweils einem Firmenlogo versehen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 25 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
- **DEBTI36199/25-1** (DE): Halbschuhe und ein zusätzliches Paar Schnürsenkel, Größe 40, Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung, zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs und in Aufmachung für den Einzelverkauf dar, - Halbschuhe: -- mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, -- mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), -- mit Schnürsenkelverschluss, teilweise mit Ösen aus unedlem Metall, -- im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, -- seitlich und auf der Lasche mit Firmenlogos verziert, -- ohne Metallschutz in der Vorderkappe, -- nicht den Knöchel bedeckend, -- mit einer Länge der Innensohle von ca. 26 cm, -- nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar - Schnürsenkel: -- mit einer Länge von ca. 162 cm, -- aus ca. 0,8 cm breiten, einfarbigen Rundgeflechten, -- an beiden Enden mit einer Hülse aus Kunststoff eingefasst (konfektioniert), - die Schuhe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unterpositionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
- **DEBTI36207/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - auf dem Verstärkungsteil, der Lasche und im Bereich der Ferse jeweils mit einem aufgedruckten Firmenlogo verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 26 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"
- **DEBTI36198/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 40, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoffen, - mit einem durch Schlaufen aus gewebten Bändern aus Spinnstoffen und zwei Haken aus unedlem Metall geführten Schnürsenkelverschluss - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - seitlich und auf der Lasche mit Firmenlogos verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von ca. 26 cm, - nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar. "Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Leder, andere als in den Unter- positionen (KN) 6403 1200 bis 6403 9950 genannte, mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar, andere als im TARIC-Code 6403 9993 10 genannte"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6403

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus Leder und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen ”Allgemeines” zu diesem Kapitel) aus: 1) Kautschuk (siehe Anm. 1 zu Kap. 40). 2) Kunststoff. 3) Geweben oder anderen Spinnstofferzeugnissen, die eine mit bloßem Auge wahrnehmbare Außenschicht aus Kautschuk oder Kunststoff aufweisen; Veränderungen der Farbe, die hierdurch hervorgerufen sind, bleiben außer Betracht (siehe Anmerkung 3 a) zu diesem Kapitel und Allgemeines Absatz E) der Erläuterungen zu diesem Kapitel). 4) Leder (siehe Anm. 3 b) zu diesem Kapitel). 5) Rekonstituiertem Leder (gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 41 umfasst der Begriff „rekonstituiertes Leder“ nur Stoffe auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern).

### Pos. 6403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3801/92 der Kommission vom 23. Dezember 19921) (RV 3801/92): 5. Trainingsschuhe, den Knöchel bedeckend, mit Laufsohlen (Profillaufsohlen) aus Kautschuk und einem Oberteil aus Leder (84 %) und Kunststoff (16 %), das vollständig den Innenteil aus Spinnstoff, der für sich allein kein Oberteil darstellen kann, bedeckt. Leder und Kunststoff sind auf dem Innenteil aufgenäht (siehe Skizze Nr. 9). Unterposition 6403 9113 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, den Anmerkungen 3, 4 a) und der Zusätzlichen Anmerkung zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6403, 6403 91 und 6403 9113. Nr. 92) A – Leder B – Kunststoff Verordnung (EG) Nr. 1324/1999 der Kommission vom 23. …

### Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

### Pos. 6403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. Januar 2010 AZ.: 4 K 124/09 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen die Einreihung von Schuhen. Die Klägerin beantragte …2008 die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften für 3 verschiedene Schuhe der Marke „Creative Recreation.“ Die Schuhe wurden als Freizeitschuhe den Codenummern 6403 9113 98 bzw. 6403 9993 98 zugewiesen. Die Klägerin beantragt, die verbindlichen Zolltarifauskünfte … aufzuheben und antragsgemäß verbindliche Zolltarifauskünfte mit Einreihung in die Codenummern 6403 9113 10 bzw. 6403 9993 11 zu erteilen. Entscheidungsgründe: Die zulässige Verpflichtungsklage hat Erfolg. Die verbindlichen Zolltarifauskünfte sind rechtswidrig. Sie hat einen Anspruch auf antragsgemäße Einreihung der streitgegenständlichen Schuhe. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6403.99.93.90.0?

Die Zolltarifnummer 6403.99.93.90.0 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6403.99.93.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6403.99.93.90.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6403.99.93.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640399. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6403.99.93.90.0?

6403.99.93.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6403.99.93.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6403.99.93.90.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder > 640399 andere Schuhe, andere > 64039993 andere, andere, mit einer Länge der Innensohle von, 24 cm oder mehr, Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind > 6403999390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6403.99.93.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6403.99.93.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5556/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6403.99.93.90.0?

Warennummer 6403.99.93.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64039993900 verlinken.
