# Zolltarifnummer 6404.11.00: Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche…

> Die Zolltarifnummer 6404.11.00 steht für Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64041100
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6404.11.00
- Drittlandszollsatz: 16,9 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
    - 6404.11 Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe
      - 6404.11.00 Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 16,9 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI6366/26-1** (DE): Trainingsschuhe, Größe UK 8, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoffen, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Spinnstoffen aufgesetzt, zusätzlich großflächig mit Kunststoff verstärkt, - mit Schnürsenkelverschluss, teilweise mit Ösen aus unedlem Metall, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe, - seitlich, auf der Lasche und auf der Anziehhilfe mit Firmenlogos versehen, - lassen aufgrund von Form, Schnitt, Aussehen und Material erkennen, dass sie für die Ausübung einer bestimmten Sportart (Laufen) gestaltet sind, damit keine Ware der Unterposition (KN) 6404 1990. "Schuhe (Trainingsschuhe) mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI15094/25-1** (DE): Sportschuh, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - - auf das Oberteil sind größflächig Stücke aus Kunststoff als Verstärkungsteile aufgebracht, - - mit einem Klettverschlussriemen und einem Drehradverschluss, - - mit beigefügter "Sicherheitsleine", zum schnellen und gleichzeitigen Öffnen der Verschlüsse, - zur Ausübung einer bestimmten Sportart (Rudern) bestimmt und hergerichtet zur Anbringung einer Vorrichtung. "Schuhe (Sportschuhe) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI1923/25-1** (DE): Sportschuhe, sog. Boxerschuhe/Ringerschuhe, Größe 43, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Spinnstoffbeutel [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - in der Form eines Stiefels, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind großflächig Verstärkungsteile aus Leder (laut Antrag Rindsleder) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunst- stoff) aufgesetzt, - mit einem Schnürsenkelverschluss sowie oberhalb des Knöchels zusätzlich mit einem Klett- verschlussriegel - im Bereich der Ferse mit einem aufgestickten Firmenlogo versehen, - lassen aufgrund von Form, Schnitt, Aussehen und Material erkennen, dass sie für die Ausübung einer bestimmten Sportart (Boxsport) gestaltet sind. "Schuhe (Sportschuhe) mit Laufsohlen aus Kunststoff/Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI56889/24-1** (DE): Trainingsschuhe, sog. Damenlaufschuhe Adrenaline GTS 4, Art. 120474, Größe W 8,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinn- stoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - lassen aufgrund von Form, Schnitt, Aussehen und Material erkennen, dass sie für die Ausübung einer bestimmten Sportart (Laufen) gestaltet sind. "Schuhe (Trainingsschuhe) mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI56880/24-1** (DE): Trainingsschuhe, sog. Herrenlaufschuhe Adrenaline GTS 4, Art. 110485, Größe M 9, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinn- stoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Spinnstoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - lassen aufgrund von Form, Schnitt, Aussehen und Material erkennen, dass sie für die Ausübung einer bestimmten Sportart (Laufen) gestaltet sind. "Schuhe (Trainingsschuhe) mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI56894/24-1** (DE): Trainingsschuhe, sog. Herrenlaufschuhe Cascadia, Art. 110502, Größe M 9, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - lassen aufgrund von Form, Schnitt, Aussehen und Material erkennen, dass sie für die Ausübung einer bestimmten Sportart (Laufen) gestaltet sind. "Schuhe (Trainingsschuhe) mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI56903/24-1** (DE): Trainingsschuhe, sog. Damenlaufschuhe Cascadia, Art. 120491, Größe W 8,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoff aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen, - lassen aufgrund von Form, Schnitt, Aussehen und Material erkennen, dass sie für die Ausübung einer bestimmten Sportart (Laufen) gestaltet sind. "Schuhe (Trainingsschuhe) mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI39635/24-1** (DE): Sportschuhe, sog. Laufschuhe Hyperion LD, Art.-Nr. 100047, Größe M9, Foto siehe Anlage, - mit 12 Spikes aus unedlem Metall und einem Spikeschlüssel (Monatgematerial) in einem am Schuh befestigten, wiederverschließbaren, Polybeutel verpackt (noch nicht zusammengesetzt eingehend), - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; im vorderen Teil mit je sechs Vorrichtungen (Innen- gewinde) zum Anbringen der Spikes hergerichtet, - mit Oberteil aus Spinnstoff (netzartiges Gewirke), - das Oberteil ist mit Kunststoff verstärkt, - mit schräg über dem Spann verlaufendem Schnürsenkelverschluss, - seitlich und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen. Schuhe (Sportschuhe) mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoff"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6404

Zu Unterposition 6404 11 00: Als „Sportschuhe“ im Sinne dieser Unterposition sind alle Schuhe anzusehen, die die in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel genannten Bedingungen erfüllen. Unterpositions-Anmerkung 1 a) zu diesem Kapitel gilt nur für Schuhe, die für die Ausübung einer konkreten Sportart bestimmt sind und deren in der Unterpositions-Anmerkung genannte abnehmbare oder dauerhaft befestigte Vorrichtungen die Verwendung für alle anderen Zwecke, insbesondere das Gehen auf asphaltiertem Straßenbelag, durch Höhe, Steife oder mangelnde Rutschfestigkeit etc. der Vorrichtungen erschweren 1). …

### Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

### Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

### Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6404.11.00.00.0 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6404.11.00?

Die Zolltarifnummer 6404.11.00 umfasst Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6404.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 6404.11.00 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6404.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640411. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6404.11.00?

6404.11.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6404.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

6404.11.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen > 640411 Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6404.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6404.11.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI6366/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6404.11.00?

KN-Code 6404.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64041100 verlinken.
