# Zolltarifnummer 6404.19.10.00: Pantoffeln und andere Hausschuhe

> Die Zolltarifnummer 6404.19.10.00 steht für Pantoffeln und andere Hausschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 16,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6404191000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6404.19.10.00
- Drittlandszollsatz: 16,9 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
    - 6404.19 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere
      - 6404.19.10 Pantoffeln und andere Hausschuhe
        - 6404.19.10.00 Pantoffeln und andere Hausschuhe

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 16,9 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI28476/26-1** (DE): Pantoffeln, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Spinnstoffen, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Gewirke), - am Übergang zur Sohle und an der Einschlupföffnung mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoffen verstärkt, - seitlich mit einem dreifarbigen Zuschnitt aus Geweben aus Spinnstoffen und einem aufgenähten Emblem mit geprägtem Logo aus "Kunstleder" verziert. "Schuhe (Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI19815/26-1** (DE): Hausschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Spinnstoffen, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen [buntgewirkte (teilweise melierte) Gewirke und Plüschgewirke), - im Bereich des Spanns mit einer Anziehhilfe sowie mit einem Firmenlogo versehen, - mit Plüschgewirken gefüttert. "Schuhe (Hausschuhe), Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI17019/26-1** (DE): Hausschuhe, Größe 31, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Spinnstoffen, - mit Oberteil aus Spinnstoffen (Gewirke), - an der Einschlupföffnung mit einer Randeinfassung aus Spinnstoffen verstärkt, - am Übergang zur Sohle mit einem Band aus Geweben aus Spinnstoffen, - über dem Spann mit einem Firmenlogo verziert, - im Bereich der Ferse mit einer Anziehhilfe. "Schuhe (Hausschuhe) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI17049/26-1** (DE): Pantoffeln, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend, somit keine Ware der Position 6405) und Spinnstoffen, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Gewebe), - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoffen verstärkt, - seitlich mit einem kontrastfarbenen Zuschnitt aus Geweben aus Spinstoffen verziert. "Schuhe (Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI16993/26-1** (DE): Pantoffeln, Größe 36/37, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Spinnstoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Plüschgewirke), - über dem Spann mit einem stilisierten Weihnachtsmannkopf mit "roter Nase" augenscheinlich aus einem Pompon und einer, an der Einschlupföffnung besfestigten, "Mütze mit Bommel", - durchgehend gefüttert. "Schuhe (Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI16990/26-1** (DE): Pantoffeln, Größe 36/37, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Spinnstoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Plüschgewirke), - über dem Spann mit einem stilisierten Renntierkopf mit Schleife und Glöckchen, - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoffen verstärkt, - durchgehend gefüttert. "Schuhe (Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI18954/26-1** (DE): Hausschuhe, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Spinnstoffen, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen (Schlingengewirke), - auf dem Spann mit einem aufgestickten Schriftzug verziert, - gefüttert. "Schuhe (Hausschuhe), Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"
- **DEBTI15434/26-1** (DE): Pantoffeln, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kunststoff, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen, - am Übergang zu Sohle mit einem Band aus Spinnstoff verstärkt, - im Vorderfußbereich mit einer aufgenähten, stilisierten Blüte verziert, - vollständig gefüttert, - erfüllt die Einreihung als Pantoffel, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6404 1990. "Schuhe (Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

### Pos. 6404

Zu Unterposition 6404 19: 1. Schuh für Frauen, mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kunststoff. Ein Teil der Laufsohle ist mit Flock bedeckt (Fasern aus Viskose mit einer Länge von weniger als 5 mm). Durch die Flockbedeckung der Laufsohle entstehen ein Warenzeichen und ein Handelsname. Die Fläche der Laufsohle, die in Verbindung mit dem Boden kommt (mit Ausnahme des separat angebrachten Absatzes) besteht zu ca. 67,5 % aus Spinnstoff und zu ca. 32,5 % aus Kunststoff. Die Beflockung aus Spinnstoff ist als Zubehör oder Verstärkung zu betrachten und daher bei der Ermittlung des Stoffes der Laufsohle, der den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildet, nicht zu berücksichtigen. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64. 2. …

### Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

### Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6404.19.10.00.0 Pantoffeln und andere Hausschuhe

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6404.19.10.00?

Die Zolltarifnummer 6404.19.10.00 umfasst Pantoffeln und andere Hausschuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6404.19.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6404.19.10.00 beträgt 16,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6404.19.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640419. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6404.19.10.00?

6404.19.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6404.19.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6404.19.10.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen > 640419 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff, andere > 64041910 Pantoffeln und andere Hausschuhe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6404.19.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6404.19.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI28476/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6404.19.10.00?

TARIC-Code 6404.19.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/6404191000 verlinken.
