# Zolltarifnummer 6404.20.90.00.0: Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere

> Die Zolltarifnummer 6404.20.90.00.0 steht für Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64042090000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6404.20.90.00.0
- Drittlandszollsatz: 17 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
    - 6404.20 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder
      - 6404.20.90 andere
        - 6404.20.90.00.0 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 17 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DE1473/14-1** (DE): Stiefel (lt. Antrag: "Trainingsschuh, combat speed. 4, Artikel: M18782, Modell: AU509", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kautschuk, - mit knöchelbedeckendem Oberteil aus Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Stücke aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Spinnstoff als Verstärkungsteile aufgesetzt, - mit Schnürsenkel- und Klettverschluss "Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6404 2010 genannt"
- **DE15735/10-1** (DE): Freizeitschuhe (Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit einem zehenfreien Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff, - mit Randeinfassungen aus Leder, - mit Schnürsenkelverschluss "Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Spinnstoffen, andere als in der Unterposition 6404 2010 genannt"
- **DEF/4736/08-1** (DE): Ballettschuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Leder (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Spinnstoff, - mit einem Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - mit zwei ca. 1 cm breiten, kreuzförmig über den Spann verlaufenden, elastischen Spinnstoff- bändern und einer durch einen Tunnelzug verlaufenden elastischen Spinnstoffkordel ausgestattet.
- **DEF/3688/08-1** (DE): Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Damenschuhe/Pumps"), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder, - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - mit einem ca. 8,5 cm hohen Absatz, - auf der Außenseite mit einem Schnallenverschluss versehen
- **DEF/3687/08-1** (DE): Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Damenschuhe/Pumps"), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder, - mit Oberteil aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - mit einem ca. 8,5 cm hohen Absatz, - auf der Außenseite mit einem Schnallenverschluss versehen
- **DEF/230/08-1** (DE): Gymnastikschuhe, für Kinder, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder, - mit weit ausgeschnittenem Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff, - auf dem Oberteil mit einer Schleife aus Spinnstoff verziert, - ohne Verschluss; mit einem elastischen Spinnstoffband
- **DEF/4990/07-1** (DE): Fußbekleidung (lt. Antrag: "ADISTAR RYTHMIC, Art.: 011983", siehe Foto) - mit Laufsohlen aus Leder, - mit bedrucktem Oberteil aus Spinnstoffen, - mit zwei um die Ferse laufenden elastischen Bändern ausgestattet, - (lt. Antrag) zur rhythmischen Gymnastik bestimmt
- **DEF/406/07-1** (DE): Freizeitschuhe, Sandalen für Frauen (lt. Antrag Mia Pearl Slide), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder, - mit einem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Spinnstoffen (verziert mit aufwendiger Applikationsstickerei mit Kunststoffperlen).

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6404

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Schuhe mit Oberteil (siehe Absatz D) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus Spinnstoffen und mit Laufsohlen (siehe Absatz C) der Erläuterungen „Allgemeines“ zu diesem Kapitel) aus denselben Stoffen wie die Schuhe der Pos. 6403 (siehe Erläuterungen zu Pos. 6403).

### Pos. 6404

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 489/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 1) (RV L 489/89): Pantoffeln, bestehend aus einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle aus Geweben aus Baumwolle, die auf der Seite, die mit dem Boden in Berührung kommt, mit einer sichtbaren Kunststoffschicht überzogen ist. Unterposition 6404 19 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 3 zu Kapitel 64 sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6404 und 6404 19 10. Die Waren können nicht in den KN-Code 6405 20 91 eingereiht werden, da bei Anwendung der oben genannten Anmerkung die Laufsohlen als aus Kunststoff bestehend angesehen werden müssen. Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 2) (RV L 650/90): 2. …

### Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Mai 2008 – Rs. C 165/07: Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt: 1. Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

### Pos. 6404

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Mai 1994 Az.: VII K 14/92 1. NV: Zum Tragen über einem Gipsverband am Fuß bestimmte Sandalen und Schuhe sind ihrer Beschaffenheit nach ZOLLTARIFLICH als Schuhe, nicht aber als orthopädische Vorrichtungen einzureihen (Anschluss an Rspr. EuGH). Aus den Gründen: Tatbestand: Gestritten wird über die Rechtmäßigkeit von zwei der Klägerin von der beklagten Oberfinanzdirektion erteilten verbindlichen ZOLLTARIFAUSKÜNFTEN (vZTA), in denen als "X-Shoe" bzw. "XY-Shoe" bezeichnete Erzeugnisse, die die Klägerin als orthopädische Vorrichtungen der Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur (KN) ansieht, als "andere" Schuhe mit Laufsohlen aus Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen bzw. aus Kunststoff, in die Unterpositionen 6404 19 90 bzw. 6402 91 90 KN eingereiht wurden. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6404.20.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 6404.20.90.00.0 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6404.20.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6404.20.90.00.0 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6404.20.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6404.20.90.00.0?

6404.20.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6404.20.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6404.20.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen > 640420 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 64042090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6404.20.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6404.20.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE1473/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6404.20.90.00.0?

Warennummer 6404.20.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64042090000 verlinken.
