# Zolltarifnummer 6405.10.00: Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder

> Die Zolltarifnummer 6405.10.00 steht für Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64051000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6405.10.00
- Drittlandszollsatz: 3,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6405 Andere Schuhe
    - 6405.10 mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder
      - 6405.10.00 Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **FRBTIFR-BTI-2023-08382** (FR): Chaussures d’intérieur de type mules, pour adultes, ne couvrant pas l’arrière du talon, dont la matière constitutive du dessus est en cuir suédé. La semelle extérieure, constituée de matière plastique, comprend des motifs en reliefs. Celle-ci est recouverte d’une couche de matière textile, permettant de renforcer la solidité de la semelle face aux frottements avec le sol et la solidité de la couture avec le dessus du produit.
- **DEBTI15340/23-1** (DE): Stiefel, sog. Hausschuhe, Größe 36/37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Spinnstoff (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, - mit Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Pelzfell, - gefüttert. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Leder"
- **ESBTIESBTI2023SOL787** (ES): Calzado, con la suela de caucho y la parte superior de cuero regenerado. La parte superior está constituida por cuero regenerado en un 85% de fibras del cuero y un 15% de poliéster para su compactación. Cubre el tobillo. Con cordones. Se utiliza como calzado, cubre y resguarda el pie. Calzado fabricado con piel regenerada (se trata de restos de piel de la que se trituran los restos no utilizados, para extraer fibras de cuero y posteriormente crear láminas con dicha piel, teñirlas y volver a proceder con esas láminas a la fabricación de las partes superiores del calzado).
- **NLRTD-2012-003942** (NL): Een schoen met een bovendeel van kunstleder en een buitenzool van rubber of van kunststof, met onder andere de volgende kenmerken: - kan niet als heren- of damesschoeisel worden onderkend; - de enkel niet bedekkend; - een binnenzoollengte van 24 cm of meer; - voorzien van een vetersluiting; - een antislip buitenzool; - een beschermrand rondom de buitenzool en het bovendeel van de schoen; - een gepolsterde tong van textiel; - de tong, de beschermrand, de veterlijst, de binnen- en de buitenzool zijn voorzien van een merknaam en/of een logo.
- **FR-PRO-2012-001972** (FR): CHAUSSURE DESTINEE A LA PECHE, AVEC UN DESSUS EN CUIR ET UNE SEMELLE EXTERIEURE EN MATIERE TEXTILE (FEUTRE), COUVRANT LA CHEVILLE, AVEC UNE LANGUETTE ET UN SYSTEME DE FERMETURE PAR LACET DU GENRE CABLE EN METAL MAINTENU PAR UN BOUTON DE SERRAGE.
- **DEF/547/05-1** (DE): Pantoffeln, sog.Pantoffel Mokassin Art. 910103, siehe Foto - mit Oberteil aus Leder, - innen gefüttert mit Wirkplüsch, - mit Laufsohlen aus einem mit Kunststoffnoppen versehenen, widerstandsfähigen Spinnstofferzeugnis (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend), mit einer Innensohle aus gepressten Spinnstofffasern unterlegt
- **DEF/1081/04-1** (DE): Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Sandalen, XDB 53793"; siehe Foto) - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil (seitliche Riemen und ein annähernd dreieckiger Zuschnitt auf dem Spann, an drei Punkten mit der Sohle verbunden) aus rekonstituiertem Leder (Pos. 4115; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstofferzeugnis mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff); zwischen der großen und der zweiten Zehe mit einer Kunststoffhülse als Verstärkungsteil ausgestattet, - mit Absatz
- **DEF/1080/04-1** (DE): Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Sandalen"; siehe Foto) - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil (neun in Dreiergruppen zusammengefaßte, schmale Riemen und ein blattartiger Zuschnitt über dem Spann) aus rekonstituiertem Leder (Pos. 4115), - mit Absatz

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

### Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

### Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

### Pos. 6405

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) (entfallen) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 172. Sitzung entschieden, dass „Pantoffeln aus einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus einer dünnen Schicht Spinnstoff und quadratischen Erhebungen aus synthetischem Kautschuk“ in Position 6405 einzureihen sind. Warenbeschreibung: Pantoffel: Die Laufsohle besteht aus zwei Materialien, einerseits einer dünnen Lage aus Spinnstoff und andererseits aus „dots“ aus synthetischem Kautschuk. Die Spinnstofflage der Laufsohle bildet die größte Berührungsfläche der Laufsohle mit dem Boden. Die „dots“ tragen zur Stabilität der Laufsohle bei. Das Oberteil des Pantoffels besteht zu 100 % aus einem Spinnstoff aus Polyester. Die Innensohle des Pantoffels besteht aus synthetischem Kautschuk. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6405.10.00.00.0 mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.10.00?

Die Zolltarifnummer 6405.10.00 umfasst Andere Schuhe, mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 6405.10.00 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6405.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.10.00?

6405.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6405.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

6405.10.00 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640510 mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.10.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2023-08382. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.10.00?

KN-Code 6405.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64051000 verlinken.
