# Zolltarifnummer 6405.20.10: Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Holz oder Kork

> Die Zolltarifnummer 6405.20.10 steht für Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Holz oder Kork. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64052010
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6405.20.10
- Drittlandszollsatz: 3,5 %
- Anmeldefähig: nein

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6405 Andere Schuhe
    - 6405.20 mit Oberteil aus Spinnstoffen
      - 6405.20.10 Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Holz oder Kork

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 3,5 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI22859/23-1** (DE): Sandalen, sog. Hotelslipper Taxus, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kork, - mit weichem, labilem, zehenfreien Oberteil aus einem Vliesstoff aus Spinnstoffen, damit keine Ware der Unterposition 6405 90, - am Übergang zur Sohle mit einer kontrastfarbenen Randeinfassung aus einem gewebten Band aus Spinnstoff verstärkt. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Kork"
- **DEBTI22838/23-1** (DE): Pantoffeln, sog. Hotelslipper Gallura, Foto siehe Anlage - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kork, - mit weichem, labilem Oberteil aus Spinnstoffen, damit keine Ware der Unterposition 6405 90, - am Übergang zur Sohle mit einer Randeinfassung aus einem Band aus Spinnstoff (Vliesstoff) verstärkt. "Schuhe (Pantoffeln), andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Kork"
- **ITIT-2004-0017V-103100** (IT): Pantofole per uso alberghiero del tipo monouso, con tomaia in tessuto a spugna e suola esterna di sughero, ricoperta per tutta la superficie a contatto col suolo da uno strato di tessuto di cotone a sua volta ricoperto da puntini di materia plastica (9% circa) disposti in linee diagonali a scopo antiscivolo. Il tessuto che ricopre la suola esterna non possiede la caratteristica di durabilità per l'uso normale di una suola esterna.

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

### Pos. 6405

Zu Unterposition 6405 20: 1. Schuh mit einem Oberteil aus Spinnstoff und einer Laufsohle aus Kautschuk, die überwiegend mit Scherstaub bedeckt ist, wobei der Scherstaub teilweise in den Kautschuk eingebettet ist. Der Bereich der Laufsohle, der in Berührung mit dem Boden kommt besteht zu 52 % aus Spinnstoff und zu 48 % aus Kautschuk. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64.

### Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

### Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

## Unterteilungen dieser Nummer

- 6405.20.10.00.0 mit Laufsohlen aus Holz oder Kork

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.20.10?

Die Zolltarifnummer 6405.20.10 umfasst Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Holz oder Kork. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.20.10?

Der Drittlandszollsatz für 6405.20.10 beträgt 3,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6405.20.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640520. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.20.10?

6405.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6405.20.10 im Zolltarif eingeordnet?

6405.20.10 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640520 mit Oberteil aus Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.20.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.20.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI22859/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.20.10?

KN-Code 6405.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64052010 verlinken.
