# Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0: Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem…

> Die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0 steht für Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Der Drittlandszollsatz beträgt 17 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

- Quelle: https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64059010000
- Referenzdaten mit Stand: 2026-07-01
- Zolltarifnummer: 6405.90.10.00.0
- Drittlandszollsatz: 17 %
- Anmeldefähig: ja

## Einordnung im Zolltarif

- 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  - 6405 Andere Schuhe
    - 6405.90 andere
      - 6405.90.10 mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder
        - 6405.90.10.00.0 Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder

## Zollsätze und Präferenzen

| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
| --- | --- | --- |
| Drittlandszoll | 17 % | MFN |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |

## Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

- **DEBTI4033/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell (ein Leopardenfell nachahmend), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Leder aufgesetzt, - mit Klettverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"
- **DEBTI4035/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell (ein Zebrafell nachahmend; den größten Teil der Außen- fläche bildend) und Leder, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche sowie im Bereich der Zehen und der Ferse mit Firmenlogos versehen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"
- **DEBTI4006/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell (ein Zebrafell nachahmend; den größten Teil der Außen- fläche bildend) und Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"
- **DEBTI4110/25-1** (DE): Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell (ein Leopardenfell nachahmend; den größten Teil der Außenfläche bildend), Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff) und Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff und Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Bereich der Ferse mit Firmenlogos versehen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"
- **DEBTI51612/23-1** (DE): Halbschuhe, Größe 42, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Pelzfell (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - seitlich, auf der Lasche und im Fersenbereich mit Emblemen verziert. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"
- **DEBTI53921/23-1** (DE): Halbschuhe, Größe 37,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus bedrucktem Pelzfell, - auf das Oberteil sind Vertstärkungsteile aus Pelzfell aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, - mit umklappbarer Lasche, - seitlich und auf der Lasche mit Firmenlogos verziert. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"
- **DEBTI22426/22-1** (DE): Sandalen, sog. Plateau-Pantoletten, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus (laut Antrag) Kautschuk, - mit einem zehenfreien Oberteil aus Pelzfell (bedruckt; damit keine Ware der Position 6402), - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehm- baren Außenschicht aus Kunststoff) aufgesetzt, - über dem Spann mit zwei Schnallenverschlüssen. "Schuhe, andere als in den Positionen 6401 bis 6404 genannte, mit Oberteil aus Pelzfell und Laufsohlen aus Kautschuk"
- **DE2307/16-1** (DE): Warenzusammenstellung bestehend aus Halbschuhen (Oberteil, Laufsohle und Absatz noch nicht zusammengesetzt), zusätzlichen Laufsohlen (aus Leder bzw. Spinnstoff) und zusätzlichen Absätzen sowie einem beigefügten Spinnstoffbeutel (lt. Antrag: "Bowling Sport Schuh", Foto siehe Anlage) - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton); die noch nicht zusammengesetzten Schuhe, die zusätzlichen Laufsohlen und die zusätzlichen Absätze sind zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt; der Spinnstoffbeutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Warenzusammenstellung nicht und bleibt deshalb unberücksichtigt, - Halbschuhe (noch nicht zusammengesetzt): -- mit Laufsohlen aus Leder (separat; üblicherweise genutzt; den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff, -- mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff), -- auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Kunststoff aufgesetzt, -- mit Schnürsenkelverschluss, - Schuhteile/Laufsohlen: -- aus Leder oder Spinnstoffen, -- nicht handgearbeitet, - Schuhteile/Absätze: -- aus (lt. Antrag) Kautschuk, -- nicht handgearbeitet, - die Halbschuhe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Wert und den Umfang den Charakter der Warenzusammenstellung "Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Kunststoff"

## Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

### Pos. 6405

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der Bestimmungen der Anmerkungen 1 und 4 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position alle Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus einem Stoff oder einer Kombination von Stoffen, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht genannt sind. Von diesen zu dieser Position gehörenden Schuhen sind zu nennen: 1) Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Kautschuk, Kunststoff, Leder oder Spinnstoffen. 2) Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder und mit Oberteil aus anderen Stoffen als Leder oder Spinnstoffen. 3) Schuhe mit Laufsohlen aus Holz, Kork, Bindfäden oder Schnüren, Pappe, Pelzfellen, Geweben, Filz, Vliesstoffen, Linoleum, Raffia, Stroh, Luffa usw. Das Oberteil dieser Schuhe kann aus beliebigem Stoff bestehen. …

### Pos. 6405

Zu Unterposition 6405 90: 1. Leichte Pantoffeln, deren Laufsohle und Oberteil aus zwei, an den Rändern zusammengenähten Zuschnitten von gefälteltem (gekrepptem) Kraftpapier bestehen. Diese Pantoffeln werden in Hotels, Krankenhäusern usw. getragen.

### Pos. 6405

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 347/2001 der Kommission vom 19. Februar 2001 (RV L 347/01) 1): 4. Hausschuhe mit einem Oberteil aus gewirktem Plüsch und mit einem den Knöchel bedeckenden gewirkten Bund aus Spinnstoff, mit einer in das vordere Oberteil angenähten Tierkopfverzierung aus dem gleichen Material des Oberteils (Affe). Die Sohle besteht aus einer weichen geschäumten Kunststoffschicht zwischen zwei Spinnstoffschichten. Die untere Schicht besteht aus widerstandsfähigem Spinnstoff und ist mit PVC-Noppen versehen. Diese untere Spinnstoffschicht (etwa 80 % der Oberfläche der Laufsohle) bildet zusammen mit den PVC-Noppen (etwa 20 % der Oberfläche der Laufsohle) die Berührungsfläche mit dem Boden. (Siehe Fotografie Nr. …

### Pos. 6405

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (sechste Kammer) vom 6. Februar 2014 in der RS. C-2/13 Zur Vorlagefrage: Mit seiner Frage möchte das vorlegende Gericht wissen, ob die Formung der Hinterkappe und das Aufrauen des Schuhoberteils und der Laufsohle vor deren Zusammensetzung bei der Fertigung eines Schuhs als „Zusammensetzen“ oder als „Bearbeitung zur Vervollständigung der Fertigung“ im Sinne von Abschnitt VII der HS-Erläuterungen zur Allgemeinen Vorschrift 2 a einzustufen sind. Entscheidungsgründe: Orientierungssatz: Die Allgemeine Vorschrift 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. …

## Häufige Fragen

### Wofür steht die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0 umfasst Andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

### Wie hoch ist der Zollsatz für 6405.90.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6405.90.10.00.0 beträgt 17 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

### Welcher HS-Code gehört zu 6405.90.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 640590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

### Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0?

6405.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

### Wo ist 6405.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6405.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 64 SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON > 6405 Andere Schuhe > 640590 andere > 64059010 mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

### Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6405.90.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6405.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4033/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

### Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

### Ändert sich die Zolltarifnummer 6405.90.10.00.0?

Warennummer 6405.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Herausgeber: TC21 Ventures GmbH, Berlin. Abgeleitet aus der Kombinierten Nomenklatur, TARIC und der EBTI-Datenbank. Bei Zitat bitte https://www.zolltarif-finder.de/de/zolltarifnummer/64059010000 verlinken.
